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   EuGH, 30.06.1987 - 47/86   

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https://dejure.org/1987,2677
EuGH, 30.06.1987 - 47/86 (https://dejure.org/1987,2677)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.1987 - 47/86 (https://dejure.org/1987,2677)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - 47/86 (https://dejure.org/1987,2677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Roquette Frères / ONIC

    VERORDNUNG DES RATES NR . 2742/75, ARTIKEL 8 BUCHSTABE B; VERORDNUNG DER KOMMISSION NR . 1570/78
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - GETREIDE - PRODUKTIONSERSTATTUNGEN - GEWÄHRUNG IN FORM VON VORSCHÜSSEN GEGEN STELLUNG EINER KAUTION - FEHLEN ANDERER FORMEN DER ZAHLUNG DER ERSTATTUNG - RECHTMÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Roquette Frères / ONIC

  • Wolters Kluwer

    Erstattungen bei der Erzeugung von Stärke; Stellung einer Kaution als Zahlung der Produktionserstattung; Freigabe der Kaution im Verhältnis zur verarbeiteten Menge des Grunderzeugnisses; Festlegung von Zahlungsmethoden im Verwaltungsausschussverfahren; ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2742/75 Art. 8; ; Verordnung Nr. 1570/78 Art. 3 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - GETREIDE - PRODUKTIONSERSTATTUNGEN - GEWÄHRUNG IN FORM VON VORSCHÜSSEN GEGEN STELLUNG EINER KAUTION - FEHLEN ANDERER FORMEN DER ZAHLUNG DER ERSTATTUNG - RECHTMÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 2889
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 08.04.2005 - V B 123/03

    Antragsfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999 nicht gemeinschaftsrechtswidrig

    b) Bei der Frage, ob eine gemeinschaftsrechtliche Vorschrift mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Einklang steht, ist zu prüfen, ob die von ihr eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind und ob sie nicht über das dazu erforderliche Maß hinausgehen (EuGH-Urteil vom 30. Juni 1987 Rs. 47/86, Roquette Frères/ONIC, Slg. 1987, 2909).
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Um zu klären, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht, ist zu prüfen, ob die damit eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteile des Gerichtshofs vom 18. März 1987, Société pour l'exportation des sucres, 56/86, Slg. 1987, 1423, Randnr. 28, und vom 30. Juni 1987, Roquette Frères, 47/86, Slg. 1987, 2889, Randnr. 19).
  • FG Köln, 21.02.2008 - 2 K 754/04

    Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift zur Abgabe eines ordnungsgemäßen

    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH muss zwar das abgeleitete Recht (wie z.B. das Richtlinien-Recht oder das nationale Verfahrensrecht) die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie z.B. die Grundsätze der Gleichwertigkeit, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. EuGH-Urteile vom 15. März 2007 Rs. C-35/05, Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH, Slg. 2007, I-2425, IStR 2007, 261, UR 2007, 343; vom 17. Juni 2004 Rs. C-30/02, Recheio - Cash & Carry, Slg. 2004, I-6051, BFH/NV 2004, Beilage 4, 358; vom 11. Juni 1998 Rs. C-361/96, Societé générale des grandes sources d'eaux minerales francaises, Slg. 1998, I-3495, IStR 1998, 401, UVR 1998, 275; und vom 30. Juni 1987 Rs. C-47/86, Roquette Frères/ONIC, Slg. 1987, 2889).
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