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   EuGH, 03.03.1988 - 252/86   

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https://dejure.org/1988,151
EuGH, 03.03.1988 - 252/86 (https://dejure.org/1988,151)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.1988 - 252/86 (https://dejure.org/1988,151)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 1988 - 252/86 (https://dejure.org/1988,151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bergandi / Directeur général des impôts

    Richtlinie 77/388/EWG des Rates, Artikel 33
    1 . Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Belegung von der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätzen mit anderen nationalen Abgaben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Bergandi / Directeur général des impôts

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Mehrwertsteuer für Spielautomaten; Belegung von mehrwertsteuerpflichtigen Lieferungen ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 33; ; EWGV Art. 95; ; EWGV Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Belegung von der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätzen mit anderen nationalen Abgaben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 1343
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.02.1980 - 171/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 03.03.1988 - 252/86
    Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 ( Kommission/Französische Republik, Slg . 1980, 347 ), in der Rechtssache 169/78 ( Kommission/Italienische Republik, Slg . 1980, 385 ) und in der Rechtssache 171/78 ( Kommission/Königreich Dänemark, Slg . 1980, 447 ) ausgeführt hat, stellt Artikel 95 im Aufbau des EWG-Vertrags eine Ergänzung der Bestimmungen über die Abschaffung der Zölle und Abgaben gleicher Wirkung dar .

    Februar 1980 in der Rechtssache 171/78 ( Kommission/Königreich Dänemark, Slg . 1980, 447 ) für alkoholische Erzeugnisse entschieden, daß eine nationale Steuerregelung, auch wenn sie keine formale Unterscheidung nach der Herkunft der Erzeugnisse trifft, gleichwohl unbestreitbare diskriminierende und schützende Zuege aufweist, wenn sie so gestaltet ist, daß der grösste Teil der inländischen Erzeugung in die günstigste Steuerklasse, die eingeführten Erzeugnisse aber fast sämtlich unter den höchsten Steuersatz fallen .

  • EuGH, 01.04.1982 - 89/81

    Hong-Kong Trade

    Auszug aus EuGH, 03.03.1988 - 252/86
    April 1982 in der Rechtssache 89/81 ( Staatssecretaris van Financiën/Hong-Kong Trade Development Council, Slg . 1982, 1277 ) ausgeführt hat, beruht das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Ersten Richtlinie auf dem Grundsatz, daß auf Gegenstände und Dienstleistungen, ungeachtet der Zahl der Umsätze, die auf den vor der Besteuerungsstufe liegenden Produktions - und Vertriebsstufen bewirkt wurden, eine allgemeine, zum Preis der Gegenstände und Dienstleistungen genau proportionale Verbrauchsteuer anzuwenden ist .
  • EuGH, 21.10.1970 - 20/70

    Transports Lesage & cie. / Hauptzollamt Freiburg

    Auszug aus EuGH, 03.03.1988 - 252/86
    13 Der Gerichtshof kann im vorliegenden Verfahren nicht die Merkmale einer nationalen Abgabe am Gemeinschaftsrecht messen ( Urteil vom 21 . Oktober 1970 in der Rechtssache 20/70, Transports Lesage & Cie/Hauptzollamt Freiburg, Slg . 1970, 861 ).
  • EuGH, 27.11.1985 - 295/84

    Rousseau Wilmot / Organic

    Auszug aus EuGH, 03.03.1988 - 252/86
    November 1985 in der Rechtssache 295/84 (( SA Rousseau Wilmot/Caisse de compensation de l' organisation autonome nationale de l' industrie et du commerce ( Organic ), Slg .
  • EuGH, 17.09.1987 - 433/85

    Feldain / Services fiscaux du département du Haut-Rhin

    Auszug aus EuGH, 03.03.1988 - 252/86
    September 1987 in der Rechtssache 433/85 ( Feldain/Directeur des services fiscaux, Slg . 1987, 3521 ), entschieden, daß es beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts den Mitgliedstaaten grundsätzlich freisteht, bestimmte Erzeugnisse einem System der Besteuerung zu unterwerfen, die nach Maßgabe eines objektiven Kriteriums progressiv wächst, sofern es keine diskriminierende oder protektionistische Wirkung entfaltet .
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 03.03.1988 - 252/86
    Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 ( Hansen & Balle/Hauptzollamt Flensburg, Slg . 1978, 1787 ) hat der Gerichtshof aber auch eingeräumt, daß das Gemeinschaftsrecht es beim derzeitigen Stand seiner Entwicklung und mangels einer Vereinheitlichung oder Angleichung der einschlägigen Bestimmungen den Mitgliedstaaten nicht verbietet, für bestimmte Arten von Erzeugnissen differenzierende Steuerregelungen zu schaffen, wenn die gewährten Steuererleichterungen legitimen wirtschaftlichen oder sozialen Zwecken dienen .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02

    Steuer auf gefährliche Hunde: Typisierung nach Rassezugehörigkeit, 1.200 DM

    EuGH, Urteil vom 3.3.1988 in der Rechtssache 252/86 (Bergandi / Directeur général des impots), Rdnr. 34, Slg. 1988, I-1343; Urteil vom 3.2.2000 in der Rechtssache C-228/98 (Dounias / Ypourgou Oikonomikon), Rdnr. 39, Slg. 2000, I-577, und Urteil vom 17.6.2003 in der Rechtssache C-383/01 (Danske Bilimportører / Skatteministeriet), Rdnr. 32, Slg. 2003, I-6065.

    EuGH, Urteil vom 3.3.1988 in der Rechtssache 252/86 (Bergandi), Rdnr. 28, a.a.O., m.w.N.

    EuGH, Urteil vom 3.3.1988 in der Rechtssache 252/86 (Bergandi), Rdnr. 29-32, a.a.O.

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Das Bundesverwaltungsgericht durfte davon ausgehen, daß der Inhalt dieser Regelung durch die Entscheidung des EuGH vom 3. März 1988 (Rs. 252/86, EuGHE 1988, 1343 ff.; vgl. auch Urteil vom 15. März 1989, EuGHE 1989, 787 ff. und speziell zur örtlichen Vergnügungsteuer Urteil vom 19. März 1991, EuGHE 1991, I-1385 ff.) bereits geklärt ist.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-308/01

    GIL Insurance u.a.

    31 Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Mitgliedstaaten nach Artikel 33 der Sechsten Richtlinie keine Steuern, Abgaben und Gebühren einführen oder beibehalten, die den Charakter von Umsatzsteuern haben (Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnrn.

    33 Dabei handelt es sich um folgende Merkmale: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte, sie ist, unabhängig von der Anzahl der getätigten Geschäfte, proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen, sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebes erhoben, und sie bezieht sich schließlich auf den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d. h., die bei einem Geschäft fällige Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Geschäft schon entrichtet worden ist (vgl. u. a. Urteile Bergandi, Randnr. 15, vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 12, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-130/96, Solisnor-Estaleiros Navais, Slg. 1997, I-5053, Randnr. 14).

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