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   EuGH, 17.05.1984 - 83/83   

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https://dejure.org/1984,2235
EuGH, 17.05.1984 - 83/83 (https://dejure.org/1984,2235)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1984 - 83/83 (https://dejure.org/1984,2235)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1984 - 83/83 (https://dejure.org/1984,2235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Estel / Kommission

    EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGS- UND LIEFERQUOTEN FÜR STAHL - QUOTENÜBERSCHREITUNG - GELDBUSSE - UNTERSCHIEDLICHE AUFFASSUNGEN ÜBER DIE METHODE FÜR DIE BERECHNUNG DER QUOTENANPASSUNGEN - RECHTFERTIGUNGSGRUND VERNEINT - KEIN VERSTOSS GEGEN DEN LEGALITÄTSGRUNDSATZ

  • EU-Kommission

    Estel / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung von Erzeugungsquoten die innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden dürfen; Quotenregelung für die Stahlerzeugung der Unternehmen der Stahlindustrie; Bemessung von Erzeugungsquoten an Vergleichsproduktionen und Vergleichsmengen; Anpassung von ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 33; ; EGKS-Vertrag Art. 36; ; EGKS-Vertrag Art. 58; ; EGKS-Vertrag Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGS- UND LIEFERQUOTEN FÜR STAHL - QUOTENÜBERSCHREITUNG - GELDBUSSE - UNTERSCHIEDLICHE AUFFASSUNGEN ÜBER DIE METHODE FÜR DIE BERECHNUNG DER QUOTENANPASSUNGEN - RECHTFERTIGUNGSGRUND VERNEINT - KEIN VERSTOSS GEGEN DEN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 2195
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.02.1984 - 270/82

    Estel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 83/83
    31 Was das dritte Quartal 1981 betrifft, so hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. Februar 1984 in der Rechtssache 270/82 (Estel, Slg. 1984, 1195 entschieden, daß die Kommission verpflichtet war, den betroffenen Unternehmen von sich aus, und zwar zu Beginn des betreffenden Quartals, die Berechnungsmethode mitzuteilen, die sie anzuwenden gedachte.
  • EuGH, 31.03.1965 - 21/64

    Macchiorlati Dalmas e Figli / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 83/83
    Zur Unterstützung dieser Ansicht bezieht sich die Kommission auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere auf das Urteil vom 31. März 1965 in der Rechtssache 21/64 (Macchiorlati Dalmas, Sig. 1965, 241), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, die in Artikel 33 EGKS-Vertrag vorgesehene Klagefrist "entspreche der Notwendigkeit zu vermeiden, daß die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen zeitlich unbegrenzt in Frage gestellt werden könne".
  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    Hinsichtlich des Gemeinschaftsrechts verweist die KCH auf die Entstehungsgeschichte der Vorschriften zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und auf verschiedene Urteile des Gerichtshofes, darunter die Urteile vom 16. November 1983 in der Rechtssache 188/82 (Thyssen/Kommission, Slg. 1983, 3721), vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 83/83 (Estel/Kommission, Slg. 1984, 2195), vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-240/90 (Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1992, I-5383), vom 23. November 1993 in der Rechtssache C-365/92 (Schumacher, Slg. 1993, I-6071), vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94 (Ceriol Italia, Slg. 1995, I-2983), vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95 (National Farmers' Union, Slg. 1997, I-4559) und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-356/97 (Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Slg. 2000, I-5461).

    Das Urteil Estel/Kommission, in dem der Gerichtshof in den Randnummern 38 bis 43 festgestellt hat, dass ein Stahlunternehmen, gegen das die Kommission wegen Überschreitung der ihm auferlegten Produktionsquote eine Sanktion verhängt hatte, einen unentschuldbaren Irrtum begangen und die Kommission daher den Grundsatz "nulla poena sine culpa" nicht verletzt hat, erging in einem ganz anderen Bereich als dem der Agrarverordnungen.

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    17 und 18, und vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 83/83, Estel/Kommission, Slg. 1984, 2195, Randnrn.
  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Wenn es auch keine Strafe ohne Verschulden geben kann (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 83/83, Estel/Kommission, Slg. 1984, 2195), so können zu ahndende Verstösse gegen die Wettbewerbsregeln nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasco u. a./Kommission, Slg. 1989, 2117, und vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261) und des Gerichts (Urteil vom 2. Juli 1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931, Randnr. 157) doch vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden; es genügt, daß der Zuwiderhandelnde wissen musste, daß sein Verhalten zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen würde.
  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

    Das Vorbringen der Kommission kommt auch einer Verletzung des Grundsatzes nulla poena sine culpa nahe, der als anwendbar auf Geldbußen nach Artikel 58 EGKS-Vertrag angesehen wurde, und zwar ausdrücklich in den Schlußanträgen des Generalanwalts VerLoren van Themaat vom 16. November 1983 in der Rechtssache 188/82 (Thyssen AG/Kommission) und in meinen Schlußanträgen vom 29. Februar 1984 in der Rechtssache 270/82 (Estel NV/Kommission) und stillschweigend im Urteil in der Rechtssache Thyssen sowie im Urteil vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 83/83 (Estel/Kommission).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1987 - 137/85

    Maizena GmbH und andere gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    - Urteil vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 83/83, Slg. 1984, 2195; der Gerichtshof erwähnt den Grundsatz in den Urteilen vom 28. März 1984 in der Rechtssache 8/83, Slg. 1984, 1649, Randnr. 27, und vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel, Slg. 1982, 749, Randnr. 29.

    - Rechtssache 4/68, Firma Schwarzwaldmilch GmbH/Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette, Slg. 1968, 562, 575.14 - Urteil vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 83/83, Slg. 1984, 2195; der Gerichtshof erwähnt den Grundsatz in den Urteilen vom 28. März 1984 in der Rechtssache 8/83, Slg. 1984, 1649, Randnr. 27, und vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel, Slg. 1982, 749, Randnr. 29.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-116/92

    Strafverfahren gegen Kevin Albert Charlton u. a. - Straßenverkehr - Lenk- und

    Der Gerichtshof hat dies meines Erachtens zumindest stillschweigend auch in bezug auf den Grundsatz Nulla poena sine culpa ausgeführt; siehe Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 29), siehe auch Urteil vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 83/83 (Estel/Kommission, Slg. 1984, 2195, Randnrn. 38 bis 43).
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