Rechtsprechung
EuGH, 28.03.1985 - 274/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Italien
1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORPROZESSUALE PHASE - MAHNSCHREIBEN - EINGRENZUNG DES STREITGEGENSTANDS - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - DETAILLIERTE AUFZÄHLUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Umsetzung der Richtlinie zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Verletzung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) durch Unterlassen der offiziellen Übermittlung des Wortlauts eines nationalen Gesetzes; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORPROZESSUALE PHASE - MAHNSCHREIBEN - EINGRENZUNG DES STREITGEGENSTANDS - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - DETAILLIERTE AUFZÄHLUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Richtlinie - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1985 - 274/83
- EuGH, 28.03.1985 - 274/83
Papierfundstellen
- Slg. 1985, 1077
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.09.1976 - 10/76
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 28.03.1985 - 274/83
3 Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 22. September 1976 in der Rechtssache 10/76 (Kommission/Italien, Slg. 1976, 1359) entschieden, daß die Italienische Republik dadurch gegen eine Verpflichtung aus dem Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Bestimmungen in Kraft gesetzt hatte, die erforderlich waren, um der Richtlinie 71/305 des Rates nachzukommen.20 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793) festgestellt hat, ist die Gelegenheit zur Äußerung für den betroffenen Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie und die Beachtung dieser Garantie eine Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Vertragsverletzungsverfahrens.
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 74/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 317) entschieden hat, ist die Kommission somit nicht daran gehindert, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie in der schriftlichen Aufforderung zur Äußerung bereits in allgemeiner Form erhoben hat.
- EuGH, 11.07.1984 - 51/83
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 28.03.1985 - 274/83
20 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793) festgestellt hat, ist die Gelegenheit zur Äußerung für den betroffenen Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie und die Beachtung dieser Garantie eine Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Vertragsverletzungsverfahrens. - EuGH, 31.01.1984 - 74/82
Kommission / Irland
Auszug aus EuGH, 28.03.1985 - 274/83
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 74/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 317) entschieden hat, ist die Kommission somit nicht daran gehindert, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie in der schriftlichen Aufforderung zur Äußerung bereits in allgemeiner Form erhoben hat.
- EuGH, 17.09.2002 - C-513/99
EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN …
Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass - wie der Gerichtshof bereits entschieden hat - der öffentliche Auftraggeber, um das günstigste Angebot herauszufinden, aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien, die je nach Auftrag wechseln, die vorgelegten Angebote beurteilen und eine Entscheidung treffen muss (siehe in diesem Sinne für öffentliche Bauaufträge das Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 25). - Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich. - …
In dem Urteil 274/83 3 beispielsweise führt der Gerichtshof aus, aus dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens ergebe sich, daß das Mahnschreiben den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben solle 4 .Der Gerichtshof könne jedoch an 3 - Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077).
16. So wie die Urteile 74/82 und 274/83 zu verstehen sind, bewegt sich die Kommission im zulässigen Rahmen, wenn sie in der begründeten Stellungnahme weitere und neue Gründe für einen im Mahnschreiben behaupteten Vertragsverstoß vorbringt.
- Urteil vom 17. Februar 1970 in der Rechtssache 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 25); Urteil vom 15. Februar 1982 in der Rechtssache 211/81 (Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547); Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793), und Urteil vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347).
7 - Vgl. Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1990, I-2879), und Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747).
"The Commission is of the opinion that the measures taken in the United Kingdom in order to implement Directive 80/778, namely those under the Water Act 1973, which provides that drinking water has to be, wholesome' and the relevant circulars, are not sufficient for the following reasons: According 9 - Vgl. Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, S!g. 1983, 203); Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1984, 777); Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 605); Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343).
- EuGH, 08.04.2008 - C-337/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Zweitens ist zum Vorwurf eines Mangels an Klarheit und Bestimmtheit bei der Festlegung der gegenüber der Italienischen Republik erhobenen Rügen im Vorverfahren daran zu erinnern, dass zwar die mit Gründen versehene Stellungnahme im Sinne des Art. 226 EG eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten muss, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, dass aber an die Genauigkeit des Mahnschreibens keine so strengen Anforderungen wie bei der mit Gründen versehenen Stellungnahme gestellt werden können, da das Mahnschreiben zwangsläufig nur in einer ersten knappen Zusammenfassung der Rügen bestehen kann (vgl. u. a. Urteile vom 28. März 1985, Kommission/Italien, 274/83, Slg. 1985, 1077, Randnr. 21, vom 16. September 1997, Kommission/Italien, C-279/94, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 15, und vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien, C-221/04, Slg. 2006, I-4515, Randnr. 36).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-225/98
Kommission / Frankreich
Die Vorgehensweise stünde folglich im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, so wie sie aus dem Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83(10) folge.Später hat der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache 274/83 seine Rechtsprechung dahin gehend präzisiert, daß es zulässig ist, wenn die Kommission in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darlegt, die sie in der schriftlichen Aufforderung zur Äußerung in allgemeiner Form erhoben hat.(12).
10: - Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077).
12: - Vgl. Urteil in der Rechtssache 274/83 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 21).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-145/01
Kommission / Italien
11: - Vgl. Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81 (Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547, Randnr. 8), vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19), vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347, Randnr. 12), vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 15), vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 14).14: 3 - Vgl. insbesondere die Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 6) und vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-159/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4007, Randnr. 54).
15: - Vgl. Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 12) sowie die bereits genannten Urteile vom 8. Februar 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (Randnr. 6), und vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland (Randnr. 55).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2000 - C-230/99
Kommission / Frankreich
7: - Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19); Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/94 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1805, Randnr. 5).8: - Urteil in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, zitiert in Fußnote 6, Randnr. 21); Urteil in der Rechtssache C-135/94 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 7).
12: - Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-228/91 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-2701, Randnr. 27).
- EuGH, 26.09.2000 - C-225/98
Kommission / Frankreich
Hinsichtlich der Zulässigkeit dieses Vorwurfs der Kommission ergibt sich zunächst aus dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens, dass das Mahnschreiben den Gegenstand des Rechtsstreit eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äußerung aufgefordert wird, die notwendigen Informationen zur Vorbereitung seiner Verteidigung geben soll (Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19). - EuGH, 13.12.1990 - 347/88
Kommission / Griechenland
Wie der Gerichtshof nämlich schon mehrmals festgestellt hat (siehe insbesondere Urteil vom 28. April 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 21), muß die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, daß der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hat.42 Im übrigen ergibt sich, wie der Gerichtshof insbesondere in seinem Urteil vom 7. Juni 1983 in der Rechtssache 78/82 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 1955, Randnr. 11) ausgeführt hat, sowohl aus dem Wortlaut von Artikel 37 wie aus seiner Stellung im System des Vertrages, daß dieser Artikel die Einhaltung der Grundregel des freien Warenverkehrs innerhalb des gesamten Gemeinsamen Marktes insbesondere durch die Abschaffung mengenmässiger Beschränkungen und von Maßnahmen gleicher Wirkung im Handel zwischen den Mitgliedstaten gewährleisten und auf diese Weise normale Bedingungen für den Wettbewerb zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten für den Fall aufrechterhalten soll, daß ein bestimmtes Erzeugnis in dem einen oder anderen dieser Staaten einem staatlichen Handelsmonopol unterliegt.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-247/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. - …
8 - Vgl. Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 21); in diesem Sinne schon Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61 (Kommission/Italien, Slg. 1961, 699).Seit der sprachlichen Änderung aus dem Jahre 1988 lautet die sich auf den Verkehrssektor beziehende Ausnahme folgendermaßen: 11 - Schlußanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache 199/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1047) und Urteil vom 10. März 1987, Randnrn.
- Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 31/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101); Schlußanträge des Generalanwalts Mancini in der Rechtssache 303/84 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Sk. 1986, 1171, 1172).
- EuGH, 17.09.1996 - C-289/94
Kommission / Italien
Nach ständiger Rechtsprechung soll das Mahnschreiben somit in der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äusserung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben (siehe u. a. Urteile vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 19, und vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347, Randnrn.Nichts hindert daher die Kommission daran, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie in der schriftlichen Aufforderung zur Äusserung bereits in allgemeiner Form erhoben hat (siehe u. a. Urteil Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 21).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1992 - C-52/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - …
- EuGH, 07.04.2011 - C-20/09
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1999 - C-365/97
Kommission / Italien
- EuG, 25.02.2003 - T-183/00
Strabag Benelux / Rat
- EuGH, 12.09.2000 - C-408/97
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-35/96
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-135/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1996 - C-289/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- EuGH, 26.04.2018 - C-97/17
Kommission / Bulgarien
- EuG, 25.02.2003 - T-4/01
Renco / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- EuGH, 11.07.1991 - C-247/89
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-358/01
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-421/01
Traunfellner
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-174/21
Kommission/ Bulgarien (Double manquement - Pollution par les PM10) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …
- EuGH, 28.04.1993 - C-306/91
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-279/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-61/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-117/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- EuGH, 03.12.2009 - C-475/08
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-362/01
Kommission / Irland
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 347/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Ein- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-414/97
Kommission / Spanien
- EuGH, 29.06.1995 - C-135/94
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-251/04
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsverfahren gegen einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1991 - C-43/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1988 - 298/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - System von …
- VK Brandenburg, 14.06.2007 - 1 VK 17/07
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