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   EuGH, 01.07.1986 - 237/85   

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https://dejure.org/1986,1029
EuGH, 01.07.1986 - 237/85 (https://dejure.org/1986,1029)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.1986 - 237/85 (https://dejure.org/1986,1029)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 1986 - 237/85 (https://dejure.org/1986,1029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rummler / Dato-Druck

    SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - GLEICHES ENTGELT - SYSTEM DER BERUFLICHEN EINSTUFUNG - EINSTUFUNGSKRITERIEN - BERÜCKSICHTIGUNG DER KÖRPERLICHEN ANSTRENGUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VIELZAHL VON KRITERIEN

  • EU-Kommission

    Rummler / Dato-Druck

  • Wolters Kluwer

    SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - GLEICHES ENTGELT - SYSTEM DER BERUFLICHEN EINSTUFUNG - EINSTUFUNGSKRITERIEN - BERÜCKSICHTIGUNG DER KÖRPERLICHEN ANSTRENGUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VIELZAHL VON KRITERIEN; ( RICHTLINIE 75/117 DES RATES , ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • Judicialis

    Richtlinie 75/117/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 2101
  • NJW 1987, 1138
  • DB 1986, 1877
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus EuGH, 01.07.1986 - 237/85
    Dieser Unterschied in der Behandlung läßt sich jedoch objektiv durch die Art des Arbeitsplatzes rechtfertigen, wenn er erforderlich ist, um eine Entlohnung zu gewährleisten, die der mit der Verrichtung der Arbeit verbundenen Beanspruchung angemessen ist und damit einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens dient (Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka-Kaufhaus, Slg. 1986, 1607).
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Damit eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ausgeschlossen ist, muss das Entgeltsystem nach § 4 Abs. 4 EntgTranspG die Art der zu verrichtenden Tätigkeit objektiv berücksichtigen (vgl. auch EuGH 1. Juli 1986 - 237/85 - [Rummler] Rn. 13, 15, 23; vgl. näher auch BT-Drs.

    Die gleiche Arbeit oder eine Arbeit, die als gleichwertig anerkannt wird, muss in der gleichen Weise unabhängig davon entgolten werden, ob sie von einem Mann oder von einer Frau verrichtet wird (EuGH 1. Juli 1986 - 237/85 - [Rummler] Rn. 13) .

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Diese Regel sieht bei gleicher Arbeit oder bei einer Arbeit, die als gleichwertig anerkannt wird, die Beseitigung jeder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltsbestandteile und -bedingungen vor (vgl. Urteil vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 237/85, Rummler, Slg. 1986, 2101, Randnr. 11).

    Demgegenüber ist die Art der zu verrichtenden Arbeit objektiv zu berücksichtigen (Urteil Rummler, Randnr. 13).

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Um diesen Aspekt der Vorabentscheidungsfragen zu beantworten, ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Begriffe "gleiche Arbeit", "gleicher Arbeitsplatz" und "gleichwertige Arbeit" im Sinne von Artikel 119 EG-Vertrag und Artikel 1 der Richtlinie eine rein qualitative Bedeutung haben, da sie ausschließlich mit der Art der von den betroffenen Arbeitnehmern verrichteten Arbeit zusammenhängt (vgl. Urteile Macarthys, Randnr. 11, und vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 237/85, Rummler, Slg. 1986, 2101, Randnrn.
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann dann, wenn "bei der Festsetzung des Lohns ein System der beruflichen Einstufung verwendet wird", nur aufgrund einer Betrachtung des Entgeltsystems "in seiner Gesamtheit" darüber befunden werden, ob dieses frauendiskriminierend gestaltet ist (EuGH Urteil vom 1. Juli 1986 - Rs 237/85 - Rummler - AP Nr. 13 zu Art. 119 EWG-Vertrag), wie die Beklagten mit Recht geltend machen.
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 1. Juli 1986 - Rs 237/85 - AP Nr. 13 zu Art. 119 EWG-Vertrag ausgeführt, daß der Grundsatz des gleichen Entgelts verlangt, daß die Art der zu verrichtenden Arbeit objektiv berücksichtigt wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-127/92

    Dr. Pamela Mary Enderby gegen Frenchay Health Authority und Secretary of State

    ( 13 ) Vgl. zu zulässigen Differenzierungen der Lohnstufen und zu diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Lohneinstufungssystems Urteil vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 237/85 (Rummler/Dato-Druck, Slg. 1986, 2101, Randnrn. 24 f.).

    ( 14 ) Vgl. Urteil vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 237/85 (a. a. O., Randnrn. 11 ff.).

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87

    Bestimmung des Lohngruppen-Differenzierungsmerkmals "Schwere der Arbeit"

    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 1. Juli 1986 - Rs 237/85 -, AP Nr. 13 zu Art. 119 EWG-Vertrag) verlangt beim System der beruflichen Einstufung, wenn es nicht diskriminierend sein soll, daß Kriterien zu berücksichtigen sind, hinsichtlich derer die Arbeitnehmer beider Geschlechter besonders geeignet sein können, soweit die Art der im Unternehmen zu verrichtenden Tätigkeiten dies zuläßt.
  • VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10

    Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters

    Unabhängig davon ist die Rechtsprechung, auf die sich der Kläger bezieht, eine solche zur Geschlechterdiskriminierung (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juli 1986 - C-237/85 [Rummler] -, juris, Rn. 15) und somit eine zu zwei klar voneinander abgrenzbaren Gruppen, bei denen keine Möglichkeit besteht, dass Angehörige der einen in den Genuss ausschließlich für die andere Gruppe vorgesehener Privilegien kommen, so dass in einem solchen Fall die Forderung nach der Schaffung weiterer Kriterien, die die Pauschalierung im Einzelfall ausgleichen können, eine andere Bedeutung hat und es sich nicht um einen vergleichbaren Fall handelt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark gegen Dansk Industri, vormals Industriens

    ( 31 ) Urteil vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 237/85 (Rummler, Slg. 1986, 2101, Randnr. 17).

    ( 35 ) S. 2106 der Schlußanträge des Gencralanwalts Lenz zu dem Urteil Rummler, a. a. O., vgl. auch die Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

    Geografische und sprachliche Voraussetzungen sind, was die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit angeht, die Entsprechung von Voraussetzungen für den Zugang zu einer Beschäftigung, wie das Erfordernis einer Mindestgröße (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2017, Kalliri, C-409/16, EU:C:2017:767) oder einer bestimmten Körperkraft (vgl. Urteil vom 1. Juli 1986, Rummler, 237/85, EU:C:1986:277), was die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts angeht.
  • LAG Hamm, 11.08.1997 - 16 Sa 213/96

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Anspruch auf Umgruppierung aus einem

  • LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/04

    Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare

  • LAG Hamm, 01.09.2006 - 4 Sa 564/05

    Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx, Eingruppierung, mittelbare

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich gegen Angelika Helmig und Waltraud Schmidt gegen Deutsche

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 713/87

    Eingruppierung in bestimmte Lohngruppe - Begriff der normalen körperlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund I Danmark gegen Dansk

  • FG Düsseldorf, 15.11.1995 - 5 K 5395/92

    Abgrenzung zwischen unternehmerischer und hoheitlicher Betätigung; Deutsche

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