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   EuGH, 13.07.1988 - 169/87   

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https://dejure.org/1988,1843
EuGH, 13.07.1988 - 169/87 (https://dejure.org/1988,1843)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1988 - 169/87 (https://dejure.org/1988,1843)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - 169/87 (https://dejure.org/1988,1843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EWG-Vertrag, Artikel 169 und 171
    1 . Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Auswirkungen - Verpflichtungen des säumigen Mitgliedstaats - Vollständige Durchführung des Urteils - Beibehaltung von Vorschriften, deren Unvereinbarkeit mit ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Mitgliedstaates zur Änderung von für gemeinschaftsrechtswidrig erklärten Rechtsvorschriften; Rechtsfolgen der Erklärung von Rechtsvorschriften für gemeinschaftsrechtswidrig; Sinn und Zweck eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Gerichtshof der ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Auswirkungen - Verpflichtungen des säumigen Mitgliedstaats - Vollständige Durchführung des Urteils - Beibehaltung von Vorschriften, deren Unvereinbarkeit mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 4093
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.06.1983 - 90/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 13.07.1988 - 169/87
    Juni 1983 in der Rechtssache 90/82 ( Kommission/Französische Republik, Slg . 1983, 2011 ) für Recht erkannt und entschieden : "Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß sie für Tabakwaren Kleinverkaufspreise festgesetzt hat, die von den von den Herstellern oder den Importeuren bestimmten Preisen abweichen .".
  • EuGH, 04.07.2000 - C-387/97

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND ZUR ZAHLUNG EINES ZWANGSGELDS IN HÖHE VON

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteile vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7, vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14, und vom 7. März 1996, Kommission/Frankreich, Randnr. 31).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-334/94

    Kommission / Frankreich

    31 Sodann steht, auch wenn Artikel 171 EG-Vertrag keine Frist angibt, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, doch fest, daß es das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts verlangt, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).

    Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EG-Vertrag verstossen, daß sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73 (Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359) ergeben.

  • EuGH, 04.07.2000 - C-387/98

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofes, durch das

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteile vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7, vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14, und vom 7. März 1996, Kommission/Frankreich, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1996 - C-473/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. -

    Ständige Rechtsprechung: siehe u. a. Urteile vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 69/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 773, Randnr. 8); vom 14. Januar 1988 in den Rechtssachen 227/85 bis 230/85 (Slg. 1988, 1, Randnr. 11); vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14), vom 30. Januar 1992 in der Rechtssache C-328/90 (Kommission/Griechenland, Sie. 1992, I-425, Randnr. 6) und vom 23. März 1993 in der Rechtssache C-345/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1993, I-1115, Randnr. 6).
  • EuGH, 14.10.1992 - C-262/91

    Kommission / Italien

    7 Artikel 171 EWG-Vertrag nennt zwar keine Frist, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, doch verlangt es das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzest möglicher Frist abgeschlossen sein muß (vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01

    Payroll u.a.

    6: - Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1999 - C-197/98

    Kommission / Griechenland

    20: - A. a. O., Nr. 97.21: - Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1995 - C-151/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg. -

    ( 9 ) Randnr. 11. Vgl. auch Rechtssache C-169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, insbesondere Randnr. 11).
  • EuGH, 23.03.1993 - C-345/92

    Kommission / Deutschland

    6 Es ist festzustellen, daß, auch wenn Artikel 171 EWG-Vertrag keine Frist angibt, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, es doch das Interesse an einer unmittelbaren und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts erfordert, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen wird (vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.02.1991 - C-375/89

    Kommission / Belgien

    Die Durchführung eines Urteils, mit dem die Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats festgestellt wird, muß sofort in Angriff genommen und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen werden (siehe Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093).
  • EuGH, 10.12.1991 - C-19/91

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-17/90

    Pinaud Wieger Spedition GmbH gegen Bundesanstalt für den Güterfernverkehr. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1993 - C-366/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • EuGH, 30.01.1992 - C-328/90

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1991 - C-375/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

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