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   EuGH, 11.12.1984 - 134/83   

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EuGH, 11.12.1984 - 134/83 (https://dejure.org/1984,2058)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.1984 - 134/83 (https://dejure.org/1984,2058)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1984 - 134/83 (https://dejure.org/1984,2058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Abbink

    FREIER WARENVERKEHR - NATIONALE REGELUNG , WONACH ES GEBIETSANSÄSSIGEN VERBOTEN IST , FAHRZEUGE ZU BENUTZEN , DIE IM RAHMEN EINER REGELUNG ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR IMPORTIERT WORDEN SIND - KEINE AUSNAHME FÜR EINE BENUTZUNG OHNE STEUERHINTERZIEHUNGSABSICHT - ...

  • EU-Kommission

    Abbink

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen die niederländischen Rechtsvorschriften über die vorübergehende Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel innerhalb der Gemeinschaft durch die Benutzung eines solchen Kraftfahrzeugs; Befugnisse der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30
    FREIER WARENVERKEHR - NATIONALE REGELUNG , WONACH ES GEBIETSANSÄSSIGEN VERBOTEN IST , FAHRZEUGE ZU BENUTZEN , DIE IM RAHMEN EINER REGELUNG ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR IMPORTIERT WORDEN SIND - KEINE AUSNAHME FÜR EINE BENUTZUNG OHNE STEUERHINTERZIEHUNGSABSICHT - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen - Befreiung von den Eingangsabgaben.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 4097
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.10.1980 - 823/79

    Carciato

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 134/83
    Außerdem verwies die Arrondissementsrechtbank zum einen auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79, Carciati (Slg. 1980, 2773).

    In diesem Zusammenhang verweist sie zunächst auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79 (Strafverfahren gegen Giovanni Carciati).

    Eine Auslegung des Urteils in der Rechtssache 823/79 dahin gehend, daß Gebietsansässige Fahrzeuge, für die wegen einer vorübergehenden Einfuhr keine Abgabe gezahlt werden müsse, benutzen dürften, wenn der Benutzer des Fahrzeugs ohne Steuerhinterziehungsabsicht handele, lehne die niederländische Regierung aus zwei Gründen ab.

    Dazu habe der Generalanwalt in der Rechtssache 823/79 ausgeführt: "Das von einem Mitgliedstaat den in seinem Hoheitsgebiet wohnhaften Personen auferlegte Verbot..., vorübergehend unter Freistellung von den Eingangsabgaben eingeführte Fahrzeuge zu benutzen, .

    Aus diesem Grunde seien die niederländischen Behörden gemäß Randnummer 11 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 823/79 auch befugt, jeden Verstoß gegen dieses Verbot strafrechtlich zu ahnden.

    Was zunächst den freien Warenverkehr anbelange, so sei dem Gerichtshof in der Rechtssache 823/79 (G. Carciati, Slg. 1980, 2773) eine ähnliche Frage vorgelegt worden.

    6 Das nationale Gericht nahm sodann auf das Urteil vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79 (Cardati, Slg. 1980, 2773) Bezug, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß die Vorschriften des EWG-Vertrages über den freien Warenverkehr einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, wonach es den im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats wohnhaften Personen unter Strafe verboten ist, Kraftfahrzeuge zu benutzen, denen eine Regelung 4108.

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 134/83
    Diese Frage habe sich im Zusammenhang mit Artikel 52 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399), in der Rechtssache 136/78 (Auer, Slg. 1979, 437) und in der Rechtssache 246/80 (Broekmeulen/Huisarts Registratie Commissie, Slg. 1981, 2311) sowie unmittelbar im Zusammenhang mit Artikel 48 in der Rechtssache 175/78 (Saunders, Slg. 1979, 1129) gestellt.
  • EuGH, 06.10.1981 - 246/80

    Broekmeulen / Huisarts Registratie Commissie

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 134/83
    Diese Frage habe sich im Zusammenhang mit Artikel 52 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399), in der Rechtssache 136/78 (Auer, Slg. 1979, 437) und in der Rechtssache 246/80 (Broekmeulen/Huisarts Registratie Commissie, Slg. 1981, 2311) sowie unmittelbar im Zusammenhang mit Artikel 48 in der Rechtssache 175/78 (Saunders, Slg. 1979, 1129) gestellt.
  • EuGH, 28.03.1979 - 175/78

    The Queen / Saunders

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 134/83
    Diese Frage habe sich im Zusammenhang mit Artikel 52 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399), in der Rechtssache 136/78 (Auer, Slg. 1979, 437) und in der Rechtssache 246/80 (Broekmeulen/Huisarts Registratie Commissie, Slg. 1981, 2311) sowie unmittelbar im Zusammenhang mit Artikel 48 in der Rechtssache 175/78 (Saunders, Slg. 1979, 1129) gestellt.
  • EuGH, 07.02.1979 - 136/78

    Ministère public / Auer

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 134/83
    Diese Frage habe sich im Zusammenhang mit Artikel 52 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399), in der Rechtssache 136/78 (Auer, Slg. 1979, 437) und in der Rechtssache 246/80 (Broekmeulen/Huisarts Registratie Commissie, Slg. 1981, 2311) sowie unmittelbar im Zusammenhang mit Artikel 48 in der Rechtssache 175/78 (Saunders, Slg. 1979, 1129) gestellt.
  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 134/83
    In diesem Zusammenhang beruft sie sich auf die folgende Passage des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 15/81 (Gaston Schul, Slg. 1982, 1409, Randnummer 33 der Entscheidungsgründe) :.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 134/83
    Die Kommission schlägt daher unter Berücksichtigung vor allem des Urteils "Cassis de Dijon" (Rechtssache 120/78, Slg. 1979, 649, Randnummern 8 und 14 der Entscheidungsgründe) vor, die Frage des nationalen Gerichts wie folgt zu beantworten :.
  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 134/83
    Mit den fraglichen nationalen Vorschriften werde zwar das Ziel verfolgt, Steuerhinterziehungen zu bekämpfen, und nicht eines der Ziele, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gegen Artikel 34 EWG-Vertrag verstießen (z.B. Rechtssache 15/79, Groenveld/Produkt schap voor Vee en Vlees, Slg. 1979, 3409).
  • EuGH, 14.10.1977 - 113/77

    NTN Toyo Bearing / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.12.1984 - 134/83
    Sie bezieht sich ferner auf den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1977 in der Rechtssache 113/77 R und 113/77 R Int. (NTN Toyo Bearing Co. Ltd/Rat, Slg. 1977, 1721) und führt aus, sie habe als Sicherheit Gelder in Höhe des Antidumpingzolls hinterlegt, und diese Hinterlegung werde bis zum Erlaß des Urteils aufrechterhalten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1992 - C-52/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    Schließlich beruft sie sich in der mit Gründen versehenen Stellungnahme unter Hinweis auf das Urteil Abbink (4) auf das Verbot der Doppelbesteuerung, das anwendbar sei, wenn ein Fahrzeug vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als dem Zulassungsstaat benutzt werde.

    Soweit die Kommission in ihrer Klageschrift unter Hinweis auf das Urteil Abbink die in der Rechtsprechung Schul (8) entwickelte Pflicht der Mitgliedstaaten aus Artikel 95 EWG-Vertrag behandelt, den Restbetrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer zu berücksichtigen, der im Wert der Ware im Zeitpunkt ihrer Einfuhr noch enthalten ist, ist dies nicht Gegenstand des Klageantrags.

    (4) Urteil vom 11. Dezember 1984 in der Rechtssache 134/83 (Abbink, Slg. 1984, 4097).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-389/95

    Siegfried Klattner gegen Elliniko Dimosio (Griechischer Staat). -

    Allgemein sei an einige der wichtigsten Urteile erinnert, in denen sich der Gerichtshof unmittelbar oder mittelbar mit Problemen in Zusammenhang mit der Regelung steuerbefreiter vorübergehender Einfuhren zu beschäftigen hatte: Urteile vom 9. Oktober 1980 in der Rechtssache 823/79 (Carciati, Slg. 1990, 2773), vom 11. Dezember 1984 in der Rechtssache 134/83 (Abbink, Slg. 1984, 4097), vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 249/84 (Profant, Slg. 1985, 3237), vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 127/86 (Ledoux, Slg. 1988, 3741) und vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, Slg. 1991, I-1943).

    (9) - Hingewiesen wird auf das Urteil in der Rechtssache 134/83 (Abbink).

  • EuGH, 31.03.1992 - C-52/90

    Kommission / Dänemark

    8 In ihrer Stellungnahme unterstrich die Kommission auch, daß dem Urteil vom 11. Dezember 1984 in der Rechtssache 134/83 (Abbink, Slg. 1984, 4097) zufolge die nationalen Vorschriften über die Entrichtung der Mehrwertsteuer für ein Fahrzeug, das vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als dem Zulassungsstaat benutzt wird, nicht zu einer Doppelbesteuerung führen dürften.
  • EuGH, 06.07.1988 - 127/86

    Strafverfahren gegen Ledoux

    Dezember 1984 in der Rechtssache 134/83 ( Abbink, Slg . 1984, 4097 ) entschieden, daß der Mitgliedstaat der Einfuhr die Befreiung eines vorübergehend eingeführten Kraftfahrzeugs von der Mehrwertsteuer an die Bedingung knüpfen kann, daß der Importeur nicht im Hoheitsgebiet dieses Staates wohnt; dieser Grundsatz ist gerechtfertigt, da das Fahrzeug von der im Mitgliedstaat der Einfuhr wohnhaften Person, die gewöhnlich auch Eigentümerin des Fahrzeugs ist, in der Regel für ihren persönlichen Gebrauch und auf Dauer eingeführt wird .
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1988 - 127/86

    Ministère public und Ministre des finances des Königreichs Belgien gegen Yves

    - Urteil vom 11. Dezember 1984 in der Rechtssache 134/83, Abbink, Slg. 1984, 4097.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1985 - 249/84

    Staatsanwaltschaft und Finanzministerium gegen Venceslas Profant. -

    Wie die von der Kommission in der Rechtssache 134/83 (Abbink, Urteil vom 11. Dezember 1984, Slg. 1984, S. 4097) angeführten Beispiele zeigen, wird dadurch unter anderem verhindert, daß die betreffenden Studenten sich durch die Benutzung eines Kraftfahrzeugs mit belgischem Kennzeichen in Luxemburg dort strafbar machen.
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