Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985

Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1985 - 19/84   

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https://dejure.org/1985,678
EuGH, 09.07.1985 - 19/84 (https://dejure.org/1985,678)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1985 - 19/84 (https://dejure.org/1985,678)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - 19/84 (https://dejure.org/1985,678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Pharmon / Hoechst

    1 . FREIER WARENVERKEHR - GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - PATENTRECHT - ERZEUGNIS , DAS IN EINEM MITGLIEDSTAAT VOM PATENTINHABER ODER MIT SEINER ZUSTIMMUNG IN DEN VERKEHR GEBRACHT WORDEN IST - EINFUHR IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT - EINSPRUCH DES ...

  • EU-Kommission

    Pharmon / Hoechst

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits um das Verbot einer deutschen Firma gegenüber einer niederländischen Firma hinsichtlich des Inverkehrbringens eines Postens Arzneimittel in den Niederlanden; Festlegung der Grenzen für die Anwendung eines nationalen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Pharmon

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    1. FREIER WARENVERKEHR - GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - PATENTRECHT - ERZEUGNIS , DAS IN EINEM MITGLIEDSTAAT VOM PATENTINHABER ODER MIT SEINER ZUSTIMMUNG IN DEN VERKEHR GEBRACHT WORDEN IST - EINFUHR IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT - EINSPRUCH DES PATENTINHABERS ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patente - Umfang des Schutzes - Erschöpfung des Patentrechts bei Erteilung von Zwangslizenzen aufgrund eines Parallelpatents.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 2281
  • NJW 1986, 2186
  • GRUR Int. 1985, 822
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.07.1981 - 187/80

    Merck / Stephar und Exler

    Auszug aus EuGH, 09.07.1985 - 19/84
    Rechtssache 192/73 (Van Zuylen/Hag AG, Slg. 1974, 731), vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55 und 57/80 (Musikvertrieb membran/GEMA, Slg. 1981, 147) und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80 (Merck/Stephar, Slg. 1981, 2063) bestätigt.

    1974, 1147, vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, a. a. O., und vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81, Keurkoop, Slg. 1982, 2853) wird hervorgehoben, daß bei Zwangslizenzen keine der Bedingungen erfüllt sei, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Wahrnehmung eines auf nationaler Ebene geschützten gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechts absteckten.

  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus EuGH, 09.07.1985 - 19/84
    Rechtssache 192/73 (Van Zuylen/Hag AG, Slg. 1974, 731), vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55 und 57/80 (Musikvertrieb membran/GEMA, Slg. 1981, 147) und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80 (Merck/Stephar, Slg. 1981, 2063) bestätigt.
  • EuGH, 03.07.1974 - 192/73

    Van Zuylen / Hag AG

    Auszug aus EuGH, 09.07.1985 - 19/84
    Rechtssache 192/73 (Van Zuylen/Hag AG, Slg. 1974, 731), vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55 und 57/80 (Musikvertrieb membran/GEMA, Slg. 1981, 147) und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80 (Merck/Stephar, Slg. 1981, 2063) bestätigt.
  • EuGH, 14.09.1982 - 144/81

    Keurkoop / Nancy Kean Gifts

    Auszug aus EuGH, 09.07.1985 - 19/84
    1974, 1147, vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, a. a. O., und vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81, Keurkoop, Slg. 1982, 2853) wird hervorgehoben, daß bei Zwangslizenzen keine der Bedingungen erfüllt sei, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Wahrnehmung eines auf nationaler Ebene geschützten gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechts absteckten.
  • EuGH, 05.12.1996 - C-267/95

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEN RECHTEN VON PATENTINHABERN UND ZUM GRUNDSATZ DES

    40 Schließlich ist das Argument von Merck und Beecham zurückzuweisen, daß für ihren Standpunkt die Rechtsprechung des Gerichtshofes seit dem Urteil Merck, insbesondere die Urteile vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84 (Pharmon, Slg. 1985, 2281) und vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Warner Brothers und Metronome Video, Slg. 1988, 2605), herangezogen werden könne.

    41 Im Gegensatz zu dem, was vorgetragen worden ist, ergibt sich nämlich aus dem vorerwähnten Urteil Pharmon, daß der Gerichtshof die im Urteil Merck aufgestellten Grundsätze bestätigt hat.

    Im Urteil Pharmon hat der Gerichtshof die Bedeutung der Zustimmung des Patentinhabers zum Inverkehrbringen des betreffenden Erzeugnisses hervorgehoben.

    Aus dem vorerwähnten Urteil Pharmon ergebe sich, daß die aus der Rechtsprechung folgende Regel vorliegend nicht anwendbar sei.

    49 Der Gerichtshof hat im Urteil Merck auf die Bedeutung des Umstands hingewiesen, daß sich der Inhaber frei und in voller Kenntnis der Sachlage für das Inverkehrbringen seines Erzeugnisses entschieden hat; aus dem vorerwähnten Urteil Pharmon folgt ausserdem, daß sich ein Patentinhaber, dem die Befugnis genommen wird, die Bedingungen des Inverkehrbringens seiner Erzeugnisse im Ausfuhrstaat frei zu bestimmen, der Einfuhr und dem Inverkehrbringen dieser Erzeugnisse in dem Staat, in dem das Patent gilt, widersetzen kann.

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98

    Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent

    Dieser liegt beim Patentrecht darin, daß der Inhaber zum Ausgleich für seine Erfindertätigkeit das ausschließliche Recht erlangt, gewerbliche Erzeugnisse herzustellen und in Verkehr zu bringen, mithin die Erfindung entweder selbst oder im Wege der Lizenzvergabe an Dritte zu verwerten, und daß er ferner das Recht erlangt, sich gegen jegliche Zuwiderhandlung zur Wehr zu setzen (EuGH, Slg. 1974, 1147, 1163 = GRUR Int. 1974, 454 - Centrafarm; Slg. 1981, 2063, 2080 = GRUR 1982, 47, 48 - Merck/Stephar; Slg. 1985, 2281, 2298 = GRUR Int. 1985, 822, 824 - Pharmon; Slg. 1996, 6371, 6384 = GRUR Int. 1997, 250 - Merck/Primecrown; Slg. 1997, 3954, 3961 f. = GRUR Int. 1997, 911, 912 - Generics/Sunth Kline).
  • EuGH, 17.10.1990 - C-10/89

    CNL-SUCAL / HAG

    12 Nach ständiger Rechtsprechung lässt Artikel 36 Ausnahmen von dem fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Gemeinsamen Marktes nur insoweit zu, als diese Ausnahmen zur Wahrung der Rechte gerechtfertigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen; der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, das nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, kann sich folglich auf diese Vorschriften nicht berufen, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von ihm selbst, mit seiner Zustimmung oder von einer rechtlich oder wirtschaftlich von ihm abhängigen Person rechtmässig in den Verkehr gebracht worden ist ( siehe insbesondere Urteile vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon Metro, Slg. 1971, 487; vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon/Hoechst, Slg. 1985, 2281 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1988 - 341/87

    EMI Electrola GmbH gegen Patricia Im- und Export und andere. - Urheberrechte -

    - Rechtssache 78/70, a. a. O. 13 - Rechtssache 78/70, a. a. O., insbesondere S. 509.14 - Urteil vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26, Hervorhebung von mir.

    1976, 1039, Randnr. 6; verbundene Rechtssachen 55 und 57/80, Musikvertrieb, a. a. O., Randnr. 15; Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 12; Rechtssache 19/84, Pharmon, a. a. O., Randnr. 22.

    - Rechtssache 187/80, a. a. O., Randnr. 11.19 - Rechtssache 19/84, a. a. O., Randnr. 25, Hervorhebung von mir.

    Das Inverkehrbringen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers ist nach dem Recht des Aus- 21 - Schlußanträge des Generalanwalts Mancini in der Rechtssache 19/84, a. a. O., S. 2288.22 - Verbundene Rechtssachen 55 und 57/80, a. a. O., Randnr. 15, Hervorhebung von mir.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO KANN EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ

    Sollte das nationale höhere Gericht sich tatsächlich entschließen, den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung zu ersuchen, ist außerdem vernünftigerweise davon auszugehen, dass es schon aus Gründen der Prozessökonomie die materiellrechtlichen gemeinschaftsrechtlichen Fragen vorlegen würde, die ursprünglich vom unteren nationalen Gericht vorgelegt worden waren (wie dies im Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 1985, 19/84, Pharmon/Hoechst, Slg. 1985, 2281, der Fall war, wo es sich ursprünglich um ein Vorabentscheidungsersuchen eines unteren Gerichts handelte, das unter dem Aktenzeichen 271/80 in das Register eingetragen und gegen das Rechtsmittel eingelegt worden war und das anschließend aus dem Register gestrichen wurde), oder dass es diese Fragen zumindest einbeziehen würde (mit der Folge, dass die ursprüngliche Verfahrensfrage im Licht der Vorlage der materiell-rechtlichen Fragen selbst dem Vorwurf ausgesetzt werden könnte, dass sie hypothetisch sei).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines

    Dieser liegt beim Patentrecht darin, dass der Inhaber zum Ausgleich für seine Erfindertätigkeit das ausschließliche Recht erlangt, gewerbliche Erzeugnisse herzustellen und in Verkehr zu bringen, mithin die Erfindung entweder selbst oder im Wege der Lizenzvergabe an Dritte zu verwerten, und dass er ferner das Recht erlangt, sich gegen jegliche Zuwiderhandlung zur Wehr zu setzen (EuGH Slg. 1974, 1147, 1163 = GRUR Int. 1974, 454 - Centrafarm; Slg. 1981, 2063, 2080 = GRUR 1982, 47, 48 - Merck/Stephar; Slg. 1985, 2281, 2298 = GRUR Int. 1985, 822, 824 - Pharmon; Slg. 1996, 6371, 6384 = GRUR Int. 1997, 250 - Merck/Primecrown; Slg. 1997, 3954, 3961 f. = GRUR Int. 1997, 911, 912 - Generics/Smith Kline).
  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

    Hierunter fallen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) diejenigen Einfuhrverbote und -beschränkungen, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums betreffen, der beim Patentrecht eben gerade in dem ausschließlichen Recht liegt, das geschützte Erzeugnis herzustellen und in Verkehr zu bringen, mithin die Erfindung entweder selbst oder im Wege der Lizenzvergabe an Dritte zu verwerten, und ferner in dem Recht, sich gegen jegliche Zuwiderhandlung zur Wehr zu setzen (EuGH, Slg. 1974, 1147, 1163 = GRUR Int. 1974, 454 - Centrafarm; Slg. 1981, 2063, 2080 = GRUR Int. 1982, 47, 48 - Merck/Stephar; Slg. 1985, 2281, 2298 = GRUR Int. 1985, 822, 824 - Pharmon; Slg. 1996, 6285, 6371, 6384 = GRUR Int. 1997, 250 - Merck/Primecrown; Slg. 1997, 3929, 3954, 3961 f. = GRUR Int. 1997, 911, 912 - Generics/Smith Kline).
  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    In einem solchen Fall entspricht nämlich die Ausübung des Urheberrechts nicht mehr der wesentlichen Funktion dieses Rechts im Sinne des Artikels 36 EWG-Vertrag, der darin besteht, den Schutz der Rechte an dem geistigen Werk und die Vergütung der schöpferischen Tätigkeit unter Beachtung der Zwecke insbesondere des Artikels 86 sicherzustellen (siehe - mit Bezug auf das Patentrecht - die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26, und - mit Bezug auf das Urheberrecht - Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 15).
  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

    In einem solchen Fall entspricht nämlich die Ausübung des Urheberrechts nicht mehr der wesentlichen Funktion dieses Rechts im Sinne des Artikels 36 EWG-Vertrag, der darin besteht, den Schutz der Rechte an dem geistigen Werk und die Vergütung der schöpferischen Tätigkeit unter Beachtung der Zwecke insbesondere des Artikels 86 sicherzustellen (siehe - mit Bezug auf das Patentrecht - die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26, und - mit Bezug auf das Urheberrecht - Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 15).

    In einem solchen Fall entspricht nämlich die Ausübung des Urheberrechts nicht mehr der wesentlichen Funktion dieses Rechts im Sinne des Artikels 36 EWG-Vertrag, der darin besteht, den Schutz der Rechte an dem geistigen Werk und die Vergütung der schöpferischen Tätigkeit unter Beachtung der Zwecke insbesondere des Artikels 86 sicherzustellen (siehe - mit Bezug auf das Patentrecht - die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80, Merck, Slg. 1981, 2063, Randnr. 10, und vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84, Pharmon, Slg. 1985, 2281, Randnr. 26, und - mit Bezug auf das Urheberrecht - Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86, Warner Brothers, a. a. O., Randnr. 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-316/95

    Generics BV gegen Smith Kline & French Laboratories Ltd.

    Vgl. auch Urteile vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80 (Merck, Slg. 1981, 2063), vom 9. Juli 1985 in der Rechtssache 19/84 (Pharmon, Slg. 1985, 2281), vom 3. März 1988 in der Rechtssache 434/85 (Allen & Hanburys, Slg. 1988, 1245), Thetford (zitiert in Fußnote 18), vom 18. Februar 1992 in der Rechtssache C-235/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-777), vom 18. Februar 1992 in der Rechtssache C-30/90 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1992, I-829), vom 27. Oktober 1992 in der Rechtsache C-191/90 (Generics und Harris Pharmaceuticals, Slg. 1992, I-5335) und vom 5. Dezember 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-267/95 und C-268/95 (Merck u. a., Slg. 1996, I-6285).

    (30) - Vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 32); Urteil Pharmon (zitiert in Fußnote 21, Randnr. 20) und Urteil in der Rechtssache 288/82 (Duijnstee, Slg. 1983, 3663, Randnr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16

    Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind,

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 35/87

    Thetford Corporation und andere gegen Fiamma SpA und andere. - Schutz des

  • BGH, 24.11.1988 - I ZR 207/87

    Gefahr der Verwechslung von für gleichartige Waren verwendeten Bezeichnungen mit

  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86

    "Differenzlizenz"; Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Lizenzgebühren für

  • EuGH, 30.06.1988 - 35/87

    Thetford / Fiamma

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1999 - C-44/98

    BASF

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-414/99

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, BEI DER ANWENDUNG DES

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-235/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Artikel

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2019 - U (Kart) 18/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-349/95

    Frits Loendersloot, handelnd unter der Firma F. Loendersloot Internationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-140/10

    Greenstar-Kanzi Europe - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Inhaber -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 238/87

    AB Volvo gegen Erik Veng (UK) Ltd. - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 53/87

    Consorzio italiano della componentistica di ricambio per autoveicoli und Maxicar

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 19/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,11324
Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 19/84 (https://dejure.org/1985,11324)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.04.1985 - 19/84 (https://dejure.org/1985,11324)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. April 1985 - 19/84 (https://dejure.org/1985,11324)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Pharmon BV gegen Hoechst AG.

    Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patente - Umfang des Schutzes - Erschöpfung des Patentrechts bei Erteilung von Zwangslizenzen aufgrund eines Parallelpatents

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 2281
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.07.1974 - 192/73

    Van Zuylen / Hag AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 19/84
    Der Gerichtshof entschied jedoch, daß die Bestimmungen über den freien Warenverkehr den Ansprüchen des letzteren vorgehen (Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 92/73, Van Zuylen/Hag AG, Slg. 1974, 731).
  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 19/84
    Mit der Auslegung dieser Bestimmung befaßt sich das Urteil vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 15/74 (Centrafarm/Sterling Drug, Sig. 1974, 1147).
  • EuGH, 14.07.1981 - 187/80

    Merck / Stephar und Exler

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 19/84
    Darüber hinaus heiße es im Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80 (Merck/Stephar und Exler, Slg. 1981, 2063): "Es ist... Aufgabe des Patentinhabers, in voller Kenntnis der Sachlage über die Bedingungen zu entscheiden, unter denen er sein Erzeugnis in den Verkehr bringt... [Danach] hat er die Konsequenzen seiner Wahl hinzunehmen, soweit es um den Verkehr des Erzeugnisses innerhalb des Gemeinsamen Marktes geht..." Der Gerichtshof sei also mit anderen Worten dem Grundsatz des "constructive consent" gefolgt.
  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 19/84
    Sie zitiert allerdings das Urteil vom 20. Januar 1981.in den verbundenen Rechtssachen 55 und 57/80 (Musikvertrieb membran/GEMA, Slg. 1981, 147), dem sie einen Anhaltspunkt entnimmt, der die Auffassung der Firma Pharmon zu stützen scheint.
  • FG Bremen, 28.11.1974 - I 93/72
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 19/84
    Der Gerichtshof entschied jedoch, daß die Bestimmungen über den freien Warenverkehr den Ansprüchen des letzteren vorgehen (Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 92/73, Van Zuylen/Hag AG, Slg. 1974, 731).
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