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   EuGH, 11.03.1987 - 279/84, 280/84, 285/84, 286/84   

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https://dejure.org/1987,1100
EuGH, 11.03.1987 - 279/84, 280/84, 285/84, 286/84 (https://dejure.org/1987,1100)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.1987 - 279/84, 280/84, 285/84, 286/84 (https://dejure.org/1987,1100)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 1987 - 279/84, 280/84, 285/84, 286/84 (https://dejure.org/1987,1100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rau / Kommission

    VERORDNUNGEN NRN . 804/68, ARTIKEL 6, 12 UND 30, SOWIE 985/68, 750/69 UND 1269/79 DES RATES; VERORDNUNG NR . 2956/84 DER KOMMISSION
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - LAGERBUTTER - VERKAUF ZU ERMÄSSIGTEM PREIS FÜR DEN DIREKTVERBRAUCH - WEIHNACHTSBUTTERAKTION - ZUSTÄNDIGKEIT DER KOMMISSION

  • EU-Kommission

    Rau / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaften; Rechtmäßigkeit der Verordnung 2956/84/EWG der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Absatz von Butter zu ermäßigtem Preis; Klage von Butterherstellern auf Ersatz des aus einer "Weihnachtsbutteraktion" ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 39; ; EWGV Art. 40 Abs. 3; ; EWGV Art. 215 Abs. 2; ; Verordnung 2956/84/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - LAGERBUTTER - VERKAUF ZU ERMÄSSIGTEM PREIS FÜR DEN DIREKTVERBRAUCH - WEIHNACHTSBUTTERAKTION - ZUSTÄNDIGKEIT DER KOMMISSION

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1069
  • NJW 1987, 2145
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-296/93

    Französische Republik und Irland gegen Kommission der Europäischen

    Diese Meinung des Gerichtshofes kommt auch in den verbundenen Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84 ( 15 ), in der Rechtssache 27/85 ( 16 ) und in der Rechtssache 265/85 ( 17 ) zum Ausdruck.

    Die Kommission zitiert in diesem Zusammenhang meine Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84 ( 23 ).

    ( 15 ) Urteil vom 11. März 1987 in den verbundenen Rechtssachen 279/84, 280/84, 284/84, 285/84 und 286/84 (Rau/Kommission, "Weihnachtsbutter", Slg. 1987, 1069, 1120 f., Randnr. 14).

    ( 22 ) Siehe Rechtssache 23/75, a. a. O., verbundene Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84, a. a. O., Rechtssache 27/85, a. a. O., Rechtssache 265/85, a. a. O. (siehe Fußnoten 10, 15, 16 und 17).

    ( 23 ) Siehe Schlußanträge vom 5. Dezember 1986 in den verbundenen Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84 (Slg. 1987, 1069, 1101, Nrn. 102, 105).

  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

    Weiter ist entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin eine Argumentation, die die Grundlage der Haftung der Gemeinschaft verändert, ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorgebracht werden kann, zumal wie die französische Regierung zutreffend bemerkt hat die Vorschrift über das Verbot neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel bereits bei einer nur auf die Haftung für rechtswidriges Verhalten gestützten Klage verbietet, im Stadium der Erwiderung den Verstoß gegen eine höherrangige Rechtsnorm geltend zu machen, die in der Klageschrift nicht erwähnt worden ist (Urteil vom 11. März 1987 in den Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84, Rau u. a./Kommission, Slg. 1987, 1069, Randnr. 38).
  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

    Außerdem könnten die Gemeinschaftsorgane bei der Verfolgung der verschiedenen in Artikel 39 EG-Vertrag niedergelegten Ziele dem einen oder anderen von diesen zeitweilig den Vorrang einräumen, wenn die wirtschaftlichen Umstände, die den Gegenstand ihrer Beschlußfassung bildeten, dies geböten (Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1987 in den Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84, Rau u. a./Kommission, Slg. 1987, 1069, Randnr. 21).

    Zu diesem Zweck können sie dem einen oder anderen dieser Ziele zeitweilig den Vorrang einräumen, sofern die wirtschaftlichen Gegebenheiten und Umstände, die den Gegenstand ihrer Beschlußfassung bilden, dies gebieten (Urteil Rau u. a./Kommission, Randnr. 21).

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