Rechtsprechung
   EuGH, 23.03.1988 - 19/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1664
EuGH, 23.03.1988 - 19/87 (https://dejure.org/1988,1664)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.1988 - 19/87 (https://dejure.org/1988,1664)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 1988 - 19/87 (https://dejure.org/1988,1664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Hecq / Kommission

    Beamtenstatut, Artikel 5 und 7
    1 . Beamte - Dienstliche Verwendung - Reorganisation der Dienststellen - Keine Verpflichtung zur vorherigen Anhörung - Ermessen der Verwaltung - Grenzen - Dienstliches Interesse - Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten

  • EU-Kommission

    Hecq / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Beamten der Kommission auf Aufhebung von Verfügungen betreffend die Umsetzung innerhalb einer Abteilung einerseits und auf Wiedereinsetzung in alle vorher innegehabten statutarischen Rechte; Verstoß gegen Art. 5 und 7 Beamtenstatut; Verstoß gegen den ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 5; ; Beamtenstatut Art. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Beamte - Dienstliche Verwendung - Reorganisation der Dienststellen - Keine Verpflichtung zur vorherigen Anhörung - Ermessen der Verwaltung - Grenzen - Dienstliches Interesse - Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Verwendung auf einem gegenüber der Besoldungsgruppe geringerwertigen Dienstposten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 1681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 23.03.1988 - 19/87
    6 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen zuerkannt hat, vorausgesetzt jedoch, daß diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird ( Urteil vom 23 . Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux, Slg .
  • EuGH, 29.10.1981 - 125/80

    Arning / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.03.1988 - 19/87
    16 Zur Rüge der unzureichenden Begründung der streitigen Verfügungen ist daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere Urteil vom 29 . Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, Arning, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88

    André Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Zuweisung

    meine Herren Richter! 1. Der Gerichtshof ist hier mit zwei Klagen des Herrn Hecq befaßt, die den beiden Klagen desselben Klägers recht ähnlich sind, die Gegenstand der Urteile vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87 und vom 14. Dezember 1988 in der Rechtssache 280/87 waren.

    März 1988 in der Rechtssache 19/87, Slg. 1988, 1681) ausgeführt haben:.

    Aus dem Urteil in der Rechtssache 19/87 (a. a. O.) geht nämlich klar hervor, daß dies nicht der Fall ist.

  • EuGöD, 25.09.2012 - F-41/10

    Bermejo Garde / EWSA - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Antrag auf

    Auch wenn daher das Statut insbesondere in Art. 7 nicht ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, einen Beamten "umzusetzen", verfügen die Organe nach ständiger Rechtsprechung bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben über ein weites Ermessen, sofern diese Verwendung zum einen im dienstlichen Interesse und zum anderen unter Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten erfolgt (Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, Randnr. 6; Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2007, de Albuquerque/Kommission, F-55/06, Randnr. 55).

    Eine tatsächliche Verringerung der Aufgaben eines Beamten verstößt daher nur dann gegen den Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten, wenn seine Aufgaben unter Berücksichtigung ihrer Art, ihrer Bedeutung und ihres Umfangs insgesamt eindeutig hinter denen zurückbleiben, die seiner Besoldungsgruppe und seinem Dienstposten entsprechen (Urteil Hecq/Kommission, 19/87, Randnr. 7; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Oktober 1990, Pitrone/Kommission, T-46/89, Randnr. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

    ( 7 ) Urteil Hecq/Kommission (a. a. O., Randnr. 27).

    ( 9 ) Vgl. insbesondere in bezug auf Umsetzungsentscheidungen Urteil Lux/Rechnungshof (a. a. O., Randnr. 17) und Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87 (Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, Randnr. 6).

  • EuG, 04.12.2018 - T-560/16

    Schneider / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne

    Daher steht der Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten nicht einer Entscheidung entgegen, die die Zuweisung neuer Aufgaben mit sich bringt, die sich zwar von den früher ausgeübten unterscheiden und vom Betroffenen als Verringerung seiner Aufgaben empfunden werden, aber gleichwohl mit dem seiner Besoldungsgruppe entsprechenden Dienstposten übereinstimmen (Urteile vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, EU:C:1988:165, Rn. 7, vom 23. Oktober 1990, Pitrone/Kommission, T-46/89, EU:T:1990:62, Rn. 35, und vom 19. Juni 2014, BN/Parlament, F-157/12, EU:F:2014:164, Rn. 56).

    Eine tatsächliche Verminderung der Aufgaben eines Beamten verstößt daher nur gegen den Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten, wenn seine neuen Aufgaben nach Art, Bedeutung und Umfang insgesamt eindeutig hinter denen zurückbleiben, die seiner Besoldungsgruppe und seinem Dienstposten entsprechen (Urteile vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, EU:C:1988:165, Rn. 7, und vom 28. Mai 1998, W/Kommission, T-78/96 und T-170/96, EU:T:1998:112, Rn. 104).

  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    40 Es ist daran zu erinnern, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen zuerkannt hat, sofern diese Verwendung unter Berücksichtigung der Entsprechung zwischen Dienstposten und Besoldungsgruppe erfolgt (vgl. Urteil Lux/Rechnungshof, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, Randnr. 6).
  • EuG, 03.12.2015 - T-127/14

    Sesma Merino / HABM - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung -

    Aus den Art. 5 und 7 des Statuts ergibt sich nämlich, dass ein Beamter ein Recht darauf hat, dass die ihm übertragenen Tätigkeiten im Ganzen einem Dienstposten entsprechen, der der Besoldungsgruppe zugeordnet ist, die der Beamte in der Hierarchie besitzt (Urteil vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, Slg, EU:C:1988:165, Rn. 7).

    Ebenfalls in diesem Kontext steht die ständige Rechtsprechung, wonach das weite Ermessen, das den Unionsorganen bei der Organisation ihrer Dienststellen und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben zuerkannt wird (siehe oben, Rn. 31), an die Bedingung geknüpft ist, dass diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird (vgl. Urteil Hecq/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, EU:C:1988:165, Rn. 6 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.07.1992 - T-59/91

    Franz Eppe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Die Entsprechung von Dienstposten und Besoldungsgruppe erfordert indessen bei Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten einen Vergleich nicht zwischen den gegenwärtigen und den früheren Aufgaben des Beamten, sondern zwischen seiner gegenwärtigen Tätigkeit und seiner Besoldungsgruppe, die er in der Hierarchie innehat (Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 1983 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1983, 1681).

    112 Zur Begründetheit ist vorab festzustellen, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben einen weites Ermessen zuerkannt hat (Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, a. a. O., Randnr. 6).

  • EuGH, 14.10.2004 - C-409/02

    Pflugradt / EZB - Rechtsmittel - Beschäftigte der Europäischen Zentralbank -

    42 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen dafür zur Verfügung stehenden Personals ein weites Ermessen zuerkannt hat, sofern diese Verwendung im dienstlichen Interesse und unter Berücksichtigung der Entsprechung zwischen Dienstposten und Besoldungsgruppe erfolgt (vgl. Urteile Lux/Rechnungshof, Randnr. 17, vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, Randnr. 6, und Ojha/Kommission, Randnr. 40).
  • EuG, 23.10.1990 - T-46/89

    Antonino Pitrone gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    32 Nach ständiger Rechtsprechung steht den Organen der Gemeinschaften bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen zu, vorausgesetzt jedoch, daß diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird ( Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447; Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681 ).

    35 Darüber hinaus beeinträchtigt eine der Reorganisation der Dienststellen dienende Maßnahme die Rechte eines Beamten aus dem Statut nicht schon dann, wenn sie zu einer Änderung oder gar Verminderung seiner Aufgaben führt; vielmehr muß hierfür der verbleibende Aufgabenbereich insgesamt nach Art, Bedeutung und Umfang eindeutig hinter dem zurückbleiben, der der Besoldungsgruppe und dem Dienstposten des Beamten entspricht ( Urteil vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 66/75, Macevicius/Parlament, Slg. 1976, 593, und Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq, a. a. O.).

  • EuG, 06.11.1991 - T-33/90

    Charlotte von Bonkewitz-Lindner gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

    Diese "Umstände" seien die Mitteilungen, Unterredungen und ausgetauschten schriftlichen Noten, die der angefochtenen Entscheidung vorausgegangen seien (Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681).

    Angesichts dieser Umstände, die der endgültigen Neufestlegung ihrer Tätigkeiten vorausgegangen seien, sei die Klägerin eingehend informiert gewesen, so daß die streitige Maßnahme für sie voll verständlich gewesen sei (Urteil des Gerichtshofes vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq/Kommission, Slg. 1990, I-599).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-93/19

    EAD/ Hebberecht

  • EuG, 05.03.2019 - T-169/17

    Pethke / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche Verwendung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-409/02

    Pflugradt / EZB

  • EuGH, 07.03.1990 - 116/88

    Hecq / Kommission

  • EuG, 08.06.1993 - T-50/92

    Gilberto Fiorani gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Versetzung/Änderung der

  • EuGöD, 24.04.2008 - F-74/06

    Longinidis / Cedefop

  • EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05

    Giraudy / Kommission - Beamte - Klage - Schadensersatzklage - Untersuchung des

  • EuG, 28.10.2004 - T-76/03

    Meister / HABM

  • EuGöD, 08.05.2008 - F-119/06

    Kerstens / Kommission

  • EuG, 07.02.2007 - T-118/04

    Caló / Kommission

  • EuG, 24.06.1993 - T-92/91

    Helmut Henrichs gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete

  • EuG, 07.02.2007 - T-339/03

    Clotuche / Kommission

  • EuG, 19.10.2017 - T-649/16

    Bernaldo de Quirós / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche

  • EuGH, 14.12.1988 - 280/87

    Hecq / Kommission

  • EuGöD, 15.04.2010 - F-4/09

    de Britto Patricio-Dias / Kommission

  • EuGöD, 04.06.2009 - F-52/08

    Plasa / Kommission

  • EuG, 08.05.2008 - T-119/06

    Petrus Kerstens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 03.07.2019 - T-573/16

    PT / EIB

  • EuG, 07.06.2018 - T-597/16

    OW / EASA

  • EuG, 21.09.2004 - T-325/02

    Soubies / Kommission

  • EuG, 18.06.1992 - T-49/91

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 12.07.1990 - T-108/89

    Hans Scheuer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 14.04.1994 - T-10/93

    A. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Einstellung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1988 - 280/87

    André Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht