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   EuGH, 12.03.1987 - 178/84   

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https://dejure.org/1987,168
EuGH, 12.03.1987 - 178/84 (https://dejure.org/1987,168)
EuGH, Entscheidung vom 12.03.1987 - 178/84 (https://dejure.org/1987,168)
EuGH, Entscheidung vom 12. März 1987 - 178/84 (https://dejure.org/1987,168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    1

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen Mitgliedstaat; Verstoß gegen das Reinheitsgebot für Bier; Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Vertragspflichten; Verwendung der Bezeichnung Bier

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; BSTG Par 9; ; BSTG Par 10

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verkehrsverbot für Bier, das nicht dem Reinheitsgebot entspricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Inverkehrbringen von Erzeugnissen - Unterschiede der nationalen Regelungen - Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr - Zulässigkeit - Voraussetzungen und Grenzen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.05.1986)

    BIER: Lästige Ausländer

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1227
  • NJW 1987, 1133
  • NJW 2017, 3058
  • GRUR 1987, 245
  • GRUR Int. 1987, 404
  • DVBl 1987, 673
  • BB 1987, 854
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227) entschieden, daß das Verbot des Inverkehrbringens von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführtem Bier, das nicht den deutschen Rechtsvorschriften entsprach, gegen Artikel 30 des Vertrages verstieß.

    b) Gebietet die Entschädigungspflicht auch die Wiedergutmachung von solchen Schäden, die bereits entstanden waren, bevor durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. März 1987 (Rechtssache 178/84) festgestellt worden war, daß § 10 des deutschen Biersteuergesetzes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht verstieß?.

  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

    Durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. März 1987 (Rs. 178/84 - Slg. 1987, 1227 = NJW 1987, 1133) wurde unter anderem festgestellt, daß es mit Art. 30 EWGV nicht vereinbar war, die Vorschrift des § 10 BStG, wonach die Bezeichnung "Bier" dem nach dem Reinheitsgebot gebrauten Bier vorbehalten war, auf in den anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellte und in den Verkehr gebrachte Biere anzuwenden; ferner daß die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Art. 30 EWGV verstoßen hatte, daß sie es untersagte, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes und in den Verkehr gebrachtes Bier im Inland in den Verkehr zu bringen, wenn dieses Bier nicht den §§ 9 und 10 BStG entsprach.

    b) Gebietet die Entschädigungspflicht auch die Wiedergutmachung von solchen Schäden, die bereits entstanden waren, bevor durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. März 1987 (Rs 178/84) festgestellt worden war, daß § 10 des deutschen Biersteuergesetzes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht verstieß?.

    Dagegen seien die Anhaltspunkte, über die der nationale Gesetzgeber in Anbetracht der einschlägigen Rechtsprechung für die Beurteilung des anderen Gesichtspunkts verfügt habe, ob das Verbot der Verwendung von Zusatzstoffen gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße, bis zum Urteil vom 12. März 1987 (aaO.), mit dem der Gerichtshof dieses Verbot für unvereinbar mit Art. 30 EGV erklärt habe, erheblich weniger zwingend erschienen.

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04

    Bier; Herstellen von Bier; Bereitung von Bier; Inverkehrbringen von Bier;

    Wird dem Hersteller eines besonderen Bieres auf diesem Wege eine besondere Kennzeichnung auferlegt, so darf dies keine negative Einschätzung des Produkts zur Folge haben (vgl. EuGH, Urteil vom 12. März 1987 - Rs. 178/84, Bier II - Slg. I-1262 ) und muss auch innerhalb der gegenwärtigen Handhabung des Kennzeichnungsrechts bei Bier den Gleichbehandlungsgrundsatz wahren.
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