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   EuGH, 26.11.1985 - 318/82   

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EuGH, 26.11.1985 - 318/82 (https://dejure.org/1985,982)
EuGH, Entscheidung vom 26.11.1985 - 318/82 (https://dejure.org/1985,982)
EuGH, Entscheidung vom 26. November 1985 - 318/82 (https://dejure.org/1985,982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    VERFAHREN - KOSTEN - FESTSETZUNG - ZU BERÜCKSICHTIGENDE GEGEBENHEITEN

  • EU-Kommission

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensnotwendige Aufwendungen der Parteien als erstattungsfähige Kosten; Bestimmung der Vergütungen der Anwälte durch den Gerichtshof ohne Berücksichtigung einer nationalen Gebührenordnung oder einer zwischen den Parteien getroffenen Gebührenvereinbarung

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 73 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensordnung Art. 73 Buchst. b
    VERFAHREN - KOSTEN - FESTSETZUNG - ZU BERÜCKSICHTIGENDE GEGEBENHEITEN; [VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 73 BUCHSTABE B UND ARTIKEL 74]

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 3727
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    18 Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht in Ermangelung einer gemeinschaftsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen hat, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82 DEP, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 3, und Beschluss Starways/Rat, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Der Gerichtshof muss daher die Gegebenheiten des Falles frei würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie den Schwierigkeitsgrad der Sache, den Arbeitsaufwand, der für die Bevollmächtigten oder Beistände mit dem streitigen Verfahren verbunden sein konnte, und die wirtschaftlichen Interessen, die die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten, berücksichtigen (siehe Beschlüsse vom 28. Juni 2002 in der Rechtssache C-320/96 P-DEP, Métropole télévision, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21; Beschluss British Aerospace/Kommission, Randnr. 13, sowie Beschlüsse vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-222/92 DEP, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-5431, Randnr. 14; vom 4. Februar 1993 in der Rechtssache C-191/86 DEP, Tokyo Electric/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8, und vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 3).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-38/09

    CPVO / Schräder - Kostenfestsetzung

    Bei der Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag braucht der Gerichtshof somit insbesondere eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen der betreffenden Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen nicht zu berücksichtigen (Beschluss vom 26. November 1985, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 318/82, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2).
  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    45 Ebenfalls gemäß ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen (Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82 DEP, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuG, 07.03.2000 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).

    Zu diesem Zweck braucht er weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, und Beschlüsse des Gerichts Tagaras/Gerichtshof, Randnr. 13, vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 (92), International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).

  • EuGH, 01.10.2013 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Kostenfestsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. u. a. Beschlüsse vom 26. November 1985, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, 318/82, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und vom 7. Juni 2012, France Télévisions/TF1, C-451/10 P-DEP, Randnr. 19).
  • EuG, 22.03.2000 - T-97/95

    Sinochem / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und Beschlüsse des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, und vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).

    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat der Gemeinschaftsrichter die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten; hierzu braucht er eine nationale Rechtsanwaltsgebührenordnung oder eine etwaige Vereinbarung nicht zu berücksichtigen, die in dieser Hinsicht von der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Rechtsberatern geschlossen wurde (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, sowie Beschlüsse des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 [92], Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 [92], International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).

  • EuG, 15.03.2000 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

    Hierbei ist eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte oder eine etwaige Vereinbarung, die insoweit von der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Rechtsberatern geschlossen wurde, nicht zu berücksichtigen (Beschluß des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuG, 10.01.2002 - T-80/97

    Starway / Rat

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (Beschluss der Dritten Kammer vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuG, 24.01.2002 - T-38/95

    Groupe Origny / Kommission

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht, da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung zu tragen (Beschluss des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

  • EuG, 30.10.1998 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

  • EuG, 09.11.2009 - T-45/01

    Sanders u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 08.07.2004 - T-7/98

    De Nicola / BEI - Kostenfestsetzung“

  • EuG, 08.03.1995 - T-2/93

    Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 05.07.1993 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Kostenfestsetzung.

  • EuGöD, 03.07.2014 - F-5/12

    Bogusz / FRONTEX

  • EuG, 17.04.1996 - T-2/93

    British Airways gegen Air France. - Wettbewerb - Kostenfestsetzung.

  • EuG, 08.07.1998 - T-85/94

    Eugénio Branco / Kommission

  • EuG, 17.09.1998 - T-271/94

    Branco / Kommission

  • EuG, 11.07.1995 - T-23/90

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 09.06.1993 - T-78/89

    PPG Industries Glass SpA, vormals Vernante Pennitalia SpA gegen Kommission der

  • EuG, 25.02.1992 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 24.01.2002 - 3 T 38/95

    Festsetzung der Kosten für Anwaltshonorare im Urteil "Zement" (Cimenteries CBR u.

  • EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97

    Festsetzung der in der Rechtssache T-80/97 entstandenen Kosten; Kriterien zur

  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission

  • EuG, 19.09.2001 - 2 T 64/99

    Festsetzung der in der Rechtssache T-64/99 zu erstattenden Kosten; Vorbereitung

  • EuG, 19.02.2004 - T-300/97

    Latino / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung“

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-38/09

    Martin / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-27/09

    Hanschmann / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-28/09

    Kipp / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-34/09

    Sluiter / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-35/09

    Visser-Fornt Raya / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-36/09

    Armitage-Wilson / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-39/09

    Goddijn / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-41/09

    Roumimper / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-42/09

    Esneau-Kappé / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-37/09

    Doyle / Europol

  • EuGöD, 10.09.2014 - F-44/09

    Knöll / Europol

  • EuG, 20.01.1995 - T-124/93

    Georg Werner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Streichung.

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