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   EuGH, 11.07.1985 - 119/83   

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https://dejure.org/1985,2021
EuGH, 11.07.1985 - 119/83 (https://dejure.org/1985,2021)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 119/83 (https://dejure.org/1985,2021)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 119/83 (https://dejure.org/1985,2021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Appelbaum / Kommission

    BEAMTE - EINSTELLUNG - GLEICHBEHANDLUNG

  • EU-Kommission

    Appelbaum / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Unterschiedliche Behandlung von Bediensteten trotz gleicher Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe; Unterscheidung zwischen Bediensteten mit Sondervertrag und anderen Bediensteten; Indienstnahme und Ernennung von Sondervertragsbediensteten ; Arbeitsrechtliche Stellung ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3332/82 EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 3332/82 EWG
    BEAMTE - EINSTELLUNG - GLEICHBEHANDLUNG - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 5 ABSATZ 3]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Einstufung in die Besoldungsgruppe und in die Diestaltersstufe.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 2423
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.12.1984 - 129/82

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 11.07.1985 - 119/83
    Da nach Artikel 5 Absatz 3 des Statuts, dem der Gerichtshof für das Recht des öffentlichen Dienstes eine entscheidende Bedeutung beigemessen hat (Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127), "für Einstellung ... der Beamten der gleichen Laufbahngruppe oder der gleichen Sonderlaufbahn ... jeweils die gleichen Voraussetzungen" gelten, stellt sich die Frage, ob die rechtliche und tatsächliche Situation des Klägers zum Zeitpunkt seiner Einstellung eine solche Differenzierung gegenüber der Einstellung der Bediensteten am Sitz der EGZ rechtfertigte.
  • EuG, 08.11.1990 - T-56/89

    Brigitte Bataille u. a. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verdoppelung des

    54 Das Parlament hebt unter Hinweis auf zwei Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 119/83 ( Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423 ) und 66/83 bis 68/83 und 136/83 bis 140/83 ( Hattet u. a./Kommission, Slg. 1985, 2459 ) hervor, daß der Grundsatz der Gleichbehandlung nur für gleiche oder gleichartige Situationen gelte.

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, liegt bei einer solchen Fallgestaltung ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dann vor, wenn die rechtliche und tatsächliche Situation der Betreffenden die fragliche Differenzierung nicht rechtfertigt ( siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423, 2454, und in den Rechtssachen 66/83 bis 68/83 und 136/83 bis 140/83, Hattet u. a./Kommission, Slg. 1985, 2459, 2469, und vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-100/88, Oyowe u. a./Kommission, Slg. 1989, 4285 ).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1989 - 286/83

    Albert Alexis und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, stellt einen besonderen Fall dieser zweiten Gruppe von Rechtssachen dar.

    Alle diese Rechtssachen hat der Gerichtshof durch seine Urteile vom 11. Juli 1985 entschieden (Slg. 1985, 2423, 2459, 2523).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-71/07

    Campoli / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Ruhegehalt - Anwendung des

    Für den Bereich des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaft vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1985, Appelbaum/Kommission (119/83, Slg. 1985, 2423), und Urteil des Gerichts vom 7. Februar 1991, Tagaras/Gerichtshof (T-18/89 und T-24/89, Slg. 1991, II-53, Randnr. 68).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-389/98

    Gevaert / Kommission

    5 und 6; zu den Einstellungsbedingungen Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 66/83 bis 68/83 und136/83 bis 140/83, Hattet u. a./Kommission, Slg. 1985, 2459, Randnr. 24, und in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423, Randnr. 25).
  • EuG, 07.02.1991 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    68 Was den Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung angeht, den der Kläger rügt, so ist darauf hinzuweisen, daß es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gegen den in Artikel 5 Absatz 3 des Statuts niedergelegten Grundsatz verstösst, wenn zwei Personengruppen, deren tatsächliche und rechtliche Lage sich nicht wesentlich unterscheiden, bei ihrer Einstellung unterschiedlich behandelt werden (Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423, und vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 66/83 bis 68/83 und 136/83 bis 140/83, Hattet u.a./Kommission, Slg. 1985, 2459).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-459/98

    Martínez del Peral Cagigal / Kommission

    5 und 6; zu den Einstellungsbedingungen Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 66/83 bis 68/83 und 136/83 bis 140/83, Hattet u. a./Kommission, Slg. 1985, 2459, Randnr. 24, und in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2423, Randnr. 25).
  • EuGöD, 11.02.2009 - F-7/08

    Schönberger / Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung -

    Schließlich verstößt es nach ständiger Rechtsprechung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn zwei Personengruppen, deren tatsächliche und rechtliche Lage sich nicht wesentlich unterscheiden, unterschiedlich behandelt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1985, Appelbaum/Kommission, 119/83, Slg. 1985, 2423, Randnr. 25; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 1991, Tagaras/Gerichtshof, T-18/89 und T-24/89, Slg. 1991, II-53, Randnr. 68) und wenn unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Februar 1982, Buyl u. a./Kommission, 817/79, Slg. 1982, 245, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85

    M. Hamai gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Ernennung,

    Stets ist Artikel 5 Absatz 3 des Beamtenstatuts zu beachten, der, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, "für das Recht des europäischen öffentlichen Dienstes von wesentlicher Bedeutung ist" (Urteile in den Rechtssachen 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe; 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/ Kommission, Slg. 1985, 2423 Randnr. 25 der Entscheidungsgründe).
  • EuG, 27.03.1990 - T-62/89

    Jose Manuel Pinto Teixeira gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    31 Was schließlich die angebliche Verpflichtung der Kommission zur Überprüfung der Einstufung des Klägers bei der EGZ betrifft, so ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in mehreren Rechtssachen ( siehe die Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/Kommission, Slg. 1985, 2447; vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523; vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 314/86 und 315/86, De Szy-Tarisse und Feyärts/Kommission, Slg. 1988, 6013; vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 286/83, Alexis u. a./Kommission, Slg. 1989, 2445; und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 161/86, Jäger/Kommission, Slg. 1989, 2467 ) ausgeführt hat, daß die EGZ eine Vereinigung belgischen Rechts ist und daher nicht als eine Verwaltungseinheit der Kommission angesehen werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1989 - 100/88

    Augustin Oyowe und Amadou Traore gegen Kommission der Europäischen

    3 Z 60/83">119/83, Appelbaum Slg. 1985, 2423, verbundene Rechtssachen 66 bis 68 und 136 bis 140/83, Rechtssache Hattet u.a., Slg. 1985, 2459.
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