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   EuGH, 07.02.1985 - 173/83   

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https://dejure.org/1985,2885
EuGH, 07.02.1985 - 173/83 (https://dejure.org/1985,2885)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.1985 - 173/83 (https://dejure.org/1985,2885)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 1985 - 173/83 (https://dejure.org/1985,2885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - REGELUNG , BEI DER UNSICHERHEIT IN BEZUG AUF DIE ZULÄSSIGKEIT VON AUSFUHREN BESTEHEN BLEIBT - VERBOT

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Unklarheit einer Rechtsvorschrift als Hemmnis für den freien Warenverkehr; Unklarheit einer Rechtsvorschrift über das Bestehen eines Ausfuhrverbotes; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaates durch Erlass oder Beibehaltung unklarer Rechtsvorschriften; Bestehen eines ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGVtr Art. 34
    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - REGELUNG , BEI DER UNSICHERHEIT IN BEZUG AUF DIE ZULÄSSIGKEIT VON AUSFUHREN BESTEHEN BLEIBT - VERBOT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte; Verbotenes Hemmnis für den Handelsverkehr zwischen Mitgliedsstaaten; Ausfuhrverbot; Undeutliche und einzelstaatliche Regelungen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 491
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.03.1983 - 172/82

    Fabricants raffineurs d'huile de graissage / Inter-Huiles

    Auszug aus EuGH, 07.02.1985 - 173/83
    Diese Argumente habe der Gerichtshof nämlich in seinem Urteil vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555) zurückgewiesen.

    Zum Sachverhalt weist die französische Regierung sodann darauf hin, daß die von der Kommission auf Aufforderung des Gerichtshofes in der Rechtssache 172/82 vorgelegten Mengenangaben über den Handel mit Altölen innerhalb der Gemeinschaft bewiesen, daß sehr bedeutende Mengen aus Frankreich in andere Mitgliedstaaten ausgeführt würden.

    Die mit dem Runderlaß vom 26. Oktober 1982 getroffene Regelung stehe also im Einklang mit dem Urteil vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82.

  • EuGH, 09.02.1984 - 295/82

    Rhône-Alpes Huiles

    Auszug aus EuGH, 07.02.1985 - 173/83
    13 Die Richtigkeit dieser Behauptung wird zwar nicht bestritten, doch ist darauf hinzuweisen, daß sich nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 295/82 (Rhône-Alpes Huiles, Sig. 1984, 575) aus dem Umstand allein, daß die innergemeinschaftlichen Ausfuhren überwiegend aus einem Mitgliedstaat stammen, nicht herleiten läßt, daß die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats Exporte in die anderen Mitgliedstaaten durch die abholberechtigten Unternehmen und Altölbesitzer zulassen.
  • EuGH, 23.05.2000 - C-209/98

    Sydhavnens Sten & Grus

    In Ermangelung einer ausdrücklichen Ausnahmevorschrift für Ausfuhren läßt eine Regelung wie die Satzung 1992 die Auslegung zu, daß sie implizit ein gegen Artikel 34 EG-Vertrag verstoßendes Ausfuhrverbot enthält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491, Randnr. 7).

    Aus Artikel 90 Absatz 1 EG-Vertrag in Verbindung mit dessen Absatz 2 ergibt sich, daß ein Mitgliedstaat sich auf Artikel 90 Absatz 2 stützen kann, um einem Unternehmen, das mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut ist, insbesondere gegen Artikel 86 EG-Vertrag verstoßende ausschließliche Rechte zu übertragen, sofern die Erfüllung der diesem übertragenen besonderen Aufgabe nur durch die Einräumung solcher Rechte gesichert werden kann und soweit die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderläuft (vgl. zu den gegen Artikel 37 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 31 EG] verstoßenden ausschließlichen Rechten: Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen José Vanacker und André Lesage. - Ausfuhrschranken -

    Wie aus den Urteilen Inter-Huiles ( 9 ), Rhône-Alpes-Huiles ( 10 ), ADBHU ( 11 ) sowie dem Urteil Kommission/Frankreich ( 12 ) hervorgeht, ist diese Regelung im Rahmen von Artikel 5 der eingangs erwähnten Ratsrichtlinie ergangen.

    Dieses hat der Gerichtshof in den vorgenannten Urteilen, namentlich dem Urteil Kommission/Frankreich, als unvereinbar mit der Ratsrichtlinie und mit Artikel 34 des Vertrages bezeichnet.

    ( 12 ) Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 {Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491).

    ( 33 ) Vgl. schon meine Schlußanträge vom 7. Mai 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491, 497).

  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

    11 Wie der Gerichtshof im übrigen bereits mit den Urteilen vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 295/82 (Rhônes-Alpes Huiles, Slg. 1984, 575) und vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491) entschieden hat, sind nationale Rechtsvorschriften, durch die ein System der Zulassungen für bestimmte Bezirke eingeführt wird, mit der fraglichen Richtlinie und den Vorschriften über den freien Warenverkehr unvereinbar, weil sie die Ausfuhr von Altöl ausschließen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    (57) - Vgl. demgegenüber für einen Fall, in dem festgestellt wurde, daß eine nationale Vorschrift "ein unausgesprochenes, aber dennoch eindeutiges Verbot" enthalte, Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491, Randnr. 7).

    (77) - Vgl. Urteile vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 295/82 (Rhône-Alpes Huiles, Slg. 1984, 575), vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 57) (Schaffung eines Systems der Sammlung und Beseitigung von Altölen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, das ein mittelbares Verbot der Ausfuhr dieser Erzeugnisse in einen anderen Mitgliedstaat bewirkt) sowie Urteile vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 118/86 (Nertsföderfabriek Nederland, zitiert in Fußnote 40)(Verpflichtung der Hersteller zur Ablieferung der Gefluegelschlachtabfälle an die Gemeinde ihres Sitzes als stillschweigende Einführung eines Ausfuhrverbots) und vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90 (Delhaise, Slg. 1992, I-3669)(Pflicht zur Abfuellung eines Weines im Erzeugungsgebiet als mittelbare Begrenzung der Menge des in andere Mitgliedstaaten ausführbaren, nicht abgefuellten Weines).

  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 14 TG 1702/95

    Verhältnis der hessischen Vorschriften zur Andienungspflicht von Abfällen zur

    In den Urteilen vom 10.03.1983 - Rs. 172/82 - (Slg. 1983, 555, 567), vom 09.02.1984 - Rs. 295/82 - (Slg. 1984, 575) und vom 07.02.1985 - Rs. 173/83 - (Slg. 1985, 491) hat es der Gerichtshof auf Grund der Richtlinie über die Altölbeseitigung ausgeschlossen, daß ein Mitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet das Abholen und Beseitigen von Altölen so regelt, daß die Ausfuhr zur Lieferung an ein in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes Beseitigungs- oder Aufbereitungsunternehmen verboten ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90

    Établissements Delhaize frères & Cie Le Lion SA gegen Promalvin SA und AGE

    (20) - Ich verweise auf die Urteile vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491) und vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 118/86 (Nertsvöderfabriek Nederland BV, Slg. 1987, 3883).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.1988 - 257/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    5 - Urteil in der Rechtssache 173/83, Slg. 1985, 491.6 - Urteil in der Rechtssache 166/82, Slg. 1984, 459.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1988 - 38/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    12. Die griechische Regierung hat erklärt, daß die bei der Erfüllung ihrer Verpflich- 1 - Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83, Slg. 1985, 491.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-339/89

    Alsthom Atlantique SA gegen Compagnie de construction mécanique Sulzer SA.

    1984, 483, Randnr. 22. Entgegen den Ausführungen der Firma Sulzer und der UAP in der mündlichen Verhandlung wurde die Regel des Urteils Groenveld auch durch das Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491, bestätigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1984 - 240/83

    Procureur de la République gegen Association de défense des brûleurs d'huiles

    der Europäischen Gemeinschaften/Französische Republik - Slg. 1985, 491.
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