Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.1988 - 169/87   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    EWG-Vertrag, Artikel 169 und 171
    1 . Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Auswirkungen - Verpflichtungen des säumigen Mitgliedstaats - Vollständige Durchführung des Urteils - Beibehaltung von Vorschriften, deren Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht festgestellt worden ist - Rechtfertigung mit der Veröffentlichung einer Absichtserklärung oder dem Vorhandensein von Verwaltungspraktiken - Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Auswirkungen - Verpflichtungen des säumigen Mitgliedstaats - Vollständige Durchführung des Urteils - Beibehaltung von Vorschriften, deren Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht festgestellt worden ist - Rechtfertigung mit der Veröffentlichung einer Absichtserklärung oder dem Vorhandensein von Verwaltungspraktiken - Unzulässigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1988, 4093



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Wird zitiert von ... (9)  

  • EuGH, 07.03.1996 - C-334/94  

    Kommission / Frankreich

    31 Sodann steht, auch wenn Artikel 171 EG-Vertrag keine Frist angibt, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, doch fest, daß es das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts verlangt, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).

    Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EG-Vertrag verstossen, daß sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73 (Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359) ergeben.

  • EuGH, 04.07.2000 - C-387/97  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofes, durch das

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteile vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7, vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14, und vom 7. März 1996, Kommission/Frankreich, Randnr. 31).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-387/98  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofes, durch das

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteile vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7, vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14, und vom 7. März 1996, Kommission/Frankreich, Randnr. 31).
mehr
  • EuGH, 14.10.1992 - C-262/91  

    Kommission / Italien

    7 Artikel 171 EWG-Vertrag nennt zwar keine Frist, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, doch verlangt es das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzest möglicher Frist abgeschlossen sein muß (vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
  • EuGH, 23.03.1993 - C-345/92  

    Kommission / Deutschland

    6 Es ist festzustellen, daß, auch wenn Artikel 171 EWG-Vertrag keine Frist angibt, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, es doch das Interesse an einer unmittelbaren und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts erfordert, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen wird (vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1999 - C-197/98  
    21: - Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.02.1991 - C-375/89  

    Kommission / Belgien

    Die Durchführung eines Urteils, mit dem die Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats festgestellt wird, muß sofort in Angriff genommen und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen werden (siehe Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093).
  • EuGH, 10.12.1991 - C-19/91  

    Kommission / Belgien

    Im Interesse der sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts muß die Durchführung eines Urteils, mit dem die Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats festgestellt wird, sofort in Angriff genommen und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen werden (siehe Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01  
    6: - Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093).
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