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   EuGH, 09.07.1987 - 44/85, 77/85, 294/85, 295/85   

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https://dejure.org/1987,2176
EuGH, 09.07.1987 - 44/85, 77/85, 294/85, 295/85 (https://dejure.org/1987,2176)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 44/85, 77/85, 294/85, 295/85 (https://dejure.org/1987,2176)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 44/85, 77/85, 294/85, 295/85 (https://dejure.org/1987,2176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hochbaum und Rawes / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 90 ABSATZ 2 UND 91
    1 . BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - NACH ÜBERPRÜFUNG BESTÄTIGTE BEFÖRDERUNGSENTSCHEIDUNG *- KLAGE GEGEN DIE URSPRÜNGLICHE ENTSCHEIDUNG *- ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Hochbaum und Rawes / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - NACH ÜBERPRÜFUNG BESTÄTIGTE BEFÖRDERUNGSENTSCHEIDUNG *- KLAGE GEGEN DIE URSPRÜNGLICHE ENTSCHEIDUNG *- ZULÄSSIGKEIT; ( BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 90 ABSATZ 2 UND 91 ); 2. BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ABWAEGUNG DER VERDIENSTE - ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - NACH ÜBERPRÜFUNG BESTÄTIGTE BEFÖRDERUNGSENTSCHEIDUNG *- KLAGE GEGEN DIE URSPRÜNGLICHE ENTSCHEIDUNG *- ZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Klage eines abgelehnten Bewerbers; Heilung von formellen Fehlern bei einer Beförderungsentscheidung; Besetzung von Stellen unter Abwägung der Verdienste

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 3259
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • EuGH, 23.09.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament - Rechtsmittel - Beamte - Bedienstete auf Zeit bei den

    33 Diese Verpflichtung ergebe sich eindeutig aus der Rechtsprechung, insbesondere aus dem Urteil vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85 (Hochbaum & Rawes/Kommission, Slg. 1987, 3259), dem Urteil Pierrat/Gerichtshof (Randnrn. 38 und 39) und dem Urteil vom 20. Februar 2002 in der Rechtssache T-117/01 (Roman Parra/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-27 und II-121, Randnr. 31).

    35 Das Parlament trägt vor, die genannten Urteile Hochbaum & Rawes/Kommission und Pierrrat/Gerichtshof seien nicht einschlägig, da sie sich auf andere Sachverhalte bezögen, nämlich das erste auf ein mit mehreren Verfahrensfehlern behaftetes Beförderungsverfahren und das zweite auf eine Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der diese eine Person eingestellt habe, die nicht auf der Eignungsliste gestanden habe.

    Der Antrag auf Ersatz dieses Schadens ist folglich zurückzuweisen (siehe in diesem Sinne Urteil Hochbaum & Rawes/Kommission, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament

    28 - Siehe Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85 (Hochbaum und Rawes/Kommission, Slg. 1987, 3259, Randnr. 16).

    32 - Siehe Nr. 3 der Schlussanträge, die Generalanwalt Tesauro am 15. Oktober 1991 in der Rechtssache vorgetragen hat, in der das bereits zitierte Urteil Hochbaum und Rawes/Kommission ergangen ist.

    36 - Siehe die Urteile Hochbaum und Rawes/Kommission und Culin/Kommission, Randnrn.

  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung

    29 Angesichts dieser Umstände ist das Gericht der Ansicht, daß die Tatsache, daß das von der Anstellungsbehörde zur Besetzung der unter der Nr. 6084 bekanntgegebenen freien Stelle für die Prüfung der Bewerbungen festgelegte Verfahren beim Kläger nicht eingehalten wurde, geeignet war, die Interessen des Klägers zu beeinträchtigen und somit zur Ungültigkeit der angefochtenen Entscheidung zu führen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, Hochbaum und Rawes/Kommission, Slg. 1987, 3259, Randnr. 19).

    Der Schadensersatzantrag ist folglich zurückzuweisen (vgl. Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, a. a. O., Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 28. November 1991 in der Rechtssache T-158/89, Van Hecken/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1991, II-1341, Randnr. 37).

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