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   EuGH, 25.02.1986 - 254/84   

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https://dejure.org/1986,2017
EuGH, 25.02.1986 - 254/84 (https://dejure.org/1986,2017)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.1986 - 254/84 (https://dejure.org/1986,2017)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - 254/84 (https://dejure.org/1986,2017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    De Jong / Sociale Verzekeringsbank

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - BEITRITT ZU EINEM SYSTEM DER SOZIALEN SICHERHEIT - VORAUSSETZUNGEN - GELTUNG DER NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN - DISKRIMINIERUNG AUS GRÜNDEN DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERBOT

  • EU-Kommission

    De Jong / Sociale Verzekeringsbank

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Auslegung des Art. 51 EWG-Vertrag; Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige bei Zu- und Abwanderung innerhalb der Gemeinschaft; Berechnung der zu zahlenden ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 51
    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - BEITRITT ZU EINEM SYSTEM DER SOZIALEN SICHERHEIT - VORAUSSETZUNGEN - GELTUNG DER NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN - DISKRIMINIERUNG AUS GRÜNDEN DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERBOT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann; Feststellung der Rente eines verheirateten Mannes nach den niederländischen Rechtsvorschriften über die allgemeine ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 671
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.04.1980 - 110/79

    Coonan / Insurance Officer

    Auszug aus EuGH, 25.02.1986 - 254/84
    Wie der Gerichtshof insbesondere in seinem Urteil vom 24. April 1980 in der Rechtssache 110/79 (Coonan, Slg. 1980, 1445) ausgeführt hat, ist es Sache jedes Mitgliedstaats, durch den Erlaß von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muß, solange es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen Inländern und Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten kommt.
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