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   EuGH, 19.09.1985 - 192/83   

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https://dejure.org/1985,3122
EuGH, 19.09.1985 - 192/83 (https://dejure.org/1985,3122)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.1985 - 192/83 (https://dejure.org/1985,3122)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 1985 - 192/83 (https://dejure.org/1985,3122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Griechenland / Kommission

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE AUS OBST UND GEMÜSE - PRODUKTIONSBEIHILFE - FESTSETZUNG - BERÜCKSICHTIGUNG DER VERARBEITUNGSKOSTEN - METHODE DER ERMITTLUNG - ERSTRECKUNG AUF GRIECHENLAND NACH DEM BEITRITT - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Griechenland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation in der Landwirtschaft; Berücksichtigung der Verarbeitungskosten bei der Festsetzung der Produktionsbeihilfe; Errechnung der Verarbeitungskosten; Erstreckung der gemeinsamen Marktordnung auf Griechenland nach dessen Beitritt; Erzeugnisse aus ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; Akte über den Beitritt der Republik Griechenland Art. 103 Nr. 3; ; Verordnung Nr. 516/77 Art. 3 A; ; Verordnung Nr. 516... /77 Art. 3 B; ; Verordnung Nr. 1618/83 Art. 1 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1618/83 Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE AUS OBST UND GEMÜSE - PRODUKTIONSBEIHILFE - FESTSETZUNG - BERÜCKSICHTIGUNG DER VERARBEITUNGSKOSTEN - METHODE DER ERMITTLUNG - ERSTRECKUNG AUF GRIECHENLAND NACH DEM BEITRITT - ZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Produktionsbeihilfe für Tomatenmark und Pfirsiche in Sirup - Für die Republik Griechenland geltende Regelung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 2791
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • EuGH, 27.09.1988 - 106/87

    Asteris / Griechenland

    September 1985 in der Rechtssache 192/83 für nichtig erklärten Verordnung Nr .

    September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( Griechenland/Kommission, Slg . 1985, 2802 ) erklärte der Gerichtshof auf Klage der Griechischen Republik die Verordnung Nr .

    September 1985 ( Rechtssache 192/83, a .

    September 1985 ( Rechtssache 192/83, a .

    September 1985 ( Rechtssache 192/83, a .

    September 1985 ( Rechtssache 192/83, a .

    September 1985 ( Rechtssachen 194 bis 206/83, a . a . O .) hat der Gerichtshof festgestellt, daß die mit Urteil vom gleichen Tage ( Rechtssache 192/83 ) festgestellte Rechtswidrigkeit der Koeffizientenregelung von der Gemeinschaft zu verantworten war, so daß der Gerichtshof für die Schadensersatzklage nach den Artikeln 178 und 215 Absatz 2 EWG-Vertrag zuständig war .

    September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( a . a . O .) für nichtig erklärte Verordnung Nr .

    September 1985 ( Rechtssache 192/83, a .

    September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( Griechenland/Kommission, Slg . 1985, 2802 ) für nichtig erklärten Verordnung Nr .

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

    September 1985 in den Rechtssachen 192/83 ( Griechenland/Kommission, Slg . 1985, 2791 ) und 194 bis 206/83 ( Asteris und andere, Slg . 1985, 2815 ) nachzukommen .

    September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( a . a . O .) hat der Gerichtshof auf Klage der Griechischen Republik die Verordnung Nr .

    September 1985 in der Rechtssache 192/83 hat die Kommission die streitgegenständliche Verordnung Nr .

    Juni 1986 an die Griechische Republik auf den Standpunkt, das Urteil in der Rechtssache 192/83, mit dem die Verordnung Nr .

    September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( a . a . O .) für nichtig erklärten Verordnung Nr .

    September 1985 in der Rechtssache 192/83 eine zusätzliche Zahlung einer Produktionsbeihilfe für bestimmte Grössen von Verpackungen, die aus griechischen Tomaten in den Wirtschaftsjahren 1984/85, 1985/86 und 1986/87 gewonnene Tomatenkonzentrate enthalten, vorzusehen .

    September 1985 in der Rechtssache 192/83 die zusätzliche Zahlung einer Produktionsbeihilfe für bestimmte Grössen von Verpackungen, die aus griechischen Tomaten in den Wirtschaftsjahren 1984/85, 1985/86 und 1986/87 gewonnene Tomatenkonzentrate enthalten, vorzusehen, wird aufgehoben .

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-282/90

    Industrie- en Handelsonderneming Vreugdenhil BV gegen Kommission der Europäischen

    (16) Urteile vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 (Griechenland/Kommission, Slg. 1985, 2791) und in den verbundenen Rechtssachen 194/83 bis 206/83 (Asteris/Kommission, Slg. 1985, 2815).

    (19) Rechtssache 192/83 (a. a. O.).

    (20) Rechtssache 192/83 (a. a. O., Randnr. 36).

  • EuGH, 19.09.1985 - 194/83

    Asteris / Kommission

    In seinem Urteil vom heutigen Tage in der Rechtssache 192/83 hat der Gerichtshof die gegen die Festsetzung der Koeffizienten für das "Wirtschaftsjahr 1983/84 durch die Verordnung Nr. 1615/83 der Kommission vom 15. Juni 1983 (ABl. L 159, S. 48) erhobenen Rügen bereits geprüft.

    23 In dem heute in der Rechtssache 192/83 zwischen der Republik Griechenland und der Kommission erlassenen Urteil hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Festsetzung der angefochtenen Koeffizienten auf einem technischen Fehler beruht.

    Es ist besonders darauf hinzuweisen, daß der Grundsatz des Artikels 103 Nr. 3 der Beitrittsakte, wie sich aus der Begründung des Urteils in der Rechtssache 192/83 ergibt, durch die von der Kommission zur Festsetzung der Koeffizienten angewandte Methode nicht verletzt worden ist.

  • EuGH, 27.09.1988 - 107/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

    Die Verordnung Nr. 381/86, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

    Die Verordnung Nr. 381/86 der Kommission vom 20. Februar 1986 über die zusätzliche Zahlung einer Produktionsbeihilfe für bestimmte Grössen von Verpackungen, die aus griechischen Tomaten im Wirtschaftsjahr 1983/84 gewonnene Tomatenkonzentrate enthalten, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( Griechenland/Kommission, Slg. 1985, 2802 ) für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 der Kommission vom 15. Juni 1983 zur Festsetzung der Koeffizienten, mit denen der für Tomatenmark festgesetzte Betrag der Produktionsbeihilfe für das Wirtschaftsjahr 1983/84 zu multiplizieren war, nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

  • EuGH, 27.09.1988 - 110/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

    Die Verordnung Nr. 381/86, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

    Die Verordnung Nr. 381/86 der Kommission vom 20. Februar 1986 über die zusätzliche Zahlung einer Produktionsbeihilfe für bestimmte Grössen von Verpackungen, die aus griechischen Tomaten im Wirtschaftsjahr 1983/84 gewonnene Tomatenkonzentrate enthalten, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( Griechenland/Kommission, Slg. 1985, 2802 ) für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 der Kommission vom 15. Juni 1983 zur Festsetzung der Koeffizienten, mit denen der für Tomatenmark festgesetzte Betrag der Produktionsbeihilfe für das Wirtschaftsjahr 1983/84 zu multiplizieren war, nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

  • EuGH, 27.09.1988 - 117/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

    Die Verordnung Nr. 381/86, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

    Die Verordnung Nr. 381/86 der Kommission vom 20. Februar 1986 über die zusätzliche Zahlung einer Produktionsbeihilfe für bestimmte Grössen von Verpackungen, die aus griechischen Tomaten im Wirtschaftsjahr 1983/84 gewonnene Tomatenkonzentrate enthalten, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( Griechenland/Kommission, Slg. 1985, 2802 ) für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 der Kommission vom 15. Juni 1983 zur Festsetzung der Koeffizienten, mit denen der für Tomatenmark festgesetzte Betrag der Produktionsbeihilfe für das Wirtschaftsjahr 1983/84 zu multiplizieren war, nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

  • EuGH, 27.09.1988 - 109/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

    Die Verordnung Nr. 381/86, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

    Die Verordnung Nr. 381/86 der Kommission vom 20. Februar 1986 über die zusätzliche Zahlung einer Produktionsbeihilfe für bestimmte Grössen von Verpackungen, die aus griechischen Tomaten im Wirtschaftsjahr 1983/84 gewonnene Tomatenkonzentrate enthalten, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( Griechenland/Kommission, Slg. 1985, 2802 ) für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 der Kommission vom 15. Juni 1983 zur Festsetzung der Koeffizienten, mit denen der für Tomatenmark festgesetzte Betrag der Produktionsbeihilfe für das Wirtschaftsjahr 1983/84 zu multiplizieren war, nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

    Die Verordnung Nr. 381/86, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

    Die Verordnung Nr. 381/86 der Kommission vom 20. Februar 1986 über die zusätzliche Zahlung einer Produktionsbeihilfe für bestimmte Grössen von Verpackungen, die aus griechischen Tomaten im Wirtschaftsjahr 1983/84 gewonnene Tomatenkonzentrate enthalten, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( Griechenland/Kommission, Slg. 1985, 2802 ) für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 der Kommission vom 15. Juni 1983 zur Festsetzung der Koeffizienten, mit denen der für Tomatenmark festgesetzte Betrag der Produktionsbeihilfe für das Wirtschaftsjahr 1983/84 zu multiplizieren war, nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

  • EuGH, 27.09.1988 - 119/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

    Die Verordnung Nr. 381/86, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

    Die Verordnung Nr. 381/86 der Kommission vom 20. Februar 1986 über die zusätzliche Zahlung einer Produktionsbeihilfe für bestimmte Grössen von Verpackungen, die aus griechischen Tomaten im Wirtschaftsjahr 1983/84 gewonnene Tomatenkonzentrate enthalten, durch die den griechischen Unternehmen eine zusätzliche Beihilfe gewährt wurde, die ihnen infolge eines technischen Fehlers der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in der Rechtssache 192/83 ( Griechenland/Kommission, Slg. 1985, 2802 ) für nichtig erklärten Verordnung Nr. 1615/83 der Kommission vom 15. Juni 1983 zur Festsetzung der Koeffizienten, mit denen der für Tomatenmark festgesetzte Betrag der Produktionsbeihilfe für das Wirtschaftsjahr 1983/84 zu multiplizieren war, nicht gezahlt worden war, steht einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen den griechischen Staat auf Ersatz des Schadens nicht entgegen, der über die nach dieser Verordnung rückwirkend gezahlten Beträge hinausgeht.

  • EuGH, 27.09.1988 - 108/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

  • EuGH, 27.09.1988 - 112/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

  • EuGH, 27.09.1988 - 111/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

  • EuGH, 27.09.1988 - 115/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

  • EuGH, 27.09.1988 - 120/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

  • EuGH, 27.09.1988 - 113/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

  • EuGH, 27.09.1988 - 118/87

    Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften;

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2010/252 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-309/89

    Codorníu SA gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage - Verordnung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1988 - 106/87

    Asteris AE und andere gegen Republik Griechenland und Europäische

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1988 - 97/86

    Asteris AE und andere sowie Republik Griechenland gegen Kommission der

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