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   EuGH, 12.12.1985 - 276/84   

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https://dejure.org/1985,2192
EuGH, 12.12.1985 - 276/84 (https://dejure.org/1985,2192)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.1985 - 276/84 (https://dejure.org/1985,2192)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 276/84 (https://dejure.org/1985,2192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas Metelmann

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - AUSFUHRERSTATTUNGEN - IM VORAUS FESTGESETZTE ERSTATTUNGEN - VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZAHLUNG - AUSFUHR DER WARE AUS DEM GEBIET DER GEMEINSCHAFT ' ' IN UNVERÄNDERTEM ZUSTAND ' ' - UMPACKEN NACH DER ZOLLABFERTIGUNG - ...

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas Metelmann

  • Wolters Kluwer

    Ausfuhrerstattungen bei Verlassen des Gebietes der Europäischen Gemeinschaften; Begriff des "geographischen Gebietes der Gemeinschaft"; Verlust des Erstattungsanspruches bei Veränderung der äußeren Beschaffenheit der Ware; Erschwerung der Zollkontrolle durch ...

  • Judicialis

    Verordnung 2730/79 Art. 9 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 798/80 Art. 4 Abs. 5; ; Verordnung Nr. 2674/80 Art. 1 Abs. 1; ; Verordnung 243/78 Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - AUSFUHRERSTATTUNGEN - IM VORAUS FESTGESETZTE ERSTATTUNGEN - VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZAHLUNG - AUSFUHR DER WARE AUS DEM GEBIET DER GEMEINSCHAFT ' ' IN UNVERÄNDERTEM ZUSTAND ' ' - UMPACKEN NACH DER ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 4057
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 10.03.1998 - VII R 13/97

    Antrag auf Ausfuhrvergünstigungen für Tiere (Rinder) - Ordnungsgemäße Ermittlung

    Eine Abweichung von diesem Grundsatz kommt nach Art. 9 Abs. 1 VO Nr. 2730/79 nur in Betracht, wenn sich die Beschaffenheitsmerkmale bis zum Verlassen des geographischen Gebiets der Gemeinschaft verändert haben (vgl. dazu: BFH-Urteil in BFHE 118, 109; Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- Urteil vom 12. Dezember 1985 Rs. 276/84, EuGHE 1985, 4057).

    Der EuGH hat in EuGHE 1985, 4057 eine erstattungsschädliche Veränderung des Zustands der Ware angenommen, wenn durch die Veränderung der äußeren Beschaffenheit der Ware (Umpacken) die Zollkontrolle erschwert und deswegen die Nämlichkeit der ursprünglich zur Ausfuhr abgefertigten Ware nicht mehr eindeutig festgestellt werden kann.

  • EuGH, 16.12.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB

    Was zweitens die Frage der Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angeht, ist daran zu erinnern, daß eine wirksame Kontrolle für das reibungslose Funktionieren des Erstattungssystems unerläßlich ist, da nur aufgrund der zutreffenden Identifizierung der Ware, die die Gemeinschaft verlassen hat, die tatsächlich zustehenden Erstattungen gezahlt werden können (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 276/84, Metelmann, Slg. 1985, 4057, Randnr. 11).

    In diesem Urteil hatte der Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Abpacken eines Erzeugnisses in kleinere Gebinde entschieden, daß der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht der Auffassung entgegensteht, daß jede Veränderung der äußeren Beschaffenheit der Ware den Verlust des Erstattungsanspruchs nach sich zieht, wenn durch die Veränderung die Zollkontrolle erschwert wird und insoweit das reibungslose Funktionieren des Erstattungssystems beeinträchtigt wird (Urteil Metelmann, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1991 - C-5/90

    Bremer Rolandmühle Erling & Co. u. a. gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. -

    (37) Urteil vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 276/84 (Metelmann, Slg. 1985, 4057, Randnr. 11).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-82/02

    Lalemant und Tivoli

    Die Auslegung, dass die Erzeugnisse das geografische Gebiet der Gemeinschaft gegenständlich verlassen haben müssten, werde durch die Artikel 10 bis 12 der Verordnung Nr. 2730/79 sowie durch das Urteil vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 276/84 (Metelmann, Slg. 1985, 4057) bestätigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB

    (3) - Vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815); Urteil vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 276/84 (Metelmann, Slg. 1985, 4057); Urteil vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-27/92 (Möllmann-Fleisch, Slg. 1993, I-1701); Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (Boterlux, Slg. 1994, I-3933) und Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 234/88

    Wilhelm-Lampe-Mühle gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. -

    22 - Sowohl in dem von der Kommission erwähnten Urteil vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 276/84, Metelmann, Slg. 1985, 4057, insbesondere Randnr. 12, als auch in den von der Firma Lampe angezogenen Urteilen, u. a. den Urteilen vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 20/84, De Jong, Slg. 1985, 2061, insbesondere Randnr. 17, und vom 1. Oktober 1985 in der Rechtssache 125/83, Corman, Slg. 1985, 3039, insbesondere Randnr. 22, wurde eine agrarrechtliche Regelung so ausgelegt, daß die Wirksamkeit des Kontrollsystems gewährleistet war.
  • FG Düsseldorf, 02.11.1995 - 4 K 5689/91

    Europäische Handelsschranken; Verstoß gegen novellierte Auflagen ausländischer

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