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   EuGH, 15.01.1986 - 52/84   

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https://dejure.org/1986,420
EuGH, 15.01.1986 - 52/84 (https://dejure.org/1986,420)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1986 - 52/84 (https://dejure.org/1986,420)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 52/84 (https://dejure.org/1986,420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - NICHTBEACHTUNG EINER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EINE STAATLICHE BEIHILFE - ENTSCHEIDUNG , DIE NICHT MIT DER NICHTIGKEITSKLAGE ANGEFOCHTEN WORDEN IST - VERTEIDIGUNGSMITTEL - INFRAGESTELLUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DER ENTSCHEIDUNG - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung Belgiens durch Nichtbefolgung einer Entscheidung der Kommission über eine staatliche Beihilfe für ein Unternehmen der sanitärkeramischen Industrie; Unvereinbarkeit der Beteiligung einer öffentlichen Holding-Gesellschaft am Kapital eines Unternehmens ...

  • Judicialis

    EWG Art. 92; ; EWG Art. 173 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 92; EWG Art. 173 Abs. 3
    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - NICHTBEACHTUNG EINER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EINE STAATLICHE BEIHILFE - ENTSCHEIDUNG , DIE NICHT MIT DER NICHTIGKEITSKLAGE ANGEFOCHTEN WORDEN IST - VERTEIDIGUNGSMITTEL - INFRAGESTELLUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DER ENTSCHEIDUNG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Beteiligung am Kapital eines Unternehmens - Nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 89
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.11.1983 - 52/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.01.1986 - 52/84
    3 Nach ständiger Rechtsprechung, zuletzt bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofes vom 15. November 1983 in der Rechtssache 52/83 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1983, 3707), kann ein Mitgliedstaat, an den eine aufgrund von Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages erlassene Entscheidung gerichtet ist, die Gültigkeit dieser Entscheidung nicht mehr anläßlich der in Unterabsatz 2 dieser Bestimmung genannten Klage in Frage stellen, wenn die in Artikel 173 Absatz 3 des Vertrages vorgesehene Frist abgelaufen ist.
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 15.01.1986 - 52/84
    In der Entscheidung sei die aufzuhebende Beihilfe im Gegensatz zu dem Fall, der dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1973, 813) zugrunde gelegen habe, deutlich bezeichnet worden.
  • EuGH, 06.11.2018 - C-622/16

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der

    Zwar geht aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass ein Mitgliedstaat im Rahmen einer von der Kommission gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV erhobenen Vertragsverletzungsklage zu seiner Verteidigung nur geltend machen kann, dass es absolut unmöglich gewesen sei, die Entscheidung der Kommission über die Rückforderung der fraglichen Beihilfe ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 1986, Kommission/Belgien, 52/84, EU:C:1986:3, Rn. 14, vom 1. Juni 2006, Kommission/Italien, C-207/05, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:366, Rn. 45, sowie vom 9. November 2017, Kommission/Griechenland, C-481/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:845, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), jedoch betrifft diese Rechtsprechung nur die Gründe, die von diesem Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission erlassene Rückforderungsanordnung geltend gemacht werden können, und nicht die Frage, ob eine absolute Unmöglichkeit der Rückforderung der fraglichen Beihilfen bereits im Stadium des förmlichen Prüfverfahrens festgestellt werden kann.
  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères

    In einem solchen Fall müssen dieses Gericht und die Kommission gemäß der in den Randnummern 30 bis 32 des vorliegenden Urteils erwähnten Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit zusammenwirken, um die bei der Durchführung der von der Kommission durch Entscheidung angeordneten Nachprüfung aufgetretenen Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. entsprechend Urteile vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89, Randnr. 16, und vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879, Randnr. 33).
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 256/06

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung einer Beihilfe in der Insolvenz des Empfängers

    Darüber hinaus kann er sich dieser Pflicht aber auch nicht dadurch entziehen, dass er die unerlaubte Beihilfe in die Kapitalrücklage (vgl. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) oder das Stammkapital leistet (EuGH, Rs. 323/82, Slg. 1984, 3809 Rn. 31; Rs. 52/84, Slg. 1986, 89 Rn. 12 ff; EuG, T-129/95, T-2/96, T-97/96, Slg. 1999, II-17 Rn. 131).
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