Rechtsprechung
EuGH, 03.10.1984 - 254/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Kommission / Italien
MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERTRAGSVERLETZUNG - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Fehlende fristgemäße Umsetzung einer Verordnung durch Italien
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169; ; Verordnung Nr. 2967/76 des Rats vom 23. November 1976 zur Festlegung gemeinsamer Normen für den Wassergehalt von gefrorenen und tiefgefrorenen Hähnen, Hühne... rn und Hähnchen; ; Verordnung Nr. 2785/80 der Kommission vom 30. Oktober 1980 zur Durchführung der Verordnung Nr. 2967/76 des Rates
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MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERTRAGSVERLETZUNG - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Unterlassung und fehlende Mitteilung von in einer Verordnung vorgeschriebenen Durchführungsmaßnahmen - Wassergehalt von gefrorenem Geflügel.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1984 - 254/83
- EuGH, 03.10.1984 - 254/83
Papierfundstellen
- Slg. 1984, 3395
Wird zitiert von ... (16)
- EuGH, 27.11.1990 - 39/88
Kommission / Irland
Nach ständiger Rechtsprechung ( siehe zum Beispiel Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395 ) kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf interne Umstände berufen, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Normen des Gemeinschaftsrechts ergeben.Ausserdem ist wiederholt entschieden worden ( siehe Urteile vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72, Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, und vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419 ), daß Schwierigkeiten beim Vollzug eines Rechtsaktes der Gemeinschaft einen Mitgliedstaat nicht dazu berechtigen, sich einseitig von der Beachtung seiner Verpflichtungen loszusagen.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2001 - C-439/99
Kommission / Italien
28: - Vgl. etwa das Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, I-3395, Randnr. 5). - EuGH, 27.11.1990 - 200/88
Kommission / Griechenland
11 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Umstände berufen kann, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Normen des Gemeinschaftsrechts ergeben ( siehe zum Beispiel Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395 ).
- EuGH, 11.06.1991 - C-290/89
Kommission / Belgien
9 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechts- oder Finanzordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in den Richtlinien festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (siehe vor allem das Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395). - EuGH, 27.11.1990 - 209/88
Kommission / Italien
11 In diesem Zusammenhang genügt der Hinweis, daß sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Umstände berufen kann, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben ( siehe insbesondere Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395 ). - EuGH, 12.12.1990 - 263/88
Kommission / Frankreich
7 Nach ständiger Rechtsprechung kann sich jedoch ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Normen des Gemeinschaftsrechts ergeben (Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1984, 3395). - Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - 263/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Normen des Gemeinschaftsrechts ergeben (siehe insbesondere das Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395). - Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-352/01
Kommission / Spanien
L 123, S. 1.3: - Vgl. als Beispiel für die ständige Rechtsprechung das Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395). - Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - 200/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - …
Siehe insbesondere Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395.4 - Siehe insbesondere Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, und Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72, Kommission/Italien, Slg. 1973, 101. - Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-13/00
Kommission / Irland
1994, L 1, S. 3.3: - Vgl. z.B. Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395). - Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1995 - C-170/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - 39/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Verpflichtung zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - 209/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 50/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1985 - 274/83
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …