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   EuGH, 24.03.1987 - 286/85   

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https://dejure.org/1987,1549
EuGH, 24.03.1987 - 286/85 (https://dejure.org/1987,1549)
EuGH, Entscheidung vom 24.03.1987 - 286/85 (https://dejure.org/1987,1549)
EuGH, Entscheidung vom 24. März 1987 - 286/85 (https://dejure.org/1987,1549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    McDermott und Cotter / Minister for Social Welfare und Attorney-General

    RICHTLINIE 79/7 DES RATES, ARTIKEL 4 ABSATZ 1
    SOZIALPOLITIK - GLEICHBEHANDLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT - RICHTLINIE 79/7 - ARTIKEL 4 ABSATZ 1 - UNMITTELBARE WIRKUNG - TRAGWEITE

  • EU-Kommission

    McDermott und Cotter / Minister for Social Welfare und Attorney-General

  • Wolters Kluwer

    Begründung von Rechten für die Einzelnen in einem Mitgliedstaat durch Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 79/7 seit Ablauf der den Mitgliedstaaten für die Durchführung der Richtlinie eingeräumten Frist; Berufung Einzelner auf in einer Richtlinie festgelegte Rechte; Anspruch von ...

  • Judicialis

    Richtlinie 79/7 vom 19. Dezember 1978 Art. 4 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1
    Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Artikel 4 Absatz 1 - Unmittelbare Wirkung - Tragweite

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit - Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1453
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Wie sich jedoch schon implizit aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 71/85, FNV, Slg. 1986, 3855, und vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85, McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 15) ergibt, schließt die Tatsache, daß der Staat zwischen mehreren möglichen Mitteln zur Erreichung des durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Ziels wählen kann, nicht aus, daß der einzelne vor den nationalen Gerichten die Rechte geltend machen kann, deren Inhalt sich bereits aufgrund der Richtlinie mit hinreichender Genauigkeit bestimmen läßt.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    6 In einem früheren Rechtsstreit, der von zwei verheirateten Frauen anhängig gemacht worden war, die von denselben Beklagten die gleichen Leistungen der sozialen Sicherheit forderten, wie sie verheirateten Männern, die sich in der gleichen familiären Lage befanden, gewährt wurden, hat der Gerichtshof, der vom irischen High Court um Vorabentscheidung ersucht worden war, für Recht erkannt, daß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie seit dem 23. Dezember 1984 in Anspruch genommen werden konnte, um die Anwendung aller mit ihm unvereinbaren innerstaatlichen Vorschriften auszuschließen, und daß bei Fehlen von Maßnahmen zur Durchführung dieser Bestimmung Frauen Anspruch haben auf Anwendung der gleichen Regelung wie Männer, die sich in der gleichen Lage befinden (Urteil vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85, McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453).

    10 Alsbald nach der am 24. März 1987 erfolgten Verkündung des vorerwähnten Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 286/85 begann Frau Emmott einen Schriftwechsel mit dem Minister for Social Welfare mit dem Ziel, mit Wirkung vom 23. Dezember 1984 den gleichen Leistungsbetrag zu erhalten wie verheiratete Männer in der gleichen Lage.

    Ist das Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (Norah McDermott und Ann Cotter/Minister for Social Welfare; Slg. 1987, 1453), in dem der Gerichtshof auf die ihm gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vom High Court vorgelegten Fragen in Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 wie folgt geantwortet hatte:.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1991 - C-208/90

    Theresa Emmott gegen Minister for Social Welfare und Attorney General. -

    Erst nach Ihrem Urteil vom 24. März 1987 in der Rechtssache McDermott und Cotter (2) (im folgenden: Urteil McDermott und Cotter I) scheint ihr jedoch bewusst geworden zu sein, daß die Richtlinie ihr einen Anspruch auf Gleichbehandlung gewährt hatte, den sie seit dem 23. Dezember 1984 geltend machen konnte.

    Ist das Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (Norah McDermott und Ann Cotter/Minister for Social Welfare; Slg. 1987, 1453), in dem der Gerichtshof auf die ihm gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vom High Court vorgelegten Fragen in Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 wie folgt geantwortet hatte:.

    Könnte vorliegend der Zeitpunkt, zu dem die Gründe für den Antrag das erstemal zutage getreten sind, das Datum sein, an dem die Richtlinie spätestens hätte umgesetzt werden müssen? In der Tat erfahren wir aus dem Urteil McDermott und Cotter I, daß die Frauen seit dem 23. Dezember 1984 einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben.

    Im vorliegenden Fall stellen sich nämlich zwei verschiedene Probleme, nämlich das (durch das Urteil McDermott und Cotter I entschiedene) der Gewährung der rückwirkend zum 23. Dezember 1984 geschuldeten Leistungen und das des Rechts der verheirateten Frauen auf Leistungen für unterhaltsberechtigte Personen oder auf Übergangszahlungen (das durch das erst am 13. März 1991 ergangene Urteil McDermott und Cotter II entschieden wurde).

    (2) Urteil vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453).

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