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   EuGH, 26.03.1987 - 235/85   

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https://dejure.org/1987,234
EuGH, 26.03.1987 - 235/85 (https://dejure.org/1987,234)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.1987 - 235/85 (https://dejure.org/1987,234)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 1987 - 235/85 (https://dejure.org/1987,234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    RICHTLINIE 77/388 DES RATES, ARTIKEL 4 ABSÄTZE 1, 2 UND 5
    STEUERRECHT - HARMONISIERUNG - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - STEUERPFLICHTIGE - NOTARE UND GERICHTSVOLLZIEHER IM RAHMEN IHRER AMTSHANDLUNGEN - ERBRINGER VON DIENSTLEISTUNGEN - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Mehrwertsteuerpflicht für gegen Entgelt verrichtete Amtshandlungen der Notare und Gerichtsvollzieher in den Niederlanden; Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit; Selbstständige Ausübung der betreffenden Tätigkeit; Mehrwertsteuerbefreiung für Einrichtungen des ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie (77/388) vom 17. Mai 1977 Art. 2 Sechste Richtlinie Art. 4; ; Sechste Richtlinie Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    STEUERRECHT - HARMONISIERUNG - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - STEUERPFLICHTIGE - NOTARE UND GERICHTSVOLLZIEHER IM RAHMEN IHRER AMTSHANDLUNGEN - ERBRINGER VON DIENSTLEISTUNGEN - EINBEZIEHUNG

  • datenbank.nwb.de

    Notare und Gerichtsvollzieher im Rahmen ihrer Amtshandlungen - Mehrwertsteuerpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mehrwertsteuerpflichtige - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Notare und Gerichtsvollzieher.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1471
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • EuGH, 12.05.2016 - C-520/14

    Gemeente Borsele - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass für die Feststellung, ob eine Dienstleistung so erbracht worden ist, dass diese Tätigkeit als gegen ein Entgelt erfolgt und somit als eine wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 1987, Kommission/Niederlande, 235/85, EU:C:1987:161, Rn. 15), alle Umstände zu prüfen sind, unter denen die Tätigkeit erfolgt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 1996, Enkler, C-230/94, EU:C:1996:352, Rn. 27).
  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    4 der Sechsten Richtlinie weist der Mehrwertsteuer damit einen sehr weiten Anwendungsbereich zu (vgl. Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Niederlande, 235/85, Slg. 1987, 1471, Randnr. 7, und vom 4. Dezember 1990, van Tiem, C-186/89, Slg. 1990, I-4363, Randnr. 17).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    55 Wie der Gerichtshof in Randnummer 26 des Urteils vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-260/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-6537) festgestellt hat, wird aus der Analyse der Definitionen der Begriffe des Steuerpflichtigen und der wirtschaftlichen Tätigkeiten deutlich, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf einen weiten Bereich erstreckt und dass es sich dabei um einen objektiv festgelegten Begriff handelt, da die Tätigkeit an sich, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, betrachtet wird (vgl. auch Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85, Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471, Randnr. 8, sowie im gleichen Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, Randnr. 38).
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