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   EuGH, 15.03.1988 - 147/86   

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EuGH, 15.03.1988 - 147/86 (https://dejure.org/1988,587)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.1988 - 147/86 (https://dejure.org/1988,587)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 1988 - 147/86 (https://dejure.org/1988,587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EWG-Vertrag, Artikel 52, 55 und 59
    1 . Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausnahmen - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - In Privatschulen oder durch einen Hauslehrer erteilter Unterricht - Ausschluß - Ausschluß der Angehörigen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 48

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausnahmen - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - In Privatschulen oder durch einen Hauslehrer erteilter Unterricht - Ausschluß - Ausschluß der Angehörigen ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Diskrimierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 1637
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.10.1987 - 236/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 15.03.1988 - 147/86
    16 Nach ständiger Rechtsprechung ( siehe z . B . Urteil vom 13 . Oktober 1987 in der Rechtssache 236/85, Kommission/Königreich der Niederlande, Slg .
  • EuGH, 24.05.2011 - C-54/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Die Kommission und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland machen geltend, Art. 45 Abs. 1 EG müsse autonom und einheitlich ausgelegt werden (Urteil vom 15. März 1988, Kommission/Griechenland, 147/86, Slg. 1988, 1637, Randnr. 8).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 45 EG und 55 EG als Ausnahmen von den Grundregeln der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs so auszulegen sind, dass sich ihre Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, die zu schützen diese Bestimmungen den Mitgliedstaaten erlauben, unbedingt erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 15. März 1988, Kommission/Griechenland, 147/86, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 45, und vom 22. Oktober 2009, Kommission/Portugal, C-438/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1991 - C-328/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637) und.

    dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415).

    In der Rechtssache 147/86 hat der Gerichtshof festgestellt:.

    Mit Schreiben vom 4. August 1989 ließ Griechenland die Kommission wissen, daß die Befolgung des Urteils in der Rechtssache 147/86 die Änderung von Rechtsvorschriften erfordere, die seit mehreren Jahrzehnten in Kraft gewesen seien.

    Mit Schreiben vom 30. März 1990 ersuchte Griechenland die Kommission um die Gewährung einer zusätzlichen Frist von zwei Monaten zur Durchführung des Urteils in der Rechtssache 147/86 und einer angemessenen Frist zur Durchführung des Urteils in der Rechtssache 38/87, soweit es den Zugang zu den Berufen des Architekten, des Bauingenieurs und des Vermessungsingenieurs betreffe.

    In einem weiteren Schreiben vom 12. Juni 1990 teilte Griechenland der Kommission mit, die zuständigen Behörden hätten nun Verfahren eingeleitet, die die volle Anwendung des Urteils in der Rechtssache 147/86 sicherstellen würden.

    Sie ersucht den Gerichtshof um die Feststellung, daß Griechenland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen habe, daß es nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des Urteils in der Rechtssache 147/86 und die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des Urteils in der Rechtssache 38/87, soweit es den Zugang zu den Berufen des Architekten, des Bauingenieurs und des Vermessungsingenieurs betreffe, ergriffen habe.

    Hinsichtlich des Urteils in der Rechtssache 147/86 ist eine solche Aussetzung jedoch weder vorgenommen noch beantragt worden.

    feststellen, daß die Griechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 147/86 ergeben;.

  • EuGH, 24.05.2011 - C-47/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Zugang zum Beruf des Notars nicht ihren eigenen

    Die Kommission und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland machen geltend, Art. 45 Abs. 1 EG müsse autonom und einheitlich ausgelegt werden (Urteil vom 15. März 1988, Kommission/Griechenland, 147/86, Slg. 1988, 1637, Randnr. 8).
  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    Die potentielle Reichweite dieser Bereichsausnahme macht bereits deutlich, dass der zentrale Begriff der ,,öffentlichen Gewalt" nicht allein vom Mitgliedstaat bestimmt werden kann und dass Art. 45 EGV eng auszulegen ist, wodurch verhindert werden soll, dass der Vertrag durch einseitige Maßnahmen der Mitgliedstaaten seiner praktischen Bedeutung in diesem Bereich beraubt wird (Bröhmer im Kommentar zu EUV /EGV, 3. Auflage 2007, Rnr. 1 zu Art. 45 EGV, m Verw. a. EuGH Rs. 147/86, Slg. 1988, 1637, Rnr.8 siehe aber auch EuGH Rs. 2/74 Urt. v. 21.06.1974 C- 2/74 Rnr. 46/47, sowie statt aller: Esch, VergabeR 2007, S.293 ff.).

    Schon in der Rechtssache 2/74 hat der EuGH mit Bezug auf die Betätigung als Rechtsanwalt klargestellt, dass Art. 55 a.F. (der wortgleich dem Art. 45 EGV entspricht) Zugangsbeschränkungen für EG-Ausländer nur insoweit rechtfertigt, als die spezifische Tätigkeit ,,in sich selbst betrachtet, eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Gewalt darstellt (EuGH Rs. 2/74, Slg. 1974, Rn 44/45; Rs. C-42/92 Slg. 1993, I- 4047) und dass sich die Tragweite dieser Vorschrift ,,auf das beschränkt, was zur Wahrnehmung der Interessen unbedingt erforderlich ist" ( EuGH Rs. 147/86, Slg. 1988, 1637, Rnr.7).

    So heißt es im Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1988, Rs. 147/86 Es ist zwar Sache eines jeden Mitgliedstaats, die Rolle und die Verantwortung der öffentlichen Gewalt im Unterrichtswesen festzulegen; die bloße Gründung einer Schule ... durch eine Privatperson oder die bloße Tätigkeit einer Privatperson als Hauslehrer ist jedoch nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne von Artikel 55 EWG-Vertrag verbunden.

  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

    45 Dazu ist darauf zu verweisen, dass die Artikel 45 EG und 55 EG als Ausnahmen vom Grundprinzip der Niederlassungsfreiheit so auszulegen sind, dass sich ihre Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, die diese Bestimmungen den Mitgliedstaaten zu schützen erlauben, unbedingt erforderlich ist (Urteile vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7, und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-114/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-6717, Randnr. 34).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-114/97

    Kommission / Spanien

    Bei der in Artikel 55 Absatz 1 gegebenenfalls in Verbindung mit Artikel 66 EG-Vertrag vorgesehenen Ausnahmeregelung ist zu berücksichtigen, daß diese Regelung als Ausnahme vom Grundprinzip der Niederlassungsfreiheit so auszulegen ist, daß sich seine Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Interessen, die diese Bestimmung den Mitgliedstaaten zu schützen erlaubt, unbedingt erforderlich ist (Urteil vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-114/97

    Kommission / Spanien

    22: Vgl. Urteil vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637, Randnr. 8).

    35: Vgl. Urteile vom 17. Dezember 1980 in der Rechtssache 149/79, 1. Urteil in dieser Rechtssache (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 3881, Randnr. 10) und vom 2. Juli 1996 in der Rechtssache C-290/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-3285, Randnr. 2).

    36: Vgl. Urteil Kommission/Griechenland (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 36).

  • EuGH, 30.01.1992 - C-328/90

    Kommission / Griechenland

    wegen Feststellung, daß die Griechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des Urteils vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637) und des Urteils vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415) ergriffen hat,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 23. Oktober 1990 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Griechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat zur Durchführung des Urteils vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.

    und des Urteils vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 38/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 4415), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.

    des Urteils vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.

  • EuG, 11.02.1992 - T-16/90

    Anastasia Panagiotopoulou gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

    Sodann leitet sie aus Artikel 128 EWG-Vertrag und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83, Gravier, a. a. O., vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86, Blaizot, a. a. O., und vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637, sowie insbesondere Schlussanträge von Generalanwalt Sir Gordon Slynn, Slg. 1988, 1638 ff.) ab, daß das private Unterrichtswesen dennoch zum Aufgabengebiet der Europäischen Gemeinschaften gehöre.

    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, a. a. O.) macht sie geltend, der Begriff "öffentliche Gewalt" im Sinne von Artikel 55 müsse einschränkend ausgelegt werden; daß die Bildung nach der griechischen Verfassung eine grundlegende Aufgabe des Staates sei, bedeute nicht, daß diese Aufgabe allein dem Staat vorbehalten und ihre Wahrnehmung aufgrund ihrer Natur Sache der öffentlichen Gewalt sei.

    Diesen Grundsatz hat der Gerichtshof im übrigen in seinem Urteil vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, a. a. O.) auf das Verbot der Gründung privater Berufsschulen angewendet, das sich mangels eines solche Schulen zulassenden Gesetzes aus Artikel 16 Absatz 7 der griechischen Verfassung ergibt.

  • LSG Sachsen, 24.07.2007 - L 6 U 2/06

    Anspruch einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Entlassung aus der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21

    Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-306/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • EuGH, 22.10.2009 - C-438/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 3/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-206/98

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1993 - C-42/92

    Adrianus Thijssen gegen Controledienst voor de verzekeringen. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-283/99

    Kommission / Italien

  • EuGH, 06.12.1989 - 147/86

    Panhellinios Syndesmos Idioktiton Idiotikon Technikon Epangelmatikon ke Naftikon

  • EuGH, 24.05.2011 - C-53/08

    Commission v Austria

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-47/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verstoßen sechs Mitgliedstaaten

  • EuGH, 24.05.2011 - C-51/08

    Kommission / Luxemburg

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

  • EuGH, 24.05.2011 - C-50/08

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 24.05.2011 - C-61/08

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

  • ArbG Wiesbaden, 10.02.1998 - 1 Ca 1672/97

    Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehende Entsendung zur Erfüllung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-532/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-153/02

    Neri

  • ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 6 Ca 2165/97

    Auslegung der Entsenderichtlinie; Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur

  • ArbG Wiesbaden, 16.02.1998 - 5 Ca 2069/97

    Auslegung der Entsenderichtlinie; Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur

  • ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 6 Ca 2771/97

    Anwendbarkeit von Rechtsnormen eines für allgemeinverbindich erklärten

  • ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 7 Ca 2472/97

    Auslegung der Entsenderichtlinie der Europäischen Union; Verpflichtung

  • ArbG Wiesbaden, 17.02.1998 - 8 Ca 1986/97

    Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur Beitragsleistung an Urlaubskasse;

  • ArbG Wiesbaden, 17.02.1998 - 8 Ca 1987/97

    Auslegung der Entsenderichtlinie; Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur

  • ArbG Wiesbaden, 17.02.1998 - 8 Ca 1145/97

    Auslegung der Entsenderichtlinie; Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1989 - 249/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • ArbG Wiesbaden, 13.02.1998 - 7 Ca 2239/97

    Pflicht ausländischer Arbeitgeber zur Leistung an die Urlaubskasse; Auslegung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-109/92

    Stephan Max Wirth gegen Landeshauptstadt Hannover. - Studienfinanzierung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.1995 - C-40/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1995 - C-123/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. -

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