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   EuGH, 27.01.1988 - 376/87 R   

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EuGH, 27.01.1988 - 376/87 R (https://dejure.org/1988,1161)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.1988 - 376/87 R (https://dejure.org/1988,1161)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 1988 - 376/87 R (https://dejure.org/1988,1161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Distrivet / Rat

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 185 UND 186; VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 83 PAR *1
    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE - UNERHEBLICHKEIT - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Distrivet / Rat

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Verabfolgung bestimmter Stoffe mit hormonaler Wirkung an Nutztiere; Prüfung der Zulässigkeit einer Klage in der Hauptsache im Verfahren der einstweiligen Anordnung; Anspruch eines einzelnen auf Nichtigerklärung einer Entscheidung; Gewährung von ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE - UNERHEBLICHKEIT - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 209
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.05.1987 - 82/87

    Autexpo / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.1988 - 376/87
    Klage, die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegt, geltend gemacht wird, erscheint es erforderlich, festzustellen, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluß zulassen, daß die Klage zulässig ist (siehe in diesem Sinne insbesondere die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Partei "Front natiónal"/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 2969, und vom 8. Mai 1987 in der Rechtssache 82/87 R, Autexpo/Kommission, Slg. 1987, 2131).
  • EuGH, 08.04.1987 - 65/87

    Pfizer / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.01.1988 - 376/87
    21 Der Gerichtshof hat zwar schon wiederholt hervorgehoben, daß die Frage der Zulässigkeit der Klage grundsätzlich nicht im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen ist, um der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorzugreifen (siehe in diesem Sinne insbesondere den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. April 1987 in der Rechtssache 65/87 R, Pfizer/Kommission, Slg. 1987, 1691).
  • EuGH, 16.10.1986 - 221/86

    Groupe des droites européennes / Parlament

    Auszug aus EuGH, 27.01.1988 - 376/87
    Klage, die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegt, geltend gemacht wird, erscheint es erforderlich, festzustellen, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluß zulassen, daß die Klage zulässig ist (siehe in diesem Sinne insbesondere die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Partei "Front natiónal"/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 2969, und vom 8. Mai 1987 in der Rechtssache 82/87 R, Autexpo/Kommission, Slg. 1987, 2131).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-329/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Damit dieser Antrag auf Aussetzung für zulässig erklärt wird, muß der Antragsteller darüber hinaus die Zulässigkeit der Klage, mit der der Antrag auf einstweilige Anordnung zusammenhängt, glaubhaft machen, denn nur so läßt sich verhindern, daß er im Wege der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs einer Handlung erwirken kann, deren Nichtigerklärung der Gerichtshof später ablehnt, weil die Klage im Verfahren zur Hauptsache für unzulässig erklärt worden ist (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, Slg. 1988, 209, Randnrn.
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Wenn jedoch, wie im vorliegenden Fall, die offensichtliche Unzulässigkeit der Klage, mit der der Antrag auf einstweilige Anordnung zusammenhängt, geltend gemacht wird, ist zu prüfen, ob die Zulässigkeit der Klage glaubhaft gemacht ist (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R, Fédération européenne de la santé animale u. a./Rat, Slg. 1988, 4121, Randnr. 22; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-6/95 R, Cantine dei colli Berici/Kommission, Slg. 1995, II-647, Randnr. 26, und vom 22. Dezember 1995 in der Rechtssache T-219/95 R, Danielsson u. a./Kommission, Slg. 1995, II-3051, Randnr. 58; Beschluß des Präsidenten der Fünften Kammer des Gerichts vom 28. April 1999 in der Rechtssache T-11/99 R, Van Parys u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1355, Randnr. 50).
  • EuGH, 13.07.1988 - 160/88

    Fédération européenne de la santé animale u.a. / Rat

    1 1 Mit Beschluß vom 27. Januar 1988 wies der Präsident des Gerichtshofes einen Antrag der Firma Distrivet auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 87/561 des Rates mit der Begründung als unzulässig zurück, daß die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage in der Hauptsache auf den ersten Blick offensichtlich unzulässig sei (siehe Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet SA/Rat).

    Wenn jedoch, wie im vorliegenden Fall, die offensichtliche Unzulässigkeit der Klage, die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegt, geltend gemacht wird, erscheint es erforderlich, festzustellen, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluß zulassen, daß die Klage zulässig ist (siehe in diesem Sinne insbesondere die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Partei Front national/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 2969, vom 8. Mai 1987 in der Rechtssache 82/87 R, Autexpo/Kommission, Slg. 1987, 2131, sowie vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet SA/Rat, Slg. 1988, 209).

  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Wenn jedoch, wie im vorliegenden Fall, die offensichtliche Unzulässigkeit der Klage, mit der der Antrag auf einstweilige Anordnung zusammenhängt, geltend gemacht wird, ist zu prüfen, ob die Zulässigkeit der Klage glaubhaft gemacht ist (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R, Fédération européenne de la santé animale u. a./Rat, Slg. 1988, 4121, Randnr. 22; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-6/95 R, Cantine dei colli Berici/Kommission, Slg. 1995, II-647, Randnr. 26, und vom 22. Dezember 1995 in der Rechtssache T-219/95 R, Danielsson u. a./Kommission, Slg. 1995, II-3051, Randnr. 58; Beschluß des Präsidenten der Fünften Kammer des Gerichts vom 28. April 1999 in der Rechtssache T-11/99 R, Van Parys u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1355, Randnr. 50).
  • EuG, 15.10.2004 - T-193/04

    DER RICHTER IM VERFAHREN DES VORLÄUFIGEN RECHTSSCHUTZES IST NACH SUMMARISCHER

    Wenn jedoch die offensichtliche Unzulässigkeit der Klage, mit der der Antrag auf einstweilige Anordnung zusammenhängt, geltend gemacht wird, kann es sich als notwendig erweisen, Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit einer solchen Klage geschlossen werden kann (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und des Präsidenten des Gerichts vom 11. April 2003 in der Rechtssache T-392/02 R, Solvay Pharmaceuticals/Rat, Slg. 2003, II-1825, Randnr. 53).
  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ERLÄSST EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN IN

    Wird wie im vorliegenden Fall geltend gemacht, daß die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen sich schließen läßt, ob die Zulässigkeit der Klage glaubhaft gemacht ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, und vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21; Beschluß Martinez und de Gaulle/Parlament, Randnr. 60).
  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission

    Wenn jedoch, wie im vorliegenden Fall, die offensichtliche Unzulässigkeit der Klage, mit der der Antrag auf einstweilige Anordnung zusammenhängt, geltend gemacht wird, ist zu prüfen, ob die Zulässigkeit der Klage glaubhaft gemacht ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-300/00 P[R], Federación de Cofriadías de Pescadores de Guipúzcoa u. a./Rat, Slg. 2000, I-8797, Randnr. 34; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 121).
  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    15 Der Rat macht, gestützt auf Artikel 104 § 1 und die Rechtsprechung (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Mai 1987 in der Rechtssache 82/87 R, Autexpo/Kommission, Slg. 1987, 2131, Randnr. 15, vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, und vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R, Fedesa u. a./Rat, Slg. 1988, 4121, Randnr. 22, und des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-6/95 R, Cantine dei colli Berici/Kommission, Slg. 1995, II-647, Randnr. 26), geltend, der vorliegende Antrag sei für unzulässig zu erklären, da die Klage offensichtlich unzulässig sei, weil die Antragstellerinnen durch die angefochtene Handlung nicht individuell betroffen seien.
  • EuG, 07.11.2003 - T-198/03

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission

    Wird geltend gemacht, dass die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, so kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit der Klage geschlossen werden kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 121 [im Folgenden: Beschluss Pfizer], im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, und vom 11. April 2003 in der Rechtssache T-392/02 R, Solvay Pharmaceuticals/Rat, Slg. 2003, II-0000, Randnr. 53).
  • EuG, 20.12.2001 - T-213/01

    Österreichische Postsparkasse / Kommission

    Wird jedoch, wie im vorliegenden Fall, geltend gemacht, die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage sei offensichtlich unzulässig, so kann es sich als erforderlich erweisen, zu klären, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den vorläufigen Schluss zulassen, dass die Klage zulässig ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-300/00 P[R], Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u. a./Rat, Slg. 2000, I-8797, Randnr. 34; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 121).
  • EuG, 26.01.2001 - T-353/00

    Le Pen / Parlament

  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

  • EuG, 05.12.2001 - T-219/01

    Commerzbank / Kommission

  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 02.08.2001 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission

  • EuG, 15.01.2001 - T-236/00

    Stauner u.a. / Parlament und Kommission

  • EuG, 27.04.2005 - T-34/05

    Bayer CropScience u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

  • EuG, 02.07.2004 - T-76/04

    Bactria / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 -

  • EuG, 08.10.2001 - T-236/00

    Stauner u.a. / Parlament und Kommission

  • EuG, 02.07.2004 - T-78/04

    Sumitomo Chemical / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 07.04.2000 - T-326/99

    Olivieri / Kommission und EMEA

  • EuG, 20.12.2001 - T-214/01

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / Kommission

  • EuG, 05.12.2001 - T-216/01

    Reisebank / Kommission

  • EuG, 12.07.2002 - T-163/02

    Montan Gesellschaft Voss u.a. / Kommission

  • EuG, 05.07.2001 - T-55/01

    Asahi Vet / Kommission

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