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   EuGH, 16.06.1987 - 225/85   

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EuGH, 16.06.1987 - 225/85 (https://dejure.org/1987,1267)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1987 - 225/85 (https://dejure.org/1987,1267)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 225/85 (https://dejure.org/1987,1267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 48 ABSATZ 4
    1 . FREIZUEGIGKEIT - AUSNAHMEN - BESCHÄFTIGUNG IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG - BEGRIFF - FORSCHER

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Garantie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Die Tätigkeit der Forscher im nationalen Forschungsrat als Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung; Der Begriff der Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung; Ausschluss der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten ...

  • Judicialis

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWG -Vertrag Art. 48 Abs. 4
    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verletzung des Verbots der Diskrimierung aufgrund der Staatsangehörigkeit - Forscher des Consiglio Nazionale delle Ricerche - Ungleichbehandlung hinsichtlich der Einstellungs- und Arbeitsbedingungen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 2625
  • NJW 1988, 1441
  • NVwZ 1989, 347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1996 - C-290/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    ( 6 ) Siehe auch Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 225/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2625, Randnr. 7).

    ( 13 ) Urteil Kommission/Italien (a. a. O., Randnr. 9).

    ( 14 ) Urteil Kommission/Frankreich (a. a. O., Randnr. 12); Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawric-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 27); vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 33/88 (Allué und Coonan, Sle. 1989, 1591, Randnr. 7, sowie Nr. 12 der Schlußanträge des Gcneralanwalts Lenz, mit Hervorhebung des Bindewortes "und") und vom 27. November 1991 in der Rechtssache C-4/91 (Bleis, Slg. 1991, I-5627, Randnr. 6, in dem ausdrücklich nicht nur auf das zitierte Urteil Kommission/Belgien, sondern auch auf das Urteil Kommission/Italien, ebenfalls bereits zitiert, als Präzedenzfall dafür verwiesen wird, daß die beiden Voraussetzungen nebeneinander vorliegen müssen ).

    ( 23 ) Urteil Kommission/Italien, a. a. O.

    ( 42 ) Beschluß vom 22. Juni 1965 in der Rechtssache 9/65 (San Michclc/Hohe Behörde, Slg. 1967, 37, 39), Urteile vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70 (Internationale Handelsgesellschaft, Sie. 1970, 1125, Randnr. 3) und vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 48/71 (Kommission/Italien, Slg. 1972, 529, Randnrn. 8 und 9).

    ( 44 ) Siehe insbesondere Urteile vom 5. Mai 1970 in der Rechtssache 77/69 (Kommission/Belgien, Slg. 1970, 237, Randnrn. 13 und 15), vom 2. März 1982 in der Rechtssache 94/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 739, Randnrn. 4 und 5), vom 18. September 1984 in der Rechtssache 221/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 3249, Randnrn. 8 und 9) und vom 27. April 1988 in der Rechtssache 225/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 2271, Randnrn. 6 und 10).

    ( 45 ) Urteil vom 10. März 1970 in der Rechtssache 7/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 111, Randnr. 5).

    ( 51 ) Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799, Randnr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1996 - C-473/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. -

    ( 6 ) Siehe auch Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 225/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2625, Randnr. 7).

    ( 13 ) Urteil Kommission/Italien (a. a. O., Randnr. 9).

    ( 14 ) Urteil Kommission/Frankreich (a. a. O., Randnr. 12); Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawric-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 27); vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 33/88 (Aliud und Coonan, Slg. 1989, 1591, Randnr. 7, sowie Nr. 12 der Schlußanträge des Generalanwalts Lenz, mit Hervorhebung des Bindewortes "und") und vom 27. November 1991 in der Rechtssache C-4/91 (Bleis, Slg. 1991, I-5627, Randnr. 6, in dem ausdrücklich nicht nur auf das zitierte Urteil Kommission/Belgien, sondern auch auf das Urteil Kommission/Italien, ebenfalb bereits zitiert, als Präzedenzfall dafür verwiesen wird, daß die beiden Voraussetzungen nebeneinander vorliegen müssen ).

    ( 23 ) Urteil Kommission/Italien, a. a. O.

    ( 59 ) Beschluß vom 22. Juni 1965 in der Rechtssache 9/65 (San Michele/Hohe Behörde, Slg. 1967, 37, 39), Urteile vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70 (Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, Randnr. 3) und vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 48/71 (Kommission/Italien, Slg. 1972, 529, Randnrn. 8 und 9).

    Ständige Rechtsprechung: siehe u. a. Urteile vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 69/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 773, Randnr. 8); vom 14. Januar 1988 in den Rechtssachen 227/85 bis 230/85 (Slg. 1988, 1, Randnr. 11); vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14), vom 30. Januar 1992 in der Rechtssache C-328/90 (Kommission/Griechenland, Sie. 1992, I-425, Randnr. 6) und vom 23. März 1993 in der Rechtssache C-345/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1993, I-1115, Randnr. 6).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-47/02

    Anker u.a.

    Der gemeinschaftliche Begriff der öffentlichen Verwaltung sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes als Ausnahme von einem Grundprinzip des Gemeinschaftsrechts eng auszulegen und auf das zu beschränken, was zur Wahrung der Interessen, zu deren Schutz Artikel 39 Absatz 4 EG die Mitgliedstaaten ermächtige, unbedingt erforderlich sei (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 225/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2625, Randnr. 7).

    Das Urteil vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-283/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4363, Randnr. 25), das vereidigte private Wachleute betroffen habe, könne diese Beurteilung nicht in Frage stellen, da hoheitliche Befugnisse den Schiffsführern gerade deshalb übertragen würden, um die allgemeinen Belange des Staates zu wahren.

    Hingegen gilt die Ausnahme in Artikel 39 Absatz 4 EG nicht für Stellen, die zwar dem Staat oder anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zuzuordnen sind, jedoch keine Mitwirkung bei der Erfüllung von Aufgaben mit sich bringen, die zur öffentlichen Verwaltung im eigentlichen Sinne gehören (Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 11, und Kommission/Griechenland, Randnr. 2), und erst recht nicht für Stellen im Dienst einer natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts, unabhängig von den Aufgaben, die der Beschäftigte zu erfüllen hat (Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 33, und vom 31. Mai 2001, Kommission/Italien, Randnr. 25).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich auch, dass Artikel 39 Absatz 4 EG als Ausnahme vom Grundprinzip der Freizügigkeit und der Nichtdiskriminierung der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft so auszulegen ist, dass sich seine Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, die diese Bestimmung den Mitgliedstaaten zu schützen erlaubt, unbedingt erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juni 1987, Kommission/Italien, Randnr. 7).

  • EuGH, 02.07.1996 - C-473/93

    Kommission / Luxemburg

    31 Wie die luxemburgische Regierung selbst einräumt, sind die Stellen in den Bereichen Forschung, Gesundheitswesen, Strassen- und Schienenverkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie in den Versorgungsdiensten für Wasser, Gas und Elektrizität im allgemeinen von den spezifischen Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung weit entfernt, da sie keine unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und an der Wahrnehmung solcher Aufgaben mit sich bringen, die auf die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften gerichtet sind (vgl. insbesondere Urteile Kommission/Frankreich, a. a. O., für den Bereich Gesundheitswesen, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 225/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2625 für den Bereich Forschung für zivile Zwecke).

    40 Artikel 234 Absatz 1 EG-Vertrag erlaubt es den Mitgliedstaaten, ihre Verpflichtungen aus vor dem EWG-Vertrag geschlossenen internationalen Übereinkünften gegenüber Drittstaaten einzuhalten, ermächtigt sie jedoch nicht, Rechte aus solchen Übereinkünften in den innergemeinschaftlichen Beziehungen geltend zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 1, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-158/91, Levy, Slg. 1993, I-4287, Randnr. 12).

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Da die Entscheidung des Rechtsstreits daher eine Auslegung von Artikel 40 Absatz 1 des Abkommens EWG-Marokko erfordere, hat der Immigration Adjudicator das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Umfaßt der Begriff "Arbeitsbedingungen" in Artikel 40 des Kooperationsabkommens zwischen der EG und Marokko im Falle eines marokkanischen Staatsangehörigen, der sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält und der in diesem Mitgliedstaat einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nachgeht, unter entsprechender Anwendung der Erwägungen des Europäischen Gerichtshofes u. a. im Urteil vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-272/92 (Spotti, Slg. 1993, I-5185) und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 225/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2625) die Gewähr für eine solche Beschäftigung für die Dauer dieser Beschäftigung, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei vereinbart worden ist (d. h. der Beschäftigungsdauer), und die Vergünstigungen, die sich aus dieser Gewähr ergeben, wie eine Struktur der beruflichen Laufbahn, die die Möglichkeit einer Beförderung, einer beruflichen Aus- oder Fortbildung und einer Bezahlung sowie einer Altersrente nach Maßgabe des Dienstalters des Antragstellers vorsieht? 2. Falls die erste Frage bejaht wird, stellt dann der Umstand, daß die Dauer der Beschäftigung des Antragstellers faktisch aufgrund der Einwanderungsgesetze des Vereinigten Königreichs einer zeitlichen Begrenzung unterliegt und im vorliegenden Fall durch die Entscheidung des Beklagten, die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers im Vereinigten Königreich nicht zu verlängern, beendet wird, eine Diskriminierung in bezug auf diese "Arbeitsbedingungen" aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, wenn der Beklagte eine solche faktische zeitliche Begrenzung und/oder zwangsweise Beendigung der Beschäftigung gegen seine eigenen Staatsangehörigen nicht verfügen durfte? 3. Falls die erste und die zweite Frage bejaht werden, verlangt dann Artikel 40 des Kooperationsabkommens zwischen der EG und Marokko, daß der Mitgliedstaat dem marokkanischen Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer seiner rechtmäßigen Beschäftigung erteilt? Zur Zulässigkeit.
  • OVG Bremen, 26.06.2001 - 1 A 62/01

    Verstoß gegen EG-Recht durch Notwendigkeit des Innehabens der deutschen

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  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1991 - C-4/91

    Annegret Bleis gegen Ministère de l'Education nationale. - Freizügigkeit der

    ( 2 ) Vgl. Urteil vom 3. Juni 1986 .n der Rechtssache 307/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 1725, Randnr. 11); Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum/Land Baden-Württemberg, Slg. 1986, 2121, Randnr. 20); und Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 225/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2625, Randnr. 8).

    ( 14 ) Vgl. Rechtssache 307/84, a. a. O., Randnr. 11; Rechtssache 66/85, a. a. O., Randnr. 20 und Rechtssache 225/85, a. a. O., Randnr. 8.

    ( 15 ) Rechtssache 225/85, a. a. O, Randnr. 8.

  • EuGH, 10.03.2005 - C-178/04

    Marhold

    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die Ausnahmeregelung in Artikel 39 Absatz 4 EG, wonach die Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer "auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung" keine Anwendung finden, als Abweichung vom Grundprinzip der Freizügigkeit und der Nichtdiskriminierung der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft so auszulegen, dass sich seine Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, die diese Bestimmung den Mitgliedstaaten zu schützen erlaubt, unbedingt erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 225/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2625, Randnr. 7).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 C 1.03

    Zum Reisekostenerstattungsanspruch eines Rechtsreferendars, der einen Teil seiner

    24 dingt erforderlich ist (vgl. EuGH, u.a. Urteile vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 225/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2625 und vom 30. September 2003 Rs C-405/01 ; siehe auch Urteil vom 3. Juli 1986 Rs C-66/85 Lawrie-Blum Slg. 1986, 2139 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-405/01

    Colegio de Oficiales de la Marina Mercante Española

    16: - - Siehe u. a. auch die Urteile vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 225/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2625, Randnr. 7) und vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 28).

    36 und 37.31: - - Siehe die Urteile in der Rechtssache 225/85 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 7, und in der Rechtssache 66/85 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 28. Vgl. auch Generalanwalt Lenz in seinen Schlussanträgen vom 29. April 1986 in der Rechtssache 66/85 (Urteil zitiert in Fußnote 16), 2136, der sich in diesem Zusammenhang auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezieht.

  • EuGH, 30.09.2003 - C-405/01

    Colegio de Oficiales de la Marina Mercante Española

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

  • EuGH, 20.11.1997 - C-90/96

    Petrie u.a.

  • EuGH, 30.05.1989 - 33/88

    Allué u.a. / Università degli studi di Venezia

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-283/99

    Kommission / Italien

  • EuGH, 02.07.1996 - C-290/94

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-273/97

    DER GENERALANWALT LA PERGOLA SCHLIESST AUS, DAß EINE ANSTELLLUNG IN DER ARMEE

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2014 - C-270/13

    Haralambidis - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Aufgaben des Präsidenten einer

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - 6 K 2260/09

    Europarechtswidrigkeit des § 3 Nr. 64 EStG

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1999 - C-360/97

    Nijhuis

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-114/97

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-101/10

    Pavlov und Famira - Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen - Unmittelbare

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2000 - 12 A 2129/98

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Schadensersatzanspruchs i.S.d. Amtshaftung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-214/94

    Ingrid Boukhalfa gegen Bundesrepublik Deutschland. - In einem Drittland

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1995 - C-443/93

    Ioannis Vougioukas gegen Idryma Koinonikon Asfalisseon (IKA).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1989 - 33/88

    Pilar Allué und Carmel Mary Coonan gegen Università degli studi di Venezia. -

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