Rechtsprechung
   EuGH, 04.06.1985 - 58/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1720
EuGH, 04.06.1985 - 58/84 (https://dejure.org/1985,1720)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.1985 - 58/84 (https://dejure.org/1985,1720)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 58/84 (https://dejure.org/1985,1720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    ONPTS / Romano

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - NATIONALE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - UNANWENDBARKEIT GEGENÜBER EMPFÄNGERN VON AUFGRUND DER VERORDNUNG NR . 1408/71 FESTGESTELLTEN LEISTUNGEN GLEICHER ART - KÜRZUNG DER EINEM ARBEITNEHMER ZUSTEHENDEN ...

  • EU-Kommission

    ONPTS / Romano

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits um die Kürzung der Rente eines belgischen Staatsangehörigen auf Grund seiner Teilrente für in Italien und Deutschland zurückgelegte Beschäftigungszeiten als Bergarbeiter; Kürzung der einem Arbeitnehmer an sich zustehenden ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71 Art. 12 Abs. 2 S. 2; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 46 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - NATIONALE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - UNANWENDBARKEIT GEGENÜBER EMPFÄNGERN VON AUFGRUND DER VERORDNUNG NR. 1408/71 FESTGESTELLTEN LEISTUNGEN GLEICHER ART - KÜRZUNG DER EINEM ARBEITNEHMER ZUSTEHENDEN ZUSÄTZLICHEN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wanderarbeitnehmer; Nationale Bestimmung, wonach die einem Arbeitnehmer an sich zustehenden zusätzlichen fiktiven Beschäftigungsjahre um die Zahl der Jahre gekürzt wird, für die er in einem anderem Mitgliedsstaat einen Rentenanspruch hat

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 1679
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.07.1981 - 116/80

    Celestre

    Auszug aus EuGH, 04.06.1985 - 58/84
    Andererseits fragte sie sich, ob das Inkrafttreten des Gesetzes vom 10. Februar 1981 geeignet sei, den Gerichtshof zu einer anderen Beurteilung der Verwaltungspraxis als in seinem Urteil vom 2. Juli 1981 in den verbundenen Rechtssachen 116, 117, 119, 120 und 121/80 (Celestre, Slg. 1981, 1737) zu veranlassen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-161/98

    Platbrood

    Unter Hinweis auf die Urteile Romano(11) und Di Crescenzo(12), die im Hinblick auf eine belgische Regelung zur Anerkennung fiktiver Versicherungszeiten für Bergarbeiter ergangen waren, die der Gerichtshof als Antikumulierungsvorschriften qualifiziert hat, stellt der Beklagte fest, daß es sich im vorliegenden Fall um eine grundsätzlich andere Regelung handele.

    8: - Vgl. Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung Nr. 1408/71.9: - Vgl. Artikel 46 b Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71.10: - Schriftsatz Beklagter S. 4. Urteile vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149) vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 236/78 (Mura, Slg. 1979, 1819) vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (Romano, Slg. 1985, 1679) vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 117/84 (Ruzzu, Slg. 1985, 1697) vom 13. März 1986 in der Rechtssache 296/84 (Sinatra, Slg. 1986, 1047) vom 24. September 1987 in der Rechtssache 37/86 (Coenen, Slg. 1987, 3589) vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 323/86 (Collini, Slg. 1987, 5489) vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88 (Di Felice, Slg. 1989, 923) vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-199/88 (Cabras, Slg. 1990, I-1023) und vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-90/91 und C-91/91 (Di Crescenzo u. a., Slg. 1992, I-3851) .

    11: - Urteil in der Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 9).

    13: - Zitiert in Fußnote 4.14: - Urteil in der Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 9).

    23: - Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 9).

    26: - Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 9) verbundene Rechtssachen C-90/91 und C-91/91 (zitiert in Fußnote 9) und Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 14).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-442/97

    Van Coile

    8: - Zitiert in den Fußnoten 2 und 3.9: - Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (Slg. 1985, 1679).

    19: - Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 8).

    22: - Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 8); verbundene Rechtssachen C-90/91 und C-91/91 (zitiert in Fußnote 18) und Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 9).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-143/97

    Office National des pensions (ONP) gegen Francesco Conti.

    (4) - Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (Francesco Romano, Slg. 1985, 1679), Urteil vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C-90/91 (Di Crescenzo, Slg. 1992, I-3851) und Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149).$.

    (5) - Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 4).

    (6) - Zu den Einzelheiten vgl. das Urteil in der Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1993 - C-113/92

    Enrico Fabrizii u. a. gegen Office national des pensions. - Soziale Sicherheit

    Vgl. auch Urteil vom 18. Februar 1992 (Di Prinzio, a. a. O., Randnr. 36), wo die Urteile vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (Romano, Slg. 1985, 1679) und in der Rechtssache 117/84 (Ruzzu, Slg. 1985, 1627) zitiert werden.

    ( 24 ) Vgl. die Urteile Romano (Randnr. 15) und Ruzzu (Randnr. 16), siehe oben Fußnote 20.

  • EuGH, 15.12.1993 - C-113/92

    Fabrizii u.a. / Office national des pensions

    32 Was die externen Antikumulierungsvorschriften des zuständigen Trägers betrifft, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84, Romano, Slg. 1985, 1679, Randnr. 15, und in der Rechtssache 117/84, Ruzzu, Slg. 1985, 1697, Randnr. 16) eine innerstaatliche Vorschrift, wonach die einem Arbeitnehmer an sich zustehenden zusätzlichen fiktiven Beschäftigungsjahre um die Zahl der Jahre gekürzt werden, für die er in einem anderen Mitgliedstaat einen Rentenanspruch hat, eine Kürzungsklausel im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 der Verordnung.
  • EuGH, 18.02.1992 - C-5/91

    Di Prinzio / Office national des pensions

    36 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84, Romano, Slg. 1985, 1679, und in der Rechtssache 117/84, Ruzzu, Slg. 1985, 1697) eine nationale Bestimmung, wonach die dem Arbeitnehmer an sich zustehenden zusätzlichen fiktiven Beschäftigungsjahre um die Zahl der Jahre gekürzt werden, für die er in einem anderen Mitgliedstaat einen Rentenanspruch hat, eine Kürzungsklausel im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 darstellt.
  • EuGH, 22.10.1998 - C-143/97

    Conti

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (Romano, Slg. 1985, 1679) für Recht erkannt hat, daß eine nationale Bestimmung, wonach die einem Arbeitnehmer an sich zustehenden zusätzlichen fiktiven Beschäftigungsjahre um die Zahl der Jahre gekürzt werden, für die er in einem anderen Mitgliedstaat einen Rentenanspruch hat, eine Kürzungsbestimmung im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-90/91

    Office national des pensions gegen Emilio Di Crescenzo und Angela Casagrande,

    Lassen Sie mich hinzufügen, daß, wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in den verbundenen Rechtssachen 116/80, 117/80, 119/80, 120/80 und 121/80 (Celestre u. a., Slg. 1981, 1737, Randnr. 12) und der Rechtssache 58/84 (Romano, Slg. 1985, 1679, Randnrn. 12 und 13) ausgeführt hat, die zuständige Behörde bei der Berechnung des Betrags nach Artikel 46 Absatz 3 alle Leistungen ausser acht zu lassen hat, die der Anspruchsberechtigte nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats erhalten hat.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-442/97

    Van Coile

    Die Kommission fügt dem hinzu, daß sich die vorliegende Rechtssache deutlich von der Rechtssache Romano (Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84, Slg. 1985, 1679) und der erwähnten Rechtssache Conti unterscheide, in denen sie die Auffassung vertreten habe, daß die dort in Rede stehenden einzelstaatlichen Bestimmungen als Kürzungsvorschriften anzusehen gewesen seien.
  • EuGH, 13.03.1986 - 296/84

    Sinatra / FNROM

    2i Bei dem in Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Betrag handelt es sich nach der vorerwähnten Rechtsprechung des Gerichtshofes, die zuletzt durch zwei Urteile vom 4. Juni 1985 in den Rechtssachen 58/84, Romano, und 117/84, Ruzzo, (Sig. 1985, 1679 und 1697) bestätigt worden ist, um den Betrag, den der Arbeitnehmer nach den nationalen Rechtsvorschriften beanspruchen könnte, wenn er nicht nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats eine Rente beziehen würde.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-161/98

    Platbrood

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-5/91

    Antonietta Di Prinzio gegen Office national des pensions. - Soziale Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-52/99

    Camarotto

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1996 - C-170/95

    Office national de l'emploi gegen Calogero Spataro.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht