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   EuGH, 11.06.1985 - 49/84   

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EuGH, 11.06.1985 - 49/84 (https://dejure.org/1985,827)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1985 - 49/84 (https://dejure.org/1985,827)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1985 - 49/84 (https://dejure.org/1985,827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Debaecker / Bouwman

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN - VERSAGUNGSGRÜNDE - KEINE ORDNUNGSGEMÄSSE UND RECHTZEITIGE ZUSTELLUNG DES VERFAHRENSEINLEITENDEN SCHRIFTSTÜCKS AN DEN ...

  • EU-Kommission

    Debaecker / Bouwman

  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines verfahrenseinleitenden Schriftstücks ; Einhaltung von Fristen

  • Judicialis

    Brüsseler Übereinkommen Art. 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brüsseler Übereinkommen Art. 27
    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN - VERSAGUNGSGRÜNDE - KEINE ORDNUNGSGEMÄSSE UND RECHTZEITIGE ZUSTELLUNG DES VERFAHRENSEINLEITENDEN SCHRIFTSTÜCKS AN DEN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 27 Nr. 2 - Rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 1779
  • NJW 1986, 1425 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.06.1981 - 166/80

    Klomps / Michel

    Auszug aus EuGH, 11.06.1985 - 49/84
    Die Auffassung des Beklagten wird von der Kommission, von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland sowie von der Regierung des Vereinigten Königreichs geteilt, die bemerkt, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 166/80 (Klomps/Michel, Slg. 1981, 1593) implizit darauf hingewiesen, daß Artikel 27 Nr. 2 unabhängig davon anwendbar sei, ob die Parteien ihren Wohnsitz in verschiedenen Staaten oder in ein und demselben Staat hätten.
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, daß das Übereinkommen zwar die Vereinfachung der Förmlichkeiten für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sicherstellen soll, daß dieses Ziel aber nicht durch eine Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erreicht werden darf (Urteil vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des

    Dabei darf der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden (EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - 49/84, Debaecker, RIW 1985, 967 Rn. 10; vom 3. Juli 1990 - C-305/88, Lancray, IPRax 1991, 177, 178; vom 28. März 2000 - C-7/98, Krombach, IPRax 2000, 406 Rn. 43; vom 7. Juli 2016 - C-70/15, Lebek, RIW 2016, 593 Rn. 34).

    Die Prüfung, ob die Zustellung rechtzeitig erfolgt ist, verlangt eine Wertung tatsächlicher Art (EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - 49/84, Debaecker, RIW 1985, 967 Rn. 27).

    Denn die Bestimmung trägt der Tatsache Rechnung, dass es in den verschiedenen Vertragsstaaten Systeme fiktiver Zustellungen gibt, die in unterschiedlichem Maße fiktive Rechtsfolgen vorsehen (EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985, aaO Rn. 11).

    Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beklagte von der Zustellung tatsächlich Kenntnis erhalten und somit über den erforderlichen Zeitraum verfügt hat, um seine Verteidigung vorzubereiten, kann je nach dem in jeder Rechtsordnung vorgesehenen System fiktiver Zustellungen erheblich variieren (EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985, aaO; vgl. auch Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Art. 34 EuGVVO Rn. 71).

    Eine Vermutung der Rechtzeitigkeit der Zustellung besteht aber nicht, wenn der Kläger im Falle einer fiktiven Zustellung wusste, wo der Beklagte tatsächlich erreicht werden konnte (EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985, aaO Rn. 31).

    Vielmehr muss der Kläger, der schon im Rahmen der fiktiven Zustellung hätte dafür Sorge tragen können, dass der Beklagte tatsächlich von dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren erfuhr (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985, aaO Rn. 27 f), im Rahmen der Vollstreckbarerklärung bei einer fiktiven Zustellung auch die Umstände darlegen und beweisen, aufgrund derer das Gericht des Vollstreckungsstaats sich davon überzeugen kann, dass der Beklagte die tatsächliche Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte.

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der

    Danach ist bei der Abwägung auf Seiten des Schuldners zu berücksichtigen, ob er die Ineffizienz der (fiktiven) Zustellung durch ein ihm vorwerfbares Verhalten herbeigeführt hat (EuGH Urteil vom 11. Juni 1985 - Rs. 49/84 - Slg. 1985, 1779, 1801, Rdn. 32 - Debaecker und Plouvier/Bouwman = RiW 1985, 967).

    Dabei ist insbesondere an solche Fälle zu denken, in denen der Gläubiger nach der fiktiven Zustellung während des laufenden Verfahrens im Urteilsstaat den tatsächlichen Aufenthaltsort des Schuldners erfährt oder unschwer in Erfahrung bringen könnte (vgl. EuGH Urteil vom 11. Juni 1985 aaO Rdn. 31).

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

    Im Gegensatz zur Lage des Beklagten, der, wenn er sich nicht wirksam verteidigen konnte, die Möglichkeit hat, die Wahrung der Verteidigungsrechte zu erwirken, indem er sich nach Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 gegen die Anerkennung der gegen ihn ergangenen Entscheidung wehrt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 1985, Debaecker und Plouvier, 49/84, Slg. 1985, 1779, Randnr. 11), läuft der Kläger nämlich Gefahr, dass ihm jede Klagemöglichkeit genommen wird.
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02

    Vollstreckbarerklärung einer in England ergangenen Versäumnisentscheidung

    Diese Überprüfung findet immer statt, wenn die Entscheidung eines Mitgliedsstaates in einem anderen Mitgliedsstaat anerkannt oder vollstreckt werden soll, auch dann, wenn der Beklagte einen oder seinen einzigen Wohnsitz im Staat des Erstrichters hatte (EuGHE 1985, 1779 ff Rn. 13; Kroppholler aaO Art. 34 EuGVVO Rn. 24).

    Dabei kann das Gericht alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigen (EuGHE 1981, 1593 ff, Rn. 20), auch soweit außergewöhnliche Umstände erst nach einer ordnungsgemäßen Zustellung eingetreten sind (EuGHE 1985, 1779 ff Rn. 23 f).

  • EuGH, 14.10.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

    61 Das Gericht des betroffenen Vollstreckungsstaats hat zu prüfen, ob die fragliche Zustellung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ordnungsmäßig und so rechtzeitig vorgenommen worden ist, dass der Beklagte seine Verteidigung wirksam vorbereiten konnte (Urteil Klomps, Randnr. 20, und Urteil vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 31).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Dieses Ziel darf aber, wie der Gerichtshof zu Artikel 27 Nummer 2 EuGVÜ entschieden hat, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10, vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-522/03, Scania Finance France, Slg. 2005, I-8639, Randnr. 15, und vom 16. Februar 2006 in der Rechtssache C-3/05, Verdoliva, Slg. 2006, I-1579, Randnr. 26).
  • BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls bei fehlender Zustellung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf das Ziel, die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung zu erleichtern, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - 49/84, Debaecker, RIW 1985, 967 Rn. 10; vom 3. Juli 1990 - C-305/88, Lancray, IPRax 1991, 177, 178; vom 28. März 2000 - C-7/98, Krombach, IPRax 2000, 406 Rn. 43; vom 6. September 2012 - C-619/10, Trade Agency, IPRax 2013, 427 Rn. 41 f; vom 7. Juli 2016, aaO Rn. 34; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-325/11, Alder, IPRax 2013, 157 Rn. 35).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-522/03

    Scania Finance France - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung -

    15 Zunächst ist festzustellen, dass das Brüsseler Übereinkommen zwar, wie aus seiner Präambel hervorgeht, die Vereinfachung der Förmlichkeiten für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sicherstellen soll, dass dieses Ziel aber nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht dadurch erreicht werden darf, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (Urteile vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10, vom 3. Juli 1990 in der Rechtssache C-305/88, Lancray, Slg. 1990, I-2725, Randnr. 21, und vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-7/98, Krombach, Slg. 2000, I-1935, Randnr. 43).
  • BGH, 30.04.2020 - IX ZB 12/19

    Vollstreckbarerklärung eines Titels bei nicht angemessener Frist zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf das Ziel, die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung zu erleichtern, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (EuGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - C-49/84, RIW 1985, 967 Rn. 10 - Debaecker; vom 3. Juli 1990 - C-305/88, IPRax 1991, 177, 178 - Lancray; vom 28. März 2000 - C-7/98, IPRax 2000, 406 Rn. 43 - Krombach; vom 6. September 2012 - C-619/10, IPRax 2013, 427 Rn. 41 f - Trade Agency; vom 7. Juli 2016, aaO Rn. 34; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-325/11, IPRax 2013, 157 Rn. 35 - Alder).
  • BGH, 09.06.2021 - XII ZB 416/19

    Vollstreckbarerklärung einer US-amerikanischen Unterhaltsentscheidung: Wahrung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14

    Imtech Marine Belgium - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

  • EuGH, 03.07.1990 - 305/88

    Lancray / Peters und Sickert

  • EuGH, 16.02.2006 - C-3/05

    Verdoliva - Brüsseler Übereinkommen - Entscheidung über die Zulassung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

  • OLG Celle, 08.02.2023 - 10 UF 153/22

    Anerkennung einer unter fiktiver Zustellung des verfahrenseinleitenden

  • OLG Celle, 05.05.2022 - 10 WF 51/22
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10

    Hypotecní banka - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Bestellung eines Prozesspflegers

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2005 - C-443/03

    Leffler - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Übermittlung und Zustellung

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 22 W 19/99

    Einwand nicht rechtzeitiger Verteidigungsmöglichkeit im Verfahren der

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-3/05

    Verdoliva - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 36 - Begriff der Zustellung -

  • OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 8 UF 280/19

    Keine Vollstreckbarkeit eines in den USA erstrittenen Unterhaltstitels

  • OLG Frankfurt, 12.08.2019 - 8 UF 128/19

    Keine Vollstreckung US-amerikansichen Unterhaltstitels, wenn Kindsvater im

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-78/95

    Bernardus Hendrikman und Maria Feyen gegen Magenta Druck & Verlag GmbH.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1990 - 305/88

    Isabelle Lancray SA gegen Peters und Sickert KG.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-123/91

    Minalmet GmbH gegen Brandeis Ltd.

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