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   EuGH, 22.05.1985 - 13/83   

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https://dejure.org/1985,491
EuGH, 22.05.1985 - 13/83 (https://dejure.org/1985,491)
EuGH, Entscheidung vom 22.05.1985 - 13/83 (https://dejure.org/1985,491)
EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 13/83 (https://dejure.org/1985,491)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Rat

    1 . UNTÄTIGKEITSKLAGE - KLAGEBEFUGNIS DER ORGANE - PARLAMENT

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

  • Wolters Kluwer

    Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet des Verkehrs; Klagebefugnis im Rahmen einer Untätigkeitsklage; Voraussetzungen des Vorverfahrens; Abgrenzung zwischen Nichtigkeitsklage und Untätigkeitsklage; Unzulänglichkeit der Maßnahmen im gewerblichen ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 1513
  • NJW 1985, 2080
  • DVBl 1985, 844
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.05.1985 - 13/83
    Der Umstand, daß gemäß dem Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette, Sig. 1980, 3333) das Parlament zu den in Artikel 37 der Satzung des Gerichtshofes genannten "Organen" gehöre, die einem beim Gerichtshof anhängigen Rechtsstreit beitreten könnten, führe nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus EuGH, 22.05.1985 - 13/83
    Aufgrund der Artikel 59 und 60 umfassen nämlich die zwingenden Erfordernisse der Dienstleistungsfreiheit, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80 (Webb, Slg. 1981, 3305) entschieden hat, das Gebot der Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen des Leistungserbringers aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, daß er in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ansässig ist, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll.
  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

    Auszug aus EuGH, 22.05.1985 - 13/83
    Aufgrund dieser Unterscheidung habe der Gerichtshof im Urteil vom 11. November 1981 zum Beispiel einen Zusammenhang zwischen Artikel 67 des Vertrages und Artikel 3 Buchstabe c hergestellt, um sodann ausschließlich aufgrund der Artikel 67 ff. zu untersuchen, in welchem Grade die Freiheit des Kapitalverkehrs vom Vertrag tatsächlich vorgesehen sei und in welchem Umfang dem Rat ein Beurteilungsspielraum eingeräumt sei (Rechtssache 203/80, Casati, Sig.
  • EuGH, 30.11.1982 - 12/82

    Ministère public / Trinon

    Auszug aus EuGH, 22.05.1985 - 13/83
    In diesem Zusammenhang bezieht sich das Parlament auf das Urteil in der Rechtssache 12/82 und hebt hervor, die Vorschriften des Vertrages über den Verkehr bezweckten zwar die Liberalisierung der Wirtschaftsbeziehungen und die Herstellung einer Wettbewerbswirtschaft innerhalb der Gemeinschaft, jedoch folge aus der Konzeption einer gemeinsamen Politik, daß die Gemeinschaft auch die Aufgabe habe, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten (Trinon, Slg. 1982, 4089).
  • EuGH, 10.12.1974 - 48/74

    Charmasson / Ministre de l'économie und des finances

    Auszug aus EuGH, 22.05.1985 - 13/83
    Sie trägt vor, das Urteil vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson, Slg. 1974, 1381) scheine diese Auslegung zu bestätigen.
  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 22.05.1985 - 13/83
    Wie nämlich der Gerichtshof im Urteil vom 4. April 1974 (Rechtssache 167/73, Kommission/Französische Republik, Slg. 1974, 359) bestätigt habe, seien die allgemeinen Vertragsregeln auf den Verkehr anwendbar.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1161/17

    Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische

    44 aa) Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns verstößt nicht gegen die auch im Verkehrssektor geltende (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - Rs. 13/83 -, juris) Dienstleistungsfreiheit (Art. 56, 58 Abs. 1 i.V.m. Art. 91 AEUV).
  • EuGH, 13.06.2006 - C-173/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM

    11 Die Corte suprema di cassazione lehnte es in ihrem Urteil Nr. 5087 vom 19. April 2000 (im Folgenden: Urteil vom 19. April 2000) jedoch ab, diesem Antrag nachzukommen, da die Entscheidung der Tatsachenrichter den Wortlaut der einschlägigen Vorschriften des EG-Vertrags beachte und darüber hinaus uneingeschränkt mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere mit dessen Urteil vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83 (Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513), im Einklang stehe.
  • VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13

    Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen

    vgl. auch EuGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - C-13/83 -, Rn. 64, mit dem der Rat verpflichtet wurde, die Dienstleistungsfreiheit im Verkehrsbereich zu verwirklichen; zitiert nach juris.
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