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   EuGH, 23.01.1986 - 283/84   

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EuGH, 23.01.1986 - 283/84 (https://dejure.org/1986,1281)
EuGH, Entscheidung vom 23.01.1986 - 283/84 (https://dejure.org/1986,1281)
EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - 283/84 (https://dejure.org/1986,1281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Trans Tirreno Express / Ufficio provinciale IVA

    1 . STEUERRECHT - HARMONISIERUNG - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - SECHSTE RICHTLINIE - RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH - DIENSTLEISTUNGEN - GRUNDSATZ - AUSNAHMEN

  • EU-Kommission

    Trans Tirreno Express / Ufficio provinciale IVA

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines gemeinsamen Mehrwertsteuersystems; Räumlicher Geltungsbereich des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems; Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Anknüpfungspunkt für die Besteuerung von Dienstleistungen; Besteuerung ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STEUERRECHT - HARMONISIERUNG - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - SECHSTE RICHTLINIE - RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH - DIENSTLEISTUNGEN - GRUNDSATZ - AUSNAHMEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 231
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.07.1985 - 168/84

    Berkholz / Finanzamt Hamburg-Mitte-Altstadt - Einheitliche Festlegung des

    Auszug aus EuGH, 23.01.1986 - 283/84
    Außerhalb ihres Hoheitsgebiets stehe es den Mitgliedstaaten frei, Mehrwertsteuer zu erheben oder nicht zu erheben, wie dies der Gerichtshof im übrigen, wenn auch im Zusammenhang mit einer anderen Vorschrift, in seinem Urteil vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 168/84 (Berkholz, Slg. 1985, 2251) bestätigt habe.
  • EuGH, 29.03.2007 - C-111/05

    Aktiebolaget NN - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen -

    Zum Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die Vorschriften der Richtlinie mit unbedingter Verbindlichkeit für das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 1986, Trans Tirreno Express, 283/84, Slg. 1986, 231, Randnr. 20).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 30/00

    Voller Vorsteuerabzug für teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch

    Der Kläger kann sich deshalb wegen der Unvereinbarkeit der Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechtes durch § 15 Abs. 1 b UStG auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht des Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG berufen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 23. Januar 1986 Rs. 283/84, Trans Tirreno Express Spa, Slg. 1986, 231; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2000 V R 49/00, BFHE 193, 170, BStBl II 2001, 266, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2005 - V R 30/02

    Ort der Lieferung bei Umsätzen aus einer auf einem Kreuzfahrtschiff betriebenen

    25 Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zur Besteuerung von Dienstleistungen an Bord eines Schiffes bereits festgestellt hat, dass die Sechste Richtlinie es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, den Anwendungsbereich ihrer Steuergesetzgebung über ihre Hoheitsgrenzen hinaus auszudehnen, sofern sie nicht in die Kompetenzen anderer Staaten eingreifen (Urteile vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84, Trans Tirreno Express, Slg. 1986, 231, und vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 18).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-58/04

    Köhler - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Ort des steuerbaren Umsatzes -

    25 Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zur Besteuerung von Dienstleistungen an Bord eines Schiffes bereits festgestellt hat, dass die Sechste Richtlinie es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, den Anwendungsbereich ihrer Steuergesetzgebung über ihre Hoheitsgrenzen hinaus auszudehnen, sofern sie nicht in die Kompetenzen anderer Staaten eingreifen (Urteile vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84, Trans Tirreno Express, Slg. 1986, 231, und vom 13. März 1990 in der Rechtssache C-30/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96

    Reisebüro Binder GmbH gegen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften. - Sechste

    (7) - Vgl. Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84 (Trans Tirreno Expreß, Slg. 1986, 231, Randnr. 16).

    Beiläufig sei bemerkt, daß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie "ohne weiteres auch [neben der Beförderung von Personen] auf die Beförderung von Gegenständen als eine selbständige Tätigkeit Anwendung finden [kann], wenn auch nicht auf eine Beförderung von Gegenständen, die Bestandteil der Lieferung dieser Gegenstände ist"; vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Slynn in der Rechtssache 283/84 (angeführt in Fußnote 7, Slg. 1986, 232, 235).

    (17) - Der zuletzt wiedergegebene Standpunkt der Kommission widerspricht jedoch offenbar dem des Generalanwalts Slynn in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache 283/84 (angeführt oben in Fußnote 7, S. 232, 235): "Werden bei der Beförderung einer Person zwei oder mehr Mitgliedstaaten berührt, ist in jedem Mitgliedstaat für den Teil der Beförderung Steuer zu zahlen, der dort stattfindet, weil jeder Teil einen eigenen Leistungsort darstellt.".

  • EuGH, 06.11.1997 - C-116/96

    Reisebüro Binder

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84 (Trans Tirreno Express, Slg. 1986, 231, Randnr. 17) entschieden hat, ist diese Ausnahme von der allgemeinen Regel des Absatzes 1 deshalb geboten, weil für den Beförderer der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit keine sinnvolle Anknüpfung für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Hinblick auf die Besteuerung darstellt.
  • BFH, 08.02.1996 - V R 17/93

    Umsatzsteuer; Ermittlung der Besteuerungsgrundlage bei grenzüberschreitender

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat in seinen zu Art. 9 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG ergangenen Urteilen vom 23. Januar 1986 Rs. 283/84 (Slg. 1986, 231) und vom 13. März 1990 Rs. C-30/89 (Slg. 1990, I-691) die oben angeführte Frage nicht ausdrücklich behandelt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1997 - C-117/96

    Danmarks Aktive Handelsrejsende, handelnd für Carina Mosbæk gegen Lønmodtagernes

    (41) - Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 283/84 (Trans Tirreno Expreß, Slg. 1986, 231, Randnr. 20).

    (43) - Urteil Trans Tirreno Expreß (zitiert in Fußnote 41), Randnr. 21.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-58/04

    Köhler - Mehrwertsteuer - Ort des steuerbaren Umsatzes - Lieferung von

    4 - Vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn in der Rechtssache 283/84 (Trans Tirreno Express, Slg. 1986, 231, 232 und insbesondere 235 a. E.).

    17 - Urteil Trans Tirreno Express (Randnr. 21).

  • FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99

    Vereinbarkeit der derzeitigen Vorsteuerabzugsbegrenzung mit dem

    Rz. 360; Schlienkamp, UR 1991, 337, 340; BVerfG vom 08.04.1987, a.a.O. S. 355) Diese Voraussetzungen liegen in Bezug auf Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie vor ( EuGH vom 23.1.1986 Rs 283/84 EuGHE 1986, 238 (243).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11

    Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG

  • EuGH, 13.03.1990 - C-30/89

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Sechste

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-218/10

    ADV Allround - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Auslegung von Art. 9 Abs. 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-111/05

    Aktiebolaget NN - Mehrwertsteuer - Lieferung und Verlegung eines

  • FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 570/99

    Vereinbarkeit der derzeitigen Vorsteuerabzugsbegrenzung mit dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-294/21

    Navitours - Vorabentscheidungsersuchen - Steuern - Mehrwertsteuer - Sechste

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-382/02

    Cimber Air

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-438/01

    Design Concept

  • BFH, 10.08.1993 - V B 201/91

    Lieferung oder Leistung bei Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2004 - C-68/03

    Lipjes

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1996 - C-327/94

    Jürgen Dudda gegen Finanzgericht Bergisch Gladbach. - Sechste

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - C-30/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien A/S gegen Finanzamt Flensburg. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-108/00

    SPI

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1993 - C-68/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

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