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   EuGH, 09.07.1987 - 43/85   

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https://dejure.org/1987,2947
EuGH, 09.07.1987 - 43/85 (https://dejure.org/1987,2947)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 43/85 (https://dejure.org/1987,2947)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 43/85 (https://dejure.org/1987,2947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ancides / Kommission

    VERORDNUNG NR . 17 DES RATES, ARTIKEL 19 ABSÄTZE 1 UND*2; VERORDNUNG NR . 99/63 DER KOMMISSION, ARTIKEL 1, 5 UND*7
    1 . WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - ANHÖRUNGEN - ANSPRUCH DRITTER AUF ANHÖRUNG - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Ancides / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - ANHÖRUNGEN - ANSPRUCH DRITTER AUF ANHÖRUNG - VORAUSSETZUNGEN; ( VERORDNUNG NR. 17 DES RATES, ARTIKEL 19 ABSÄTZE 1 UND*2; VERORDNUNG NR. 99/63 DER KOMMISSION, ARTIKEL 1, 5 UND*7 ); 2. WETTBEWERB - KARTELLE - VERBOT - FREISTELLUNG - ...

  • Judicialis

    NR. 17/62 ART. 19; ; NR. 99/63 ART. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NR. 17/62 ART. 19; NR. 99/63 ART. 1
    1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - ANHÖRUNGEN - ANSPRUCH DRITTER AUF ANHÖRUNG - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Associazione nazionale commercianti internazionali dentali e sanitari - Ancides gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 3131
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 und den Artikeln 5 und 7 der Verordnung Nr. 99/63 ist die Kommission nur dann zur Anhörung von Personen oder Personenvereinigungen, die ein ausreichendes Interesse glaubhaft machen, verpflichtet, wenn diese tatsächlich ihre Anhörung beantragen (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 43/85, Ancides/Kommission, Slg. 1987, 3131, Randnr. 8).
  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

    Zudem hätten der Gerichtshof und das Gericht wiederholt auf den Unterschied zwischen dem Anhörungsrecht der betroffenen Unternehmen und den Rechten Dritter nach den verschiedenen Verfahrensregelungen im Wettbewerbsrecht hingewiesen (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 43/85, Ancides/Kommission, Slg. 1987, 3131, und BAT und Reynolds/Kommission, a. a. O., Urteil Matra Hachette/Kommission, a. a. O.).

    Diese Auslegung wird entgegen der Ansicht der Klägerin durch das genannte Urteil Ancides/Kommission bestätigt, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß die verfahrensrechtliche Stellung der qualifizierten Dritten im Rahmen der Verordnung Nr. 17, deren Artikel 19 Absatz 2 ausdrücklich und in gleicher Weise wie Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 bestimmt, daß die Dritten, die ein hinreichendes Interesse darlegen, nur auf Antrag zu hören sind, nicht mit der verfahrensrechtlichen Stellung der Beteiligten gleichgesetzt werden kann (vgl. auch Urteil CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 56).

  • EuG, 27.04.1995 - T-96/92

    Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources und andere

    Diese Auslegung wird durch das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 43/85 (Ancides/Kommission, Slg. 1987, 3131, Randnr. 8) bestätigt, nach dem im Rahmen der Verordnung Nr. 17 vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), deren Artikel 19 Absatz 2 ausdrücklich und in gleicher Weise wie Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 bestimmt, daß die Dritten, die ein hinreichendes Interesse darlegen, nur auf Antrag zu hören sind, die verfahrensrechtliche Stellung der qualifizierten Dritten nicht mit der der Beteiligten gleichgesetzt werden kann.
  • EuG, 12.12.1996 - T-87/92

    BVBA Kruidvat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Selektives

    47 Zum Nachweis ihrer "individuellen" Betroffenheit durch die Entscheidung verweist die Klägerin u. a. auf die Urteile Metro I, Metro II, Demo Studio Schmidt und Extrament Industrie/Rat, a. a. O., sowie auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 43/85 (Ancides/Kommission, Slg. 1987, 3131) und führt dazu drei Hauptargumente an.
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