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   EuGH, 17.01.1984 - 43/82, 63/82   

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https://dejure.org/1984,116
EuGH, 17.01.1984 - 43/82, 63/82 (https://dejure.org/1984,116)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.1984 - 43/82, 63/82 (https://dejure.org/1984,116)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 43/82, 63/82 (https://dejure.org/1984,116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    1 . WETTBEWERB - KARTELLE - ANMELDUNG - NICHTANWENDUNG VON AUSSCHLIESSLICHKEITSKLAUSELN - FEHLEN EINER AUSDRÜCKLICHEN ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION ENTSPRECHEND DEM ANGEMELDETEN WORTLAUT

  • EU-Kommission

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • Wolters Kluwer

    Festlegung von Festpreisen für Bücher; System der vertikalen Preisbindung auf dem Buchmarkt; Beschränkung des Buchhandels auf Mitglieder in Anerkannten Vereinigungen; Geltung des Ausschließlichkeitssystems im Buchhandel; Anspruch von Unternehmen auf Einsicht in Dokumente ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Vlaams Boekwezen

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    1. WETTBEWERB - KARTELLE - ANMELDUNG - NICHTANWENDUNG VON AUSSCHLIESSLICHKEITSKLAUSELN - FEHLEN EINER AUSDRÜCKLICHEN ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG - PRÜFUNG DURCH DIE KOMMISSION ENTSPRECHEND DEM ANGEMELDETEN WORTLAUT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    System der vertikalen Preisbindung; "Lockvogelpraktiken" als unlauterer Wettbewerb; Wettbewerbsregeln - Festpreise für Bücher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 7, 119; GG Art. 5

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 19
  • NJW 1985, 546
  • GRUR Int. 1985, 187
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1977 (Rechtssache 26/76, Metro, Slg. 1977, 1875) und vom 30. Juni 1966 (Rechtssache 56/65, Société technique minière, Slg. 1966, 281) anerkannt, daß der Wettbewerb je nach der Art der Waren und der wirtschaftlichen Struktur des betroffenen Marktsektors verschieden sein könne und in seinem tatsächlichen Zusammenhang gesehen werden müsse.

    In dem Urteil Metro werde der wirksame Wettbewerb im Hinblick auf Artikel 85 insgesamt beurteilt.

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    c) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 13.7. 1966, verbundene Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig, Slg. 1966, 321) sei die Kommission verpflichtet, die von den Beteiligten entwickelten Rügen zurückzuweisen.

    In dem von den Klägerinnen angeführten Urteil Grundig würden statt der behaupteten genau die entgegengesetzten Grundsätze aufgestellt.

  • EuGH, 08.06.1982 - 258/78

    Nungesser / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Ebensowenig könnten sie unter Berufung auf das Urteil vom 8. Juni 1982 (Rechtssache 258/78, Nungesser, Slg. 1982, 2015) behaupten, die Wettbewerbsbeschränkungen seien notwendig, um die Konkurrenz im Buchsektor zu beleben.
  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    1972, 619) und 17. Oktober 1972 (Randnummern 10 bis 14 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 8/72, Cementhandelaren, Slg. 1972, 977) festgestellt hat, im Wege der Übertragung der Zeichnungsberechtigung ausübt.
  • EuGH, 15.05.1975 - 71/74

    Fruit- en Groentenimporthandel und Frubo / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Die Kommission vertritt ihrerseits die Auffassung, die Tragweite eines Beschlusses von Unternehmensvereinigungen könne sowohl aufgrund des Wortlauts der Artikels 85 Absatz 1 als auch aufgrund seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1975 (Rechtssache 71/74, Frubo, Slg. 1975, 563) beurteilt werden.
  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Die Kommission mache aus dem Wettbewerb einen Selbstzweck und suche in der Veränderung der Wettbewerbsstruktur die Kriterien für die Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, anstatt entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofes im Grundig-Urteil und im Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78 (Hugin, Sig. 1979, 1869) die Wirkung dieser Wettbewerbsveränderung auf die Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zu untersuchen.
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    sowie die rechtlichen Erwägungen aufzuführen, die sie zum Erlaß ihrer Entscheidung veranlaßt haben; sie braucht jedoch nicht auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die im Verwaltungsverfahren behandelt worden sind (vgl. hierzu zuletzt das Urteil vom 9.11.1983, Rechtssache 322/81, Michelin, Slg. 1983, 3461).
  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1977 (Rechtssache 26/76, Metro, Slg. 1977, 1875) und vom 30. Juni 1966 (Rechtssache 56/65, Société technique minière, Slg. 1966, 281) anerkannt, daß der Wettbewerb je nach der Art der Waren und der wirtschaftlichen Struktur des betroffenen Marktsektors verschieden sein könne und in seinem tatsächlichen Zusammenhang gesehen werden müsse.
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Dieser habe im Urteil vom 14. Mai 1974 (Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491) die Einhaltung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundrechte und im Urteil vom 18. Mai 1982 (Rechtssache 155/79, AM & S, Slg. 1982, 1575) die Einhaltung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze und Vorstellungen verlangt.
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.1984 - 43/82
    Dieser habe im Urteil vom 14. Mai 1974 (Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491) die Einhaltung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundrechte und im Urteil vom 18. Mai 1982 (Rechtssache 155/79, AM & S, Slg. 1982, 1575) die Einhaltung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze und Vorstellungen verlangt.
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die nach Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte die Gründe für die getroffene Maßnahme erfahren können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteile vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB undVBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 22, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 96).
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    16 Dazu ist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 25) hinzuweisen, in dem dieser entschieden hat: "Zwar verlangt die Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, daß das betroffene Unternehmen die Möglichkeit erhalten hat, in zweckdienlicher Weise seinen Standpunkt zu denjenigen Dokumenten geltend zu machen, die die Kommission bei den Überlegungen berücksichtigt hat, die ihre Entscheidung tragen; jedoch gibt es keine Vorschrift, die die Kommission dazu verpflichtet, den betroffenen Beteiligten den Akteninhalt bekanntzugeben.".
  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Erstens muss das betreffende Kartell zur Verbesserung der Erzeugung oder Verteilung der fraglichen Waren oder Erbringung der fraglichen Dienstleistungen oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, zweitens muss der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden, drittens darf das Kartell den beteiligten Unternehmen keine nicht unerlässlichen Beschränkungen auferlegen und viertens darf es ihnen keine Möglichkeiten eröffnen, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren oder Dienstleistungen den Wettbewerb auszuschalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 61, sowie Remia u. a./Kommission, Randnr. 38).
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