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   EuGH, 16.06.1987 - 40/86   

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https://dejure.org/1987,2555
EuGH, 16.06.1987 - 40/86 (https://dejure.org/1987,2555)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1987 - 40/86 (https://dejure.org/1987,2555)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 40/86 (https://dejure.org/1987,2555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kolivas / Kommission

    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - AUSWAHLVERFAHREN AUFGRUND VON PRÜFUNGEN - ERMESSENSSPIELRAUM DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES - GRENZEN - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - UMFANG

  • EU-Kommission

    Kolivas / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Der Beurteilungsspielraum des Prüfungsausschusses im Hinblick auf die Prüfungsarbeiten; Wahrung des Prüfungsgeheimnisses durch den Prüfungsausschuss; Bewertung der Prüfungsleistungen durch den Prüfungsausschuss; Überprüfung einer Ermessensentscheidung durch den EuGH

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Anh. 3 Art. 5 Abs. 3; ; EWG/EAGBeamtStat Anh. 3 Art. 5 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - AUSWAHLVERFAHREN AUFGRUND VON PRÜFUNGEN - ERMESSENSSPIELRAUM DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES - GRENZEN - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - UMFANG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weiter Ermessenspielraum des Prüfungsausschusses bei der Bewertung von Prüfungsleistungen; Befugnis des Gerichtshofes zur Überprüfung, ob Ermessensmissbrauch begangen ist; Anforderungen an Korrekturmethoden

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamter - Prüfungsausschuss für ein Auswahlverfahren - Ermessensspielraum hinsichtlich der Prüfungen - Grenzen - Geheimhaltung der Arbeiten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 2643
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-254/95

    Europäisches Parlament gegen Angelo Innamorati. - Rechtsmittel - Beamte -

    ( 24 ) Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86 (Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643, Randnrn. 18 und 19).

    ( 60 ) Vgl. Urteil Kolivas/Kommission, zitiert in Fußnote 24, Randnrn.

  • EuG, 16.10.1990 - T-132/89

    Vincenzo Gallone gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Ebensowenig ist es Sache des Gerichts, den Inhalt einer Prüfung im einzelnen zu beanstanden, es sei denn, er überschritte den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens gezogenen Rahmen oder wäre dem Zweck der Prüfung oder des Auswahlverfahrens nicht angemessen ( vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123; vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323; vom 1. Oktober 1981 in der Rechtssache 268/80, Guglielmi/Parlament, Slg. 1981, 2295; vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661; vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421; vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 39/83, Fabius/Kommission, Slg. 1984, 627; vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643; vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens/Kommission, Slg. 1988, 1819 ).

    Die Ordnungsmässigkeit der Vorgänge ist gewahrt, wenn die Korrekturmethoden nicht von einem Bewerber zum anderen verschieden sind und der Prüfungsausschuß das Recht der endgültigen Beurteilung behält ( vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck, a. a. O.; vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/Kommission, Slg. 1978, 2085, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas, a. a. O.).

  • EuG, 12.05.2010 - T-560/08

    Kommission / Meierhofer - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung -

    Auch wenn das Gericht für den öffentlichen Dienst die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorgenommene Bewertung nicht wirksam durch seine eigene Beurteilung ersetzen könne, müsse es doch in der Lage sein, sich im Hinblick auf die Begründungspflicht davon zu überzeugen, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses den Kläger auf der Grundlage der Bewertungskriterien, die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegeben worden seien, benotet hätten und dass bei der Berechnung der Note des Betreffenden kein Fehler unterlaufen sei; ebenso müsse es in der Lage sein, eine eingeschränkte Kontrolle hinsichtlich der Beziehung zwischen den von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorgenommenen Bewertungen und den von ihnen vergebenen bezifferten Noten vorzunehmen (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juni 1987, Kolivas/Kommission, 40/86, Slg. 1987, 2643, Randnr. 11; Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst Van Neyghem/Kommission, oben in Randnr. 19 angeführt, Randnr. 86, und vom 11. September 2008, Coto Moreno/Kommission, F-127/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 34 und 36).
  • EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07

    Meierhofer / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren -

    Auch wenn das Gericht die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorgenommene Bewertung nicht wirksam durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann, muss es aber doch in der Lage sein, sich im Hinblick auf die Begründungspflicht (deren Umfang in Randnr. 30 des vorliegenden Urteils dargestellt worden ist) davon zu überzeugen, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses den Kläger auf der Grundlage der Bewertungskriterien, die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegeben sind, benotet haben und dass bei der Berechnung der Note des Betreffenden kein Fehler unterlaufen ist; ebenso muss das Gericht in der Lage sein, eine eingeschränkte Kontrolle hinsichtlich der Beziehung zwischen den von Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorgenommenen Bewertungen und den von ihnen vergebenen bezifferten Noten vorzunehmen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juni 1987, Kolivas/Kommission, 40/86, Slg. 1987, 2643, Randnr. 11; Urteil Van Neyghem/Kommission, Randnr. 86, und Urteil des Gerichts vom 11. September 2008, Coto Moreno/Kommission, F-127/07, Slg. ÖD 2008, I-A-1-0000 und II-A-1-0000, Randnrn. 34 und 36).
  • EuG, 24.09.2008 - T-105/08

    Van Neyghem / Kommission

    Verweisung auf: Gerichtshof, 16. Juni 1987, Kolivas/Kommission, 40/86, Slg. 1987, 2643, Randnr. 11; Gericht, 11. Februar 1999, Jiménez/HABM, T-200/97, Slg. ÖD 1999, I-A-19 und II-73, Randnr. 40; Gericht, 31. Mai 2005, Gibault/Kommission, T-294/03, Slg. ÖD 2005, I-A-141 und II-635, Randnr. 41.
  • EuGöD, 13.12.2007 - F-73/06

    Van Neyghem / Kommission

    Gerichtshof: 16. Juni 1987, Kolivas/Kommission, 40/86, Slg. 1987, 2643, Randnr. 11.
  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Nach ständiger Rechtsprechung muß aber der Prüfungsausschuß und nicht die beratend mitwirkenden Dritten die letztverbindliche Kontrolle über die Vorgänge und die Befugnis zur endgültigen Beurteilung behalten ( siehe die Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens/Kommission, Slg. 1978, 2085, vom 30. November 1978 in den verbundenen Rechtssachen 4/78, 19/78 und 28/78, Salerno/Kommission, Slg. 1978, 2403, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643 ).
  • EuG, 15.09.1998 - T-94/96

    Hagleitner / Kommission

    Der Sachverhalt, der dem von der Kommission angeführten Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86 (Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643) zugrunde lag, ist vom Sachverhalt des vorliegenden Falles sehr weit entfernt.
  • EuG, 16.01.1996 - T-108/94

    Elena Candiotte gegen Rat der Europäischen Union. - Künstlerwettbewerb -

    26 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes auf dem Gebiet der Auswahlverfahren ergebe sich, daß ein Prüfungsausschuß zwar Aufgaben übertragen oder sich bei seiner Arbeit unterstützen lassen könne, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß er stets die Kontrolle über das Verfahren behalte, indem er sich die Befugnis der endgültigen Beurteilung vorbehalte und selbst die Beurteilungskriterien festlege (Schlussanträge des Generalanwalts Warner zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, und Urteile des Gerichtshofes vom 26. Oktober 1978 in der Rechtssache 122/77, Agneessens u. a./Kommission, Slg. 1978, 2085, und vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643).
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