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   EuGH, 13.11.1986 - 330/85   

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https://dejure.org/1986,2954
EuGH, 13.11.1986 - 330/85 (https://dejure.org/1986,2954)
EuGH, Entscheidung vom 13.11.1986 - 330/85 (https://dejure.org/1986,2954)
EuGH, Entscheidung vom 13. November 1986 - 330/85 (https://dejure.org/1986,2954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Richter / Kommission

    BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - AUSLANDSZULAGE - ZWECK - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DER AUSLANDSZULAGE - BEAMTE , DIE DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DES MITGLIEDSTAATS BESITZEN , IN DEM SIE IHRE TÄTIGKEIT AUSÜBEN

  • EU-Kommission

    Richter / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Auslandszulage; Zweck der Auslandszulage; Lösen der dauerhaften Bindungen zum Heimatland

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Anhang VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - AUSLANDSZULAGE - ZWECK - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DER AUSLANDSZULAGE - BEAMTE , DIE DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DES MITGLIEDSTAATS BESITZEN , IN DEM SIE IHRE TÄTIGKEIT AUSÜBEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgleichung von besonderen Belastungen und Nachteile durch Auslandszulagen; Verlegung des ständigen Wohnsitzes; Dauerhafte Bindung an das Dienstland

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 3439
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-675/20

    Brown/ Kommission und Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1

    13 Urteil vom 13. November 1986, Richter/Kommission (330/85, EU:C:1986:430, Rn. 6); Urteile des Gerichts vom 27. September 2000, Lemaître/Kommission (T-317/99, EU:T:2000:218, Rn. 50), und des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 11. Juli 2007, B/Kommission (F-7/06, EU:F:2007:129, Rn. 39).
  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    14 Es ist darauf hinzuweisen, daß die Gewährung der Auslandszulage nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe die Urteile vom 2. Mai 1985 in der Rechtssache 246/83, De Angelis/Kommission, Slg. 1985, 1253, vom 13. November 1986 in der Rechtssache 330/85, Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439, und vom 23. März1988 in der Rechtssache 105/87, Morabito/Parlament, Slg. 1988, 1707 ) die besonderen Belastungen und Nachteile ausgleichen soll, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betroffene Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird und sich in eine neue Umgebung integrieren muß.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88

    Carmen Atala, verheiratete Palmerini, gegen Kommission der Europäischen

    Sowohl in Randnummer 9 des Urteils Urhausen als auch in Randnummer 8 des Urteils in der Rechtssache 330/85 (Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439, 3447) behandelte der Gerichtshof ein Universitätsstudium im Ausland als eine Tatsache, die, zusammen mit allen anderen erheblichen Tatsachen in ihrer Gesamtheit gesehen, bei der Feststellung des ständigen Wohnsitzes des Klägers zu berücksichtigen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89

    Carmina di Leo gegen Land Berlin. - Diskrimierungsverbot - Kind eines

    Diese Vorschrift enthält, wie ich ausgeführt habe, einen Ausschluß 16 - Urteil vom 13. November 1986 in der Rechtssache 330/85, Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439.
  • EuG, 08.04.1992 - T-18/91

    Nadia Costacurta Gelabert gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    - die Nennung der Adresse ihrer Eltern in Luxemburg in ihrer Bewerbung vom 15. Oktober 1984 sowohl als ständigen Wohnsitz als auch als Korrespondenzanschrift, ein vom Gerichtshof in den Urteilen vom 24. Juni 1987 in der Rechtssache 61/85 (Von Neuhoff von der Ley/Kommission, Slg. 1987, 2853) und vom 13. November 1986 in der Rechtssache 330/85 (Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439) als bedeutsam angesehener Umstand;.
  • EuGöD, 04.12.2008 - F-6/08

    Blais / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Dienstbezüge -

    Nach ständiger Rechtsprechung, die entsprechend auf die Mitarbeiter der EZB übertragbar ist, ist Zweck der Auslandszulage der Ausgleich der besonderen Lasten und Nachteile, die sich aus der ständigen Dienstausübung in einem Land ergeben, zu dem der Beamte vor seinem Dienstantritt keine dauerhafte Beziehung (mehr) aufweist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 1986, Richter/Kommission, 330/85, Slg. 1986, 3439, Randnr. 6; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission, T-4/92, Slg. 1993, II-357, Randnr. 39).
  • EuGöD, 21.10.2015 - F-89/14

    Arsène / Kommission

    À cet égard, il a été précisé que la notion de dépaysement dépend de la situation particulière du fonctionnaire, notamment du point de savoir s'il a, bien qu'ayant la nationalité de l'État membre du lieu de son affectation, interrompu effectivement ses liens sociaux et professionnels avec ledit État par le déplacement total et d'une longue durée de sa résidence habituelle en dehors du territoire européen dudit État (arrêt du 13 novembre 1986, Richter/Commission, 330/85, EU:C:1986:430, point 6).
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