Rechtsprechung
EuGH, 08.04.1987 - 65/87 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Pfizer / Kommission
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 185 UND 186; VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 83 PAR *1
1 . VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE - UNERHEBLICHKEIT - EU-Kommission
Pfizer / Kommission
- Judicialis
RICHTLINIE 70/524 DES RATES ÜBER ZUSATZSTOFFE IN DER TIERERNÄHRUNG; ; VERFAHRENSORDNUNG ART. 83 PAR 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE - UNERHEBLICHKEIT; [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 185 UND 186; VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 83 PAR *1] 2. VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN - SCHWERER UND NICHT ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Pfizer / Kommission
Papierfundstellen
- Slg. 1987, 1691
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.04.1986 - 351/85
Fabrique de fer de Charleroi / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.04.1987 - 65/87
Hierzu ist zu bemerken, daß der Gerichtshof wiederholt hervorgehoben hat, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, sondern der Prüfung der Hauptsache vorzubehalten ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe insbesondere die Rechtssachen 75/72 R, Perinciolo/Rat, Slg. 1972, 1203; 186/80 R Suss/Kommission, Slg. 1980, 3501, 3505; 351/85 R, Fabrique de fer de Charleroi/Kommission, Slg. 1986, 1307; und 23/86 R, Vereinigtes Königreich/ Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1085). - EuGH, 03.11.1980 - 186/80
Suss / Kommission
Auszug aus EuGH, 08.04.1987 - 65/87
Hierzu ist zu bemerken, daß der Gerichtshof wiederholt hervorgehoben hat, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, sondern der Prüfung der Hauptsache vorzubehalten ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe insbesondere die Rechtssachen 75/72 R, Perinciolo/Rat, Slg. 1972, 1203; 186/80 R Suss/Kommission, Slg. 1980, 3501, 3505; 351/85 R, Fabrique de fer de Charleroi/Kommission, Slg. 1986, 1307; und 23/86 R, Vereinigtes Königreich/ Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1085). - EuGH, 17.03.1986 - 23/86
Vereinigtes Königreich / Parlament
Auszug aus EuGH, 08.04.1987 - 65/87
Hierzu ist zu bemerken, daß der Gerichtshof wiederholt hervorgehoben hat, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, sondern der Prüfung der Hauptsache vorzubehalten ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe insbesondere die Rechtssachen 75/72 R, Perinciolo/Rat, Slg. 1972, 1203; 186/80 R Suss/Kommission, Slg. 1980, 3501, 3505; 351/85 R, Fabrique de fer de Charleroi/Kommission, Slg. 1986, 1307; und 23/86 R, Vereinigtes Königreich/ Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1085).
- EuG, 30.06.1999 - T-13/99
Pfizer Animal Health / Rat
In Anbetracht dieser Daten stelle die Gefahr, daß sie einen Teil ihrer Tätigkeiten einstellen müsse und vom Markt ausgeschlossen werde, einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden dar (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Juli 1974 in der Rechtssache 20/74 R II, Kalie Chemie/Kommission, Slg. 1974, 787, vom 30. Oktober 1978 in den Rechtssachen 209/78 R bis 215/78 R und 218/78 R, van Landewyck/Kommission, Slg. 1978, 2111, und vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R, Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691). - EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Pfizer Animal Health / Rat
Die Rechtsmittelführerin beruft sich ferner auf den Beschluß vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R (Pfizer International/Kommission, Slg. 1987, 1691), in dem anerkannt worden sei, daß ein starker Absatzrückgang, insbesondere in drei Mitgliedstaaten, einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden verursache, da die während einer elfmonatigen Abwesenheit vom Markt an Konkurrenten verlorenen Marktanteile in der Praxis später nicht mehr zurückerobert werden könnten. - EuGH, 13.07.1988 - 160/88
Fédération européenne de la santé animale u.a. / Rat
22 Der Gerichtshof hat zwar schon wiederholt hervorgehoben, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe in diesem Sinne insbesondere den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R, Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1993 - C-298/89
Regierung von Gibraltar gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Klage auf …
Was die Richtlinienvorschriften angeht, scheinen die Verfasser des Vertrages nämlich davon ausgegangen zu sein, daß diese Vorschriften, auch wenn sie auf eine 54 - Vgl. neben den Beschlüssen in den nachstehenden drei Fußnoten auch noch den Beschluß vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R (Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1961). - EuGH, 27.01.1988 - 376/87
Distrivet / Rat
21 Der Gerichtshof hat zwar schon wiederholt hervorgehoben, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe in diesem Sinne insbesondere den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R, Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691). - EuG, 30.04.2003 - T-154/02
Villiger Söhne / Rat
11 bis 32, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R, Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691, des Gerichtshofes vom 27. April 1988 in der Rechtssache 352/87, Farzoo und Kortmann/Kommission, Slg. 1988, 2281, des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R, Fédération européenne de la santé animale u. a./Rat, Slg. 1988, 4121, Randnrn. - EuG, 05.07.2001 - T-55/01
Asahi Vet / Kommission
Sie verweist hierzu auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. April 1987 in der Rechtssache C-65/87 R (Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691), mit dem der Kommission aufgegeben worden sei, dem Ständigen Ausschuss die Zulassung eines Zusatzstoffes vorzuschlagen, um den Status quo ante wiederherzustellen. - EuGH, 08.05.1987 - 82/87
Autexpo / Kommission
Der Gerichtshof hat zwar bereits mehrfach hervorgehoben, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Rahmen eines Verfahrens der einstweiligen Anordnung untersucht werden darf, sondern der Prüfung der Klage vorbehalten bleiben muß, da sonst der Entscheidung zur Hauptsache vorgegriffen würde (siehe insbesondere Rechtssachen 75/72 R, Perinciolo/Rat, Slg. 1972, 1203; 186/80 R, Suss/Kommission, Slg. 1980, 3505; 351/85 R, Fabrique de fer de Charleroi/Kommission, Slg. 1986, 1307; 23/86 R, Vereinigtes Königreich/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1085; und 65/87 R, Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691). - EuG, 29.03.1996 - T-24/96
U gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung. - Beamte - …
Dieser Antrag sei deshalb zulässig (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R, Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691). - EuG, 14.10.1996 - T-137/96
Valio Oy gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger …
Die Antragstellerin trägt vor, nach gefestigter Rechtsprechung dürfe die Frage der Zulässigkeit der Klage in der Hauptsache im Rahmen eines Verfahrens der einstweiligen Anordnung nicht geprüft werden, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R, Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691, und vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R, FESA u. a./Rat, Slg. 1988, 4121).