Rechtsprechung
   EuGH, 12.03.1987 - 22/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1164
EuGH, 12.03.1987 - 22/86 (https://dejure.org/1987,1164)
EuGH, Entscheidung vom 12.03.1987 - 22/86 (https://dejure.org/1987,1164)
EuGH, Entscheidung vom 12. März 1987 - 22/86 (https://dejure.org/1987,1164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rindone / Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen

    VERORDNUNG NR . 574/72 DES RATES, ARTIKEL 18 ABSÄTZE 1 BIS 5
    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - KRANKENVERSICHERUNG - IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM ZUSTÄNDIGEN STAAT WOHNENDER ARBEITNEHMER - ARBEITSUNFÄHIGKEIT - FESTSTELLUNG DURCH DEN TRAEGER DES WOHNORTS - BINDENDE ANERKENNUNG - VON DEM EMPFÄNGER EINER ...

  • EU-Kommission

    Rindone / Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit; Vornahme von Kontrolluntersuchungen; Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    EWG Art. 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Krankenversicherung - In einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnender Arbeitnehmer - Arbeitsunfähigkeit - Feststellung durch den Träger des Wohnorts - Bindende Anerkennung - Von dem Empfänger einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindung des zuständigen Trägers an ärztliche Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit; Vorlegung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Vornahme einer Kontrolluntersuchung durch einen Arzt nach Wahl des zuständigen Trägers

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Gewährung von Geldleistungen - Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1339
  • NJW 1988, 2171
  • BB 1987, 1254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Sind die Grundsätze in der Rechtssache 22/86 des Urteils des Gerichtshofes - Dritte Kammer - vom 12. März 1987 zur Auslegung von Artikel 18 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates ganz oder teilweise auch auf den Fall zu übertragen, daß Träger der Geldleistungen bei Krankheit, wie nach § 1 ff. des Lohnfortzahlungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juli 1969 (BGBl. I S. 946, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1988 - BGBl. I S. 2477) der Arbeitgeber und nicht der Sozialversicherungsträger ist?.

    Er hat damit die im Urteil vom 12. März 1987 (- 22/86 - Rindone - EuGHE 1987, 1359 = AP Nr. 9 zu Art. 48 EWG-Vertrag) aufgestellten Grundsätze auf den Fall der vom Arbeitgeber zu leistenden Lohnfortzahlung übertragen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt der Rechtsgrundsatz, daß sich Verfahrensmängel, die von dem Leistungsempfänger nicht zu vertreten sind, für diesen nicht nachteilig auswirken dürfen (Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache 302/81 - Eggers - EuGHE 1982, 3443; Urteil vom 12. März 1987 - Rechtssache 22/86 - Rindone - EuGHE 1987, 1339, 1359).

  • EuGH, 03.06.1992 - C-45/90

    Paletta / Brennet

    Die Kläger beriefen sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. März 1987 in der Rechtssache 22/86 (Rindone, Slg. 1987, 1339, Randnr. 15), das zwar einen Fall betreffe, in dem der zuständige Träger ein Träger der sozialen Sicherheit gewesen sei, das aber ebenfalls gelte, wenn der zuständige Träger der Arbeitgeber sei.

    1) Sind die Grundsätze in der Rechtssache 22/86 des Urteils des Gerichtshofes - Dritte Kammer - vom 12. März 1987 zur Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates ganz oder teilweise auch auf den Fall zu übertragen, daß Träger der Geldleistungen bei Krankheit, wie nach § 1 ff. des Lohnfortzahlungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juli 1969 (Bundesgesetzblatt I S. 946, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1988 - Bundesgesetzblatt I S. 2477), der Arbeitgeber und nicht der Sozialversicherungsträger ist?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1990 - C-344/89

    Manuel Martínez Vidal gegen Gemeenschappelijke Medische Dienst. - Soziale

    In Ihrem Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 22/86 (Rindone, Slg. 1987, 1339) hatten Sie eine im wesentlichen inhaltsgleiche Frage zu beantworten.

    Im Urteil Rindone haben Sie zu Artikel 18 Absatz 5 entschieden, daß.

    11. Da sich der Gerichtshof aber im Urteil Rindone ausschließlich auf die "Rücksichtnahme auf den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers" und weder auf den Zweck des Artikels 18 noch auf das mit den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 > eingeführte System gestützt 1 _ Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, beide in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 (ABl. L 230, S. 6).

    Wenn die Dinge derart einfach wären, hätte sich im übrigen der Gerichtshof bei der Auslegung des gleichlautenden Satzes von Artikel 18 im Urteil Rindone nicht auf eine Erwägung gestützt, die im Text nicht zum Ausdruck kommt, nämlich die "gebotene Rücksichtnahme auf den Gesundheitszustand" der betreffenden Person.

    13. Die Arrondissementsrechtbank Amsterdam vertritt ihrerseits die Meinung, daß sich die gestellte Frage durch das Urteil Rindone nicht beantworten lasse, denn die "Kontrollvorschriften in Artikel 51 sind ... weniger detailliert als die Regelung der ärztlichen Kontrolle, die die obengenannten Artikel 18 und 612.

  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112

    53 Demnach ist festzustellen, dass der zuständige Träger, der mit der Ausstellung eines Formblatts E 111 oder E 112 darin eingewilligt hat, dass einer seiner Sozialversicherten eine medizinische Behandlung außerhalb des zuständigen Mitgliedstaats erhält, an die Feststellungen hinsichtlich der Erforderlichkeit einer dringenden lebensnotwendigen Behandlung gebunden ist, die die vom Träger des Aufenthaltsmitgliedstaats autorisierten Ärzte getroffen haben (vgl. analog im Kontext des Artikels 19 der Verordnung Nr. 1408/71 und des Artikels 18 der Verordnung Nr. 574/72 Urteile vom 12. März 1987 in der Rechtssache 22/86, Rindone, Slg. 1987, 1339, Randnrn.

    56 Unter diesen Umständen kann, wie die Beklagten des Ausgangsverfahrens in ihren schriftlichen Erklärungen selbst eingeräumt haben, von demjenigen, der ein Formblatt E 111 oder E 112 besitzt, nicht verlangt werden, dass er in den zuständigen Mitgliedstaat zurückkehrt, um sich dort einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen, während vom Träger des Aufenthaltsmitgliedstaats autorisierte Ärzte der Auffassung sind, dass sein Gesundheitszustand eine dringende lebensnotwendige Behandlung erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil Rindone, Randnr. 21).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2000 - 10 Sa 85/97

    Zur mißbräuchlichen Geltendmachung des Lohnfortzahlungsanspruchs - EuGH Paletta I

    Sind die Grundsätze in der Rechtssache 22/86 des Urteils des Gerichtshofs -- 3. Kammer -- vom 12. März 1987 zur Auslegung von Art. 18 Abs. 1 u. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates ganz oder teilweise auch auf den Fall zu übertragen, daß Träger der Geldleistungen bei Krankheit, wie nach § 1 ff. des Lohnfortzahlungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juli 1969 der Arbeitgeber und nicht der Sozialversicherungsträger ist?.
  • BSG, 26.02.1992 - 3 RK 13/90

    Keine Bindung deutscher Krankenkassen an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Schließlich sind die Entscheidung des 8. Senats des BSG vom 10. September 1987 (BSG SozR 6055 Art. 18 Nr. 2) und das ihr zugrundeliegende Urteil des EuGH vom 12. März 1987 (SozR 6055 Art. 18 Nr. 1) nicht einschlägig.
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Zwar dürfen sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Verfahrensmängel, die von dem Leistungsempfänger nicht zu vertreten sind, für diesen nicht nachteilig auswirken (BAG v. 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 - AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72; EuGH v. 12.03.1987 - 22/86 - "Rindone", EuGHE 1987, 1339, 1359; EuGH v. 06.10.1982 - 302/81 - "Eggers",EuGHE 1982, 3443).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1997 - C-160/96

    Manfred Molenaar und Barbara Fath-Molenaar gegen Allgemeine Ortskrankenkasse

    (40) - Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 22/86 (Rindone, Slg. 1987, 1339).
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 56/96 B

    Bindungswirkung der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, Beweislast

    Der Kläger bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der mit Urteil vom 12. März 1987 (SozR 6055 Art. 18 Nr. 1) für den Krankengeldanspruch und später mit Urteilen vom 3. Juni 1992 (SozR 3-6055 § 18 Nr. 1) und vom 2. Mai 1996 (NJW 1996, 1881 [EuGH 02.05.1996 - C 206/94]) für den Anspruch auf Lohnfortzahlung entschieden hat, daß der Träger der Krankenversicherung bzw der Arbeitgeber in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsortes im Ausland getroffene ärztliche Feststellung über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden ist, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt, wozu ihn Art. 18 Abs. 5 der EWG-VO 574/72 ermächtigt.
  • BSG, 10.09.1987 - 8 RK 8/87

    Bindung an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen ausländischen

    Der zuständige Träger könnte die vorgesehene Kontrolluntersuchung durch einen Arzt seiner Wahl, und zwar durch einen Arzt des Wohnlandes des Betroffenen, vornehmen lassen (vgl. EuGH vom 12.03.1987 - 22/86 = SozR 6055 Art. 18 Nr. 1 = VB 14/88 = HV-INFO 1988, S. 353-358 sowie VB 31/88 = HV-INFO 1988, S. 866).
  • EuGH, 19.06.1992 - C-18/91

    V. / Parlament

  • BSG, 24.04.2019 - B 3 KR 52/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung -

  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 20/92

    Anspruch eines in Deutschland arbeitslos gemeldeten italienischen

  • LAG Berlin, 27.05.1991 - 9 Sa 16/91

    Entgeltfortzahlung: Beweiswert einer AU-Bescheinigung

  • EuGH, 27.06.1991 - C-344/89

    Martínez Vidal / Gemeenschappelijke Medische Dienst

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-181/95

    Biogen Inc. gegen Smithkline Beecham Biologicals SA. - Verordnung (EWG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-206/94

    Brennet AG gegen Vittorio Paletta. - Soziale Sicherheit - Anerkennung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1995 - C-391/93

    Umberto Perrotta gegen Allgemeine Ortskrankenkasse München. - Soziale Sicherheit

  • LSG Bayern, 28.06.1990 - L 4 KR 11/89

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Jugoslawischer Krankenversicherungsträger;

  • SG Nürnberg, 29.09.2009 - S 7 KR 134/08

    Anspruch auf Krankengeld bzgl. des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit i.R.e.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1991 - C-45/90

    Alberto Paletta und andere gegen Brennet AG. - Soziale Sicherheit - Anerkennung

  • ArbG Stuttgart, 13.04.1989 - 1 Ca 466/88

    Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsrechtlicher Begriff; Beweiswert;

  • ArbG Stuttgart, 13.04.1989 - 10 Ca 466/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht