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   EuGH, 20.04.1988 - 204/87   

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https://dejure.org/1988,1755
EuGH, 20.04.1988 - 204/87 (https://dejure.org/1988,1755)
EuGH, Entscheidung vom 20.04.1988 - 204/87 (https://dejure.org/1988,1755)
EuGH, Entscheidung vom 20. April 1988 - 204/87 (https://dejure.org/1988,1755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Bekaert

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1 . Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Ermittlung des Gegenstands der Frage

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Bekaert

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer vorherigen Genehmigung für die Nutzung einer Verkaufsfläche mit Gemeinschaftsrecht; Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer vorherigen Genehmigung für die Nutzung einer Verkaufsfläche mit der Niederlassungsfreiheit; Anwendung von ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Ermittlung des Gegenstands der Frage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Niederlassungsfreiheit - Vorherige Genehmigung für die Nutzung einer Verkaufsfläche.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 2029
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 20.04.1988 - 204/87
    7 Wie der Gerichtshof unter ähnlichen Umständen bereits festgestellt hat, obliegt es ihm, aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtstreits einer Auslegung bedürfen ( Urteil vom 29 . November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg .
  • EuGH, 12.02.1987 - 221/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 20.04.1988 - 204/87
    Februar 1987 in der Rechtssache 221/85 ( Kommission/Königreich Belgien, Slg . 1987, 719 ) gerade unter Bezugnahme auf den in Artikel 52 EWG-Vertrag niedergelegten Grundsatz der Niederlassungsfreiheit festgestellt hat, will aber Artikel 52 die Inländerbehandlung jedem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats garantieren, der sich, sei es auch nur mit einer Nebenstelle, in einem anderen Mitgliedstaat niederlässt, um dort eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, und er untersagt jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit .
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Im Übrigen ist auch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, wenn in einer Vorlagefrage nur auf das Gemeinschaftsrecht verwiesen wird, ohne die Vorschriften dieses Rechts, auf die Bezug genommen wird, zu nennen, nach der Rechtsprechung aus dem gesamten von dem vorlegenden Gericht übermittelten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten hat, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 20. April 1988, Bekaert, 204/87, Slg. 1988, 2029, Randnrn. 6 und 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER

    218: - Vgl. zu Artikel 59 EG-Vertrag insbesondere Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79 (Debauve u. a., Slg. 1980, 833, Randnr. 9), Höfner und Elser, Randnr. 37, Reisebüro Broede, Randnr. 14, und Deliège, Randnr. 58; zu Artikel 52 EG-Vertrag insbesondere Urteile vom 20. April 1988 in der Rechtssache 204/87 (Bekaert, Slg. 1988, 2029, Randnr. 12) und vom 3. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-54/88, C-91/88 und C-14/89 (Nino u. a., Slg. 1990, I-3537, Randnr. 11).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102

    Speziell im Hinblick auf Art. 49 AEUV ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass diese Vorschrift nicht auf Tätigkeiten anwendbar ist, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Dezember 1987, Gauchard, 20/87, Slg. 1987, 4879, Rn. 12, vom 20. April 1988, Bekaert, 204/87, Slg. 1988, 2029, Rn. 12, vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Rn. 33, und vom 21. Juni 2012, Susisalo u. a., C-84/11, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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