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   EuGH, 29.06.1988 - 240/87   

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https://dejure.org/1988,859
EuGH, 29.06.1988 - 240/87 (https://dejure.org/1988,859)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1988 - 240/87 (https://dejure.org/1988,859)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 240/87 (https://dejure.org/1988,859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Deville / Administration des impôts

    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Einführung einer nationalen Verfahrensregel mit dem speziellen Ziel, die Erstattung einzuschränken - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Deville / Administration des impôts

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit nationaler steuerrechtlicher Vorschriften mit Gemeinschaftsrecht; Einschränkung der Klagemöglichkeiten auf Erstattung von erhobenen gemeinschaftsrechtswidrigen Abgaben; Einschränkung der Klagemöglichkeiten auf Erstattung von zu Unrecht erhobenen Abgaben; ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare innerstaatliche Abgaben - Erstattung - Einführung einer nationalen Verfahrensregel mit dem speziellen Ziel, die Erstattung einzuschränken - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobene nationale Abgaben - Begrenzung der Möglichkeiten, auf Erstattung zu klagen, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 3513
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.05.1985 - 112/84

    Humblot / Directeur des services fiscaux

    Auszug aus EuGH, 29.06.1988 - 240/87
    Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 ( Humblot, Slg . 1985, 1367 ) für unvereinbar mit Artikel 95 EWG-Vertrag erklärt wurde .

    Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 für mit Artikel 95 EWG-Vertrag unvereinbar erklärten Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 16 CV ( Steuer-PS ) zeitlich zu begrenzen, wie dies Artikel 18-V Absatz 2 des Gesetzes Nr .

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus EuGH, 29.06.1988 - 240/87
    November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-216/99

    Prisco

    39: - Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).

    42: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).

    43: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 13), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 25), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 38).

    44: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnrn. 17 und 18), in der Rechtssache C-228/96 (zitiert in Fußnote 40, Randnr. 26), in der Rechtssache C-231/96 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 24) und in der Rechtssache C-343/96 (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 39).

    46: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 17) und vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/99 und C-53/99 (Camarotto und Vignone, Slg. 2001, I-1395, Randnr. 40).

  • EuGH, 09.02.1999 - C-343/96

    Dilexport

    In seinem Vorlagebeschluß hat das nationale Gericht ausgeführt, daß bereits der Wortlaut des Artikels 29 des Gesetzes von 1990 geeignet sei, Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht in der Auslegung durch den Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513) hervorzurufen, und daß diese Zweifel sowohl durch die Ausführungen der Kommission in der dem Urteil vom 5. Oktober 1995 zugrunde liegenden Rechtssache C-125/94 (Aprile, Slg. 1995, I-2919) als auch durch die praktische Anwendung dieser Vorschriften verstärkt würden.

    Die Kommission weist darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil Deville entschieden habe, daß es dem nationalen Gesetzgeber nach dem Gemeinschaftsrecht verwehrt sei, nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, in dem eine Abgabe für unvereinbar mit dem Vertrag erklärt werde, Vorschriften zu erlassen, die speziell die Möglichkeiten einer Erstattung dieser Abgaben einschränkten.

    Weiterhin hat der Gerichtshof im Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, dem zufolge bestimmte Rechtsvorschriften mit dem Vertrag unvereinbar sind, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.

    Der Gerichtshof ist jedoch nicht zur Auslegung des nationalen Rechts befugt (vgl. u. a. Urteil Deville, Randnr. 17); es ist allein Sache der nationalen Gerichte, die genaue Bedeutung der nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zu bestimmen (in diesem Sinne Urteile vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 15, und vom 16. Dezember 1992 in den Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnr. 39).

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

    Das verstoße gegen die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra, Slg. 1988, 355) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).

    Desgleichen hat der Gerichtshof in dem Urteil Deville für Recht erkannt, daß der nationale Gesetzgeber nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, durch das bestimmte Rechtsvorschriften als mit dem Vertrag unvereinbar erklärt werden, eine Verfahrensregel erlassen kann, die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.

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