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   EuGH, 26.04.1988 - 316/86   

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https://dejure.org/1988,414
EuGH, 26.04.1988 - 316/86 (https://dejure.org/1988,414)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.1988 - 316/86 (https://dejure.org/1988,414)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 1988 - 316/86 (https://dejure.org/1988,414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    Verordnung Nr . 2727/75 des Rates, Artikel 16 Absatz 4; Verordnung Nr . 243/78 der Kommission, Artikel 2 Absatz 3
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Vorausfestsetzung - Ausfuhrlizenz, die auch eine Vorausfestsetzung des Währungsausgleichsbetrags enthält - Lizenz, die nur in einem Mitgliedstaat gültig ist - Ausfuhr aus einem anderen ...

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

  • Wolters Kluwer

    Vorausfestsetzungen von Ausfuhrerstattungen in Ausfuhrlizenzen; Vorausfestsetzungen eines Währungsausgleichs in Ausfuhrlizenzen; Ausfuhr in andere als in der Lizenz angegebene Mitgliedsstaaten; Geltung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes bei der gemeinsamen ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 243/78 Art. 2 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 2727/75 Art. 16 Abs. 4; ; Verordnung Nr. 2727/75 Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 3; ; Verordnung Nr. 974/71 Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Vorausfestsetzung - Ausfuhrlizenz, die auch eine Vorausfestsetzung des Währungsausgleichsbetrags enthält - Lizenz, die nur in einem Mitgliedstaat gültig ist - Ausfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 2213
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.12.1982 - 5/82

    Hauptzollamt Krefeld / Maizena

    Auszug aus EuGH, 26.04.1988 - 316/86
    Dezember 1982 in der Rechtssache 5/82, Maizena, Slg .
  • EuGH, 16.11.1983 - 188/82

    Thyssen AG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.04.1988 - 316/86
    23 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, daß ein schuldhaftes Verhalten der Kommission oder ihrer Beamten wie auch eine gegen das Gemeinschaftsrecht verstossende Praxis eines Mitgliedstaats kein schutzwürdiges Vertrauen des Wirtschaftsteilnehmers begründen können, dem die dadurch entstandene Situation zugute kommt ( siehe Urteile vom 16 . November 1983 in der Rechtssache 188/82, Thyssen, Slg .
  • EuGH, 27.09.1979 - 230/78

    Eridania

    Auszug aus EuGH, 26.04.1988 - 316/86
    1978, 1019 ) und daß die Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts jeder mit der Anwendung dieses Rechts betrauten Behörde obliegt ( siehe Urteil vom 27 . September 1979 in der Rechtssache 230/78, Eridania, Slg .
  • EuGH, 26.06.1980 - 808/79

    Pardini

    Auszug aus EuGH, 26.04.1988 - 316/86
    Wenn die Wirtschaftsteilnehmer somit aus dem System der Vorausfestsetzungen erhebliche Vorteile ziehen, ist es angesichts der für die Kommission bestehenden Notwendigkeit, Mißbräuche zu verhindern, gerechtfertigt, daß sie auch die sich daraus eventuell ergebenden Nachteile in Kauf nehmen ( siehe Urteil vom 26 . Juni 1980 in der Rechtssache 808/79, Pardini, Slg .
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Insofern ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des Vertrauensschutzes Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung ist und von den Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Gemeinschaftsregelungen beachtet werden muss (siehe in diesem Sinn Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 316/86, Krücken, Slg. 1988, 2213, Randnr. 22, vom 1. April 1993 in den Rechtssachen C-31/91 bis C-44/91, Lageder u. a., Slg. 1993, I-1761, Randnr. 33, vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-381/97, Belgocodex, Slg. 1998, I-8153, Randnr. 26, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-396/98, Schlossstraße, Slg. 2000, I-4279, Randnr. 44).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

    31 Der Grundsatz des Vertrauensschutzes kann nämlich nicht gegen eine klare gemeinschaftsrechtliche Bestimmung angeführt werden, und das gemeinschaftsrechtswidrige Verhalten einer für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zuständigen nationalen Behörde kann kein berechtigtes Vertrauen eines Wirtschaftsteilnehmers darauf begründen, in den Genuss einer gemeinschaftsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 316/86, Krücken, Slg. 1988, 2213, Randnr. 24, und vom 1. April 1993 in den Rechtssachen C-31/91 bis C-44/91, Lageder u. a., Slg. 1993, I-1761, Randnr. 35).
  • BFH, 18.05.1993 - VII R 70/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch bei Überschreitung der Lagerfrist - Unveränderter

    Wie der EuGH bereits entschieden hat (Urteil vom 26. April 1988 Rs. 316/86, EuGHE 1988, 2213, 2239f.), kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen eine klare gemeinschaftsrechtliche Bestimmung angeführt werden.

    Es kann auch keinen Unterschied machen, ob der Vertrauensschutz wie in dem vom EuGH entschiedenen Fall (EuGHE 1988, 2213) auf eine zu Unrecht anerkannte Lizenz oder - wie im vorliegenden Fall - auf eine irrtümlich im Abfertigungsbeleg eingetragene unzutreffende Frist gestützt wird.

    Denn wie die räumliche Begrenzung des Geltungsbereichs der Ausfuhrlizenz in dem vom EuGH entschiedenen Fall wirtschaftspolitisch begründet worden ist (EuGHE 1988, 2213, 2237 Tz. 13), beruht auch die Lagerfrist auf wirtschaftspolitischen Erwägungen.

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