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   EuGH, 15.12.1987 - 326/85   

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https://dejure.org/1987,812
EuGH, 15.12.1987 - 326/85 (https://dejure.org/1987,812)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1987 - 326/85 (https://dejure.org/1987,812)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 326/85 (https://dejure.org/1987,812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 38; VERORDNUNG NR . 729/70 DES RATES, ARTIKEL 2 UND*3
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - FINANZIERUNG DURCH DEN EAGFL - VEREINBARKEIT DER AUSGABEN MIT DEN GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN - MASSNAHMEN ZUR ERHALTUNG DER FISCHBESTÄNDE

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Abrechnungen über Ausfuhrerstattungen im Fischereisektor ; Interventionen im Fischereisektor; Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 729/70 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 729/70 Art. 3; ; VO (EWG) Nr. 729/70 Art. 1; ; EWG-Vertrag Art. 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - FINANZIERUNG DURCH DEN EAGFL - VEREINBARKEIT DER AUSGABEN MIT DEN GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN - MASSNAHMEN ZUR ERHALTUNG DER FISCHBESTÄNDE - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 38 - VERORDNUNG NR. 729/70 DES RATES, ARTIKEL 2 UND*3]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Seefischerei - Festsetzung von Quoten im Fall der Untätigkeit des Rates - Finanzierung durch den EAGFL.

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 5091
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    Dieses Gebot der Rechtssicherheit gilt in besonderem Maße, wenn es sich um eine Regelung handelt, die sich finanziell belastend auswirken kann, denn die Betroffenen müssen in der Lage sein, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1987, Niederlande/Kommission, 326/85, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24, und vom 29. April 2004, Sudholz, C-17/01, Slg. 2004, I-4243, Randnr. 34).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Dieses Gebot der Rechtssicherheit gilt in besonderem Maße, wenn es sich um eine Regelung handelt, die sich finanziell belastend auswirken kann, denn die Betroffenen müssen in der Lage sein, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-17/01, Sudholz, Slg. 2004, I-4243, Randnr. 34).
  • BFH, 22.04.2010 - V R 9/09

    Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren

    (1) Nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit müssen die Betroffenen bei Regelungen, die sich finanziell belastend auswirken können, in der Lage sein, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (EuGH-Urteile vom 15. Dezember 1987 C-326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091 Rdnr. 24; vom 29. April 2004 C-17/01, Sudholz, Slg. 2004, I-4243 Rdnr. 34).
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