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   EuGH, 07.07.1987 - 89/86, 91/86   

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EuGH, 07.07.1987 - 89/86, 91/86 (https://dejure.org/1987,1384)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1987 - 89/86, 91/86 (https://dejure.org/1987,1384)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1987 - 89/86, 91/86 (https://dejure.org/1987,1384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Étoile commerciale und CNTA / Kommission

    Beihilfe für Ölsaaten - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Étoile commerciale und CNTA / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DURCH DIE DIESE ES ABLEHNT, EINE VON DEN NATIONALEN BEHÖRDEN ZU UNRECHT GEWÄHRTE BEIHILFE ZU LASTEN DES EAGFL ZU ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DURCH DIE DIESE ES ABLEHNT, EINE VON DEN NATIONALEN BEHÖRDEN ZU UNRECHT GEWÄHRTE BEIHILFE ZU LASTEN DES EAGFL ZU ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 3005
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • EuG, 14.12.2005 - T-69/00

    DIE GEMEINSCHAFT KANN ZUM ERSATZ DER VON IHREN ORGANEN VERURSACHTEN SCHÄDEN

    Unter diesen Umständen könne das Gericht seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die vorliegende Klage nicht bejahen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1987 in den Rechtssachen 89/86 und 91/86, Étoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnrn.

    80 Das Gericht ist somit nach Artikel 235 EG und Artikel 288 Absatz 2 EG für die Entscheidung über den vorliegenden Schadensersatzantrag zuständig, dessen Haftungsgrundlage anders als in dem oben in Randnummer 75 angeführten Urteil Étoile commerciale und CNTA/Kommission, auf das die Kommission verweist, nicht ausschließlich der Beschluss einer innerstaatlichen Stelle ist.

  • EuG, 08.07.2004 - T-341/02

    Regione Siciliana / Kommission

    59 Nach dem institutionellen System der Gemeinschaft und den Vorschriften, die die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten regeln, ist es in Ermangelung einer gegenteiligen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen zu sorgen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633, und vom 7. Juli 1987 in den Rechtssachen 89/86 und 91/86, Étoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnr. 11, sowie Beschluss Coillte Teoranta/Kommission, angeführt oben in Randnr. 37, Randnr. 42).

    Dabei gehen die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen nach den Vorschriften und Modalitäten des nationalen Rechts vor (Urteil Étoile commerciale und CNTA/Kommission, angeführt oben in Randnr. 59, Randnr. 12, und Beschluss Coillte Teoranta/Kommission, angeführt oben in Randnr. 37, Randnr. 42).

    Selbst wenn eine solche Voraussetzung bestanden hätte, genügte dies, wie sowohl der Gerichtshof (Urteil Étoile commerciale und CNTA/Kommission, angeführt oben in Randnr. 59, Randnr. 13) als auch das Gericht (Beschluss SLIM Sicilia/Kommission, angeführt oben in Randnr. 55, Randnr. 51) bereits entschieden haben, nicht für den Nachweis der nach Artikel 230 Absatz 4 EG erforderlichen unmittelbaren Betroffenheit, da in einem solchen Fall die Rückforderung nicht die Folge der angefochtenen Gemeinschaftsentscheidung ist, sondern auf einer nationalen Maßnahme beruht, die von den zuständigen nationalen Behörden selbständig getroffen worden ist.

  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die

    Die von den nationalen Behörden verursachten Schäden können dagegen nur die Haftung dieser nationalen Behörden auslösen, und die nationalen Gerichte allein bleiben dafür zuständig, für den Ersatz dieser Schäden zu sorgen (Urteil vom 7. Juli 1987, L'Étoile commerciale und CNTA/Kommission, 89/86 und 91/86, EU:C:1987:337, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2018 - T-680/13

    Das Gericht weist die Schadensersatzklagen mehrerer Einzelpersonen und

    Für die von nationalen Behörden in Ausübung ihrer eigenen Amtstätigkeit verursachten Schäden kommt daher nur eine Haftung der nationalen Behörden in Betracht, und für Klagen auf Ersatz solcher Schäden sind allein die nationalen Gerichte zuständig (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juli 1987, L'Étoile commerciale und CNTA/Kommission, 89/86 und 91/86, EU:C:1987:337, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 4. Februar 1998, Laga/Kommission, T-93/95, EU:T:1998:22, Rn. 47).
  • EuG, 14.12.2005 - T-383/00

    Beamglow / Parlament u.a. - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft -

    85 Die Gemeinschaftsgerichte könnten nicht über eine Schadensersatzklage gegen ein Gemeinschaftsorgan befinden, wenn die Handlung, die dem geltend gemachten Schaden zugrunde liege, von einem Staat autonom vorgenommen worden sei (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1987 in den Rechtssachen 89/86 und 91/86, Étoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnrn.

    90 Das Gericht ist somit nach Artikel 235 EG und Artikel 288 Absatz 2 EG für die Entscheidung über den vorliegenden Schadensersatzantrag zuständig, dessen Haftungsgrundlage anders als in dem oben in Randnummer 85 angeführten Urteil Étoile commerciale und CNTA/Kommission, auf das die Kommission verweist, nicht ausschließlich der Beschluss einer innerstaatlichen Stelle ist.

  • EuG, 15.06.1999 - T-277/97

    Ismeri Europa / Rechnungshof

    18 und 19, und vom 7. Juli 1987 in den Rechtssachen 89/86 und 91/86, LÉtoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnrn.
  • EuG, 28.09.2016 - T-309/10

    Klein / Kommission - Außervertragliche Haftung - Richtlinie 93/42/EWG -

    Etwaige von den nationalen Behörden verursachte Schäden können dagegen nur deren Haftung auslösen, und allein die nationalen Gerichte sind dafür zuständig, ihren Ersatz zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 7. Juli 1987, L'Étoile commerciale und CNTA/Kommission, 89/86 und 91/86, EU:C:1987:337, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2005 - T-320/00

    CD Cartondruck / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

    Die Klägerin behaupte zu Unrecht, dass das Verhalten der beklagten Organe diese amerikanische Entscheidung ausgelöst und damit indirekt den Schaden verursacht habe (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1987 in den Rechtssachen 89/86 und 91/86, Étoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnr. 20).

    76 Das Gericht ist somit nach Artikel 235 EG und Artikel 288 Absatz 2 EG für die Entscheidung über den vorliegenden Schadensersatzantrag zuständig, dessen Haftungsgrundlage anders als in dem oben in Randnummer 71 angeführten Urteil Étoile commerciale und CNTA/Kommission, auf das die Kommission verweist, nicht ausschließlich der Beschluss einer innerstaatlichen Stelle ist.

  • EuG, 15.09.1998 - T-54/96

    Oleifici Italiani und Fratelli Rubino / Kommission

    Nach den Bestimmungen über die Beziehungenzwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten ist es nämlich in Ermangelung einer gegenteiligen gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen namentlich im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zu sorgen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1987 in der Rechtssachen 89/86 und 91/86, Étoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnr. 11).

    Im übrigen hat der Gerichtshof in seinem Urteil Étoile commerciale und CNTA/Kommission (a. a. O., Randnrn. 9, 13 und 14) Nichtigkeitsklagen für unzulässig erklärt, die von Privatpersonen gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht worden waren, die die Festsetzung des Betrages, der im Rahmen des von der Französischen Republik vorgelegten Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 1981 als zu Lasten des EAGFL gehend anerkannt wurde, und die Ablehnung der Übernahme der von den Klägerinnen verlangten Beihilfen zu Lasten des EAGFL betraf.

  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    59 Nach dem institutionellen System der Gemeinschaft und den Vorschriften, die die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten regeln, ist es in Ermangelung einer gegenteiligen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen zu sorgen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633, und vom 7. Juli 1987 in den Rechtssachen 89/86 und 91/86, Étoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnr. 11 ...).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89

    Société nationale interprofessionnelle de la tomate u. a. gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 13.07.2018 - T-786/14

    Bourdouvali u.a. / Rat u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2001 - C-80/99

    Christoffel

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-80/99

    Flemmer

  • EuGH, 23.11.1995 - C-476/93

    Nutral / Kommission

  • EuG, 28.02.2018 - T-764/16

    Paulini / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Vergütung - Jährliche

  • EuGH, 25.05.1993 - C-197/91

    Frutticoltori Associati Cuneesi / Associazione tra Produttori Ortofrutticoli

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2008 - C-241/07

    JK Otsa Talu - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2001 - C-428/99

    Van den Bor

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1992 - C-104/89

    J. M. Mulder und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften und Kommission

  • EuGöD, 30.09.2010 - F-29/09

    Lebedef und Jones / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge -

  • EuG, 04.02.1998 - T-93/95

    Laga / Kommission

  • EuG, 04.02.1998 - T-94/95

    Landuyt / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-476/93

    Nutral SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 21.10.1993 - T-492/93

    Nutral / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2001 - C-507/99

    Denkavit

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91

    Frutticoltori Associati Cuneesi SARL gegen Associazione tra Produttori

  • EuG, 25.04.2001 - T-244/00

    Coillte Teoranta / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1992 - C-127/91

    Comptoir National Technique Agricole gegen Ministère de l'agriculture. -

  • EuG, 16.12.2016 - T-663/16

    Groupement pastoral de Oust u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-41/94

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 14.10.1996 - T-137/96

    Valio Oy gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger

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