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   EuGH, 13.11.1984 - 98/83, 230/83, 98   

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EuGH, 13.11.1984 - 98/83, 230/83, 98 (https://dejure.org/1984,658)
EuGH, Entscheidung vom 13.11.1984 - 98/83, 230/83, 98 (https://dejure.org/1984,658)
EuGH, Entscheidung vom 13. November 1984 - 98/83, 230/83, 98 (https://dejure.org/1984,658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Van Gend & Loos / Kommission

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - HÖHERE GEWALT - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Van Gend & Loos / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aufhebung der Ablehnung von Anträgen auf Erlass von Eingangsabgaben; Besondere Umstände und guter Glaube bei unwahren Herkunftszeugnissen ausländischer Zollbehörden; Begründungspflicht und Verfahren bei Entscheidungen über Eingangsabgaben; Besondere Umstände ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; VO 1430/79 Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - HÖHERE GEWALT - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 3763
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.11.1984 - 230/83

    Fall der höheren Gewalt; Möglichkeit der Einhaltung von Pflichten; Zollspedition;

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 98/83
    Verbundene Rechtssachen 98 und 230/83 Leitsätze.

    In den verbundenen Rechtssachen 98 und 230/83 VAN GEND & Loos NV, Aktiengesellschaft niederländischen Rechts, Utrecht, vertreten durch Rechtsanwälte S. L. B?«ruma und L. J. Hopmans, zugelassen 1 - Verfahrenssprache: Niederländisch.

    EXPEDITIEBEDRIJF WIM BOSMAN BV, Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, VHeerenberg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt L.J. Hopmans, zugelassen beim Hoge Raad der Nederlanden, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Loesch, 2, rue Goethe, Luxemburg (Rechtssache 230/83),.

    Van Gend & Loos NV, Klägerin der Rechtssache 98/83, und Expeditiebedrijf Wim Bosman BV, Klägerin der Rechtssache 230/83, sind Zollspeditionen.

    Die Klägerinnen haben am 30. Mai 1983 (Rechtssache 98/83) bzw. am 10. Oktober 1983 (Rechtssache 230/83) Klage erhoben.

    Auf Bericht des Berichterstatters und nach Anhörung des Generalanwalts hat der Gerichtshof gemäß Artikel 95 Verfahrensordnung die Rechtssache 98/83 mit Beschluß vom 18. Januar 1984 und die Rechtssache 230/83 mit Beschluß vom 29. Februar 1984 an die Erste Kammer verwiesen und die mündliche Verhandlung ohne vorherige Beweisaufnahme eröffnet.

    Mit Beschluß vom 29. Februar 1984 hat der Gerichtshof (Erste Kammer) die Rechtssachen 98/83 und 230/83 für die Zwecke der mündlichen Verhandlung und einer gemeinsamen Entscheidung verbunden, da sie den gleichen Gegenstand betreffen.

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 98/83
    Andererseits hätten sich die Klägerinnen auf die Verletzung allgemeiner Rechtsgrundsätze berufen, was mehr sei als eine Verletzung von Formvorschriften (Urteil vom 13.7. 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig, Slg. 1966, 321).
  • EuGH, 11.07.1968 - 4/68

    Schwarzwaldmilch GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 98/83
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes habe der Begriff der höheren Gewalt in den verschiedenen Rechtsgebieten und Anwendungsbereichen jedoch nicht denselben Inhalt (Urteil vom 11.7. 1968 in der Rechtssache 4/68, Schwarzwaldmilch, Slg. 1968, 561).
  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus EuGH, 13.11.1984 - 98/83
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei der Begriff der höheren Gewalt "nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt, sondern im Sinne von ungewöhnlichen, vom Willen des Importeurs oder Exporteurs unabhängigen Umständen zu verstehen, deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wären" (Urteil vom 17.12.1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125).
  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

    Im Einklang mit den Anforderungen der Rechtsprechung hätten sich beim Erlaß der angefochtenen Entscheidung alle von der Klägerin selbst für wesentlich gehaltenen Umstände in den Akten befunden (Urteil des Gerichtshofes vom 17. März 1983 in der Rechtssache 294/81, Control Data Belgium/Kommission, Slg. 1983, 911, vom 13. November 1984 in den Rechtssachen 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos u. a./Kommission, Slg. 1984, 3763, und Urteil CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission).

    Das Urteil Van Gend & Loos u. a./Kommission könne aus verschiedenen Gründen nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

    Nach der einschlägigen Regelung verfüge die Kommission nur über einen Beurteilungsspielraum, nicht über Ermessen (Urteil Van Gend & Loos u. a./Kommission, Randnr. 17).

    Die Vorwürfe der Klägerin seien nicht geeignet, ihr Geschäftsrisiko zu beseitigen oder einzugrenzen (vgl. auch Urteil Van Gend & Loos u. a./Kommission, Randnrn. 16 und 17).

    Nach der einschlägigen Regelung und gemäß ständiger Rechtsprechung stellt es keine besonderen Umstände dar, die einen Erlaß der Einfuhrabgaben rechtfertigen, daß gutgläubig Papiere zur Erlangung einer Zollpräferenzbehandlung für zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldete Waren vorgelegt worden sind, die sich später als gefälscht erweisen (Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3799/86, Artikel 904 Buchstabe c der Verordnung Nr. 2454/93, Urteile Van Gend & Loos u. a./Kommission, Randnr. 16, Acampora, Randnr. 8, und Pascoal & Filhos, Randnrn.

    Sicherlich ist das Vertrauen eines Abgabepflichtigen in die Gültigkeit einer Echtheitsbescheinigung, die sich bei einer späteren Überprüfung als falsch herausstellt, in der Regel vom Gemeinschaftsrecht nicht geschützt, sondern gehört zum Geschäftsrisiko (Urteile Van Gend & Loos u. a./Kommission, Randnr. 17, Acampora, Randnr. 8, Mecanarte, Randnr. 24, und Pascoal & Filhos, Randnrn.

  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96

    Primex Produkte Import-Export u.a. / Kommission

    Zwar habe der Gerichtshof die alten Verfahrensvorschriften, die keine Möglichkeit vorgesehen hätten, die Abgabepflichtigen vor der Kommission zu hören, für mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt (Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1984 in den Rechtssachen 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos/Kommission, Slg. 1984, 3763).

    Im Einklang mit den Anforderungen der Rechtsprechung hätten sich beim Erlaß der angefochtenen Entscheidung alle von den Klägerinnen selbst für wesentlich gehaltenen Umstände in den Akten befunden (Urteil des Gerichtshofes vom 17. März 1983 in der Rechtssache 294/81, Control Data Belgium/Kommission, Slg. 1983, 911, sowie Urteile Van Gend & Loos/Kommission, Randnr. 9, und CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, Randnr. 48).

    Die Vorwürfe der Klägerinnen seien nicht geeignet, ihr Geschäftsrisiko zu beseitigen oder einzugrenzen (vgl. auch Urteil Van Gend & Loos/Kommission, Randnrn. 16 und 17).

    Nach der einschlägigen Regelung und gemäß ständiger Rechtsprechung stellt es keine besonderen Umstände dar, die einen Erlaß der Einfuhrabgaben rechtfertigen, daß gutgläubig Papiere zur Erlangung einer Zollpräferenzbehandlung für zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldete Waren vorgelegt worden sind, die sich später als gefälscht erweisen (Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3799/86, Artikel 904 Buchstabe c der Verordnung Nr. 2454/93, Urteile Van Gend & Loos/Kommission, Randnr. 16, Acampora, Randnr. 8, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-97/95, Pascoal & Filhos, Slg. 1997, I-4209, Randnrn.

    Sicherlich ist das Vertrauen eines Abgabepflichtigen in die Gültigkeit einer Echtheitsbescheinigung, die sich bei einer späteren Überprüfung als falsch herausstellt, in der Regel vom Gemeinschaftsrecht nicht geschützt, sondern gehört zum Geschäftsrisiko (Urteile Van Gend & Loos/Kommission, Randnr. 17, Acampora, Randnr. 8, Mecanarte, Randnr. 24, und Pascoal & Filhos, Randnrn.

  • BFH, 02.03.2006 - V R 7/03

    Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zu den gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben stellt das Vertrauen in die Gültigkeit von Ursprungszeugnissen, die sich als falsch, gefälscht oder ungültig erweisen, als solches keinen besonderen Umstand (im Sinne der einschlägigen Regelung, vgl. folgend) dar, weil nachträgliche Kontrollen zu einem großen Teil nutzlos wären, wenn die Verwendung solcher Zeugnisse allein einen Erlass rechtfertigen könnten (Urteil des EuGH vom 13. November 1984 in den verbundenen Rs. 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos/Kommission, Slg. 1984, 3763; s. zuletzt auch Gericht erster Instanz --Dritte Kammer--, Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. T-205/99, Hyper Srl, Slg. 2002, II-3141, m.N.).
  • BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95

    Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität -

    Das bestehende Risiko ist deshalb für den Beteiligten vorhersehbar mit der Folge, dass er sich darauf einstellen kann und muss (EuGH, Urteil vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98 und 230/83, EuGHE 1984, 3763, 3779 Tz. 16).

    Die Erhebung der entstandenen Abgaben beim Hauptverpflichteten in dem Fall, dass die Ware der Bestimmungszollstelle nicht wieder gestellt wird, stellt für diesen ein mit der Benutzung des Versandverfahrens verbundenes normales Risiko dar, mit dem er rechnen muss, wenn er ein Versandverfahren beantragt (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1984, 3763).

  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    93 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann der Abgabenschuldner zudem kein geschütztes Vertrauen in die Gültigkeit von Bescheinigungen daraus herleiten, daß sie von den Zollstellen eines Mitgliedstaats zunächst angenommen wurden, denn die Rolle dieser Dienste bei der ersten Entgegennahme der Erklärungen steht späteren Prüfungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos und Expeditiebedrijf Wim Bosman/Kommission, Slg. 1984, 3763, Randnr. 20).
  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

    Insoweit genügt der Hinweis, daß Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 ganz offenbar nicht den Zweck hat, Zollspediteure gegen den Konkurs ihrer Kunden zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1984 in den Rechtssachen 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos/Kommission, Slg. 1984, 3763, Randnr. 16).

    Ein Zollspediteur haftet dem Wesen seiner Tätigkeit entsprechend sowohl für die Zahlung der Eingangsabgaben als auch für die Ordnungsmäßigkeit der Dokumente, die er den Zollbehörden vorlegt (Urteil Van Gend & Loos/Kommission,Randnr. 16), so daß für die abträglichen Folgen des Fehlverhaltens seiner Kunden nicht die Gemeinschaft einstehen kann.

  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    Sie verweist erstens darauf, dass das Verfahren des Zollerlasses keine förmliche Beteiligung der Betroffenen am Prozess der Entscheidungsfindung kenne und ihnen dennoch, wie der Gerichtshof bereits wiederholt festgestellt habe, alle erforderlichen Rechtsgarantien biete (Urteile des Gerichtshofes vom 17. März 1983 in der Rechtssache 294/81, Control Data/Kommission, Slg. 1983, 911, Randnr. 17, vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos und Bosman/Kommission, Slg. 1984, 3763, Randnrn.
  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    In einem solchen Fall trägt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Abgabenschuldner das Risiko, daß sich ein Handelsdokument bei einer späteren Prüfung als falsch erweist (Urteil vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos, Slg. 1984, 3763, Randnr. 20).
  • EuG, 11.07.2002 - T-205/99

    Hyper / Kommission

    Die Beklagte habe in der angefochtenen Entscheidung - gestützt auf die Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98/83 und 230/83, Van Gend & Loos/Kommission, Slg. 1984, 3763) und auf Artikel 904 Buchstabe c der Verordnung Nr. 2454/93 - zu Unrecht die Auffassung vertreten, dass das Vertrauen in die Gültigkeit von Ursprungszeugnissen regelmäßig nicht geschützt sei.

    Aus dem oben in Randnummer 79 zitierten Urteil Van Gend & Loos/Kommission (Randnr. 11) ergibt sich nämlich, dass die beiden in Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 aufgestellten Voraussetzungen zwingend erfüllt sein müssen und dass diese beiden Voraussetzungen unabhängig voneinander sind.

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95

    Diebstahl von Zollagergut - Erlaß von Einfuhrabgaben - Erlaß von Zoll - Besondere

    Denn eine zollrechtliche Verpflichtung zu einer entsprechenden Versicherung der Waren besteht nicht und das finanzielle Risiko für die Existenz des Unternehmens im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung spielt im Rahmen des Art. 905 Abs. 1 ZKDVO keine Rolle, weil die mögliche Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmens durch die Abgabenerhebung kein besonderer Umstand i.S. des Art. 905 Abs. 1 ZKDVO ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. November 1984 Rsn. 98/98 und 230/83, Slg. 1984, 3763 Tz. 16).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1996 - C-97/95

    Pascoal & Filhos Ldª gegen Fazenda Pública. - Zölle - Methoden der Zusammenarbeit

  • EuGH, 10.12.2015 - C-427/14

    Veloserviss - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften -

  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission

  • EuG, 04.07.2002 - T-239/00

    SCI UK / Kommission

  • EuG, 16.07.1998 - T-195/97

    Kia Motors und Broekman Motorships / Kommission

  • BFH, 26.11.1996 - VII R 106/95

    Antrag auf Erlaß von Eingangsabgaben nach Diebstahl der zu verzollenden Ware -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts

  • EuGH, 18.01.1996 - C-446/93

    SEIM / Subdirector-Geral das Alfândegas

  • BFH, 04.06.1998 - VII R 98/97

    Reinrassige Zuchtrinder - Einreihung in KN-Code - Freier Verkehr -

  • EuG, 09.06.1998 - T-10/97

    Unifrigo / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Abs. 2 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-446/93

    SEIM - Sociedade de Exportação e Importação de Materiais Ldª gegen

  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-236/99

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99

    Sommer

  • EuG, 16.04.2015 - T-576/11

    Schenker Customs Agency / Kommission

  • EuG, 05.06.1996 - T-75/95

    Günzler Aluminium GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 09.11.1995 - T-346/94

    France-aviation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1995 - C-153/94

    The Queen gegen Commissioners of Customs & Excise, ex parte Faroe Seafood Co.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-395/00

    Cipriani

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-61/98

    De Haan

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Edmond Huygen und andere. - Freihandelsabkommen

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) BV und JCT Benelux BV gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.1989 - 161/88

    Friedrich Binder GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Bad Reichenhall. - Gültigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-86/97

    Reiner Woltmann gegen Hauptzollamt Potsdam. - Diebstahl von Waren - Zölle - Erlaß

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1986 - 244/85

    Cerealmangimi SpA und Italgrani SpA gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1986 - 145/85

    Denkavit België NV gegen Belgischer Staat. - Zahlung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - C-348/89

    Mecanarte - Metalúrgica da Lagoa Ldª gegen Chefe do Serviço da Conferência Final

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