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   EuGH, 20.11.1987 - 183/83   

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https://dejure.org/1987,2469
EuGH, 20.11.1987 - 183/83 (https://dejure.org/1987,2469)
EuGH, Entscheidung vom 20.11.1987 - 183/83 (https://dejure.org/1987,2469)
EuGH, Entscheidung vom 20. November 1987 - 183/83 (https://dejure.org/1987,2469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Krupp / Kommission

    VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 73
    VERFAHREN - KOSTEN - FESTSETZUNG - ERSTATTUNGSFÄHIGE KOSTEN - BEGRIFF - AUFWENDUNGEN FÜR DIE STELLUNG EINER BÜRGSCHAFT ZUR VERMEIDUNG DER SOFORTIGEN ZAHLUNG EINER SPÄTER VOM GERICHTSHOF HERABGESETZTEN GELDBUSSE - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    Krupp / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der durch die Stellung einer Bankbürgschaft zur Abwendung der Vollstreckung einer Entscheidung entstandenen Aufwendungen durch die Kommission

  • Judicialis

    VerfO Art. 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerfO Art. 74
    VERFAHREN - KOSTEN - FESTSETZUNG - ERSTATTUNGSFÄHIGE KOSTEN - BEGRIFF - AUFWENDUNGEN FÜR DIE STELLUNG EINER BÜRGSCHAFT ZUR VERMEIDUNG DER SOFORTIGEN ZAHLUNG EINER SPÄTER VOM GERICHTSHOF HERABGESETZTEN GELDBUSSE - AUSSCHLUSS; [VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 73]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 4611
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    92 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muß die Geldbusse den Umständen und der Schwere der Zuwiderhandlung angepasst sein (Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 40).

    Ausserdem ergebe sich aus dem Beschluß des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83 (Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611), daß die fraglichen Kosten nicht als Kosten "für das Verfahren" im Sinne des Artikels 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung betrachtet werden könnten.

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die durch die Stellung einer Bürgschaft zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung entstandenen Kosten jedoch keine Aufwendungen für das Verfahren im Sinne von Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 101).
  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die durch die Stellung einer Bürgschaft zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung entstandenen Kosten jedoch keine Aufwendungen für das Verfahren im Sinne von Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10, und Urteil Parker Pen/Kommission, Randnr. 101).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

    Das Gericht führte jedoch in Randnummer 370 des angefochtenen Urteils aus, nach ständiger Rechtsprechung seien "die durch die Stellung einer Bürgschaft zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung entstandenen Kosten ... keine Aufwendungen für das Verfahren im Sinne von Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung (vgl. Beschluss des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 101).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

    30: - Beschluss des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83 (Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10).
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