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   EuGH, 22.09.1988 - 199/87   

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https://dejure.org/1988,1926
EuGH, 22.09.1988 - 199/87 (https://dejure.org/1988,1926)
EuGH, Entscheidung vom 22.09.1988 - 199/87 (https://dejure.org/1988,1926)
EuGH, Entscheidung vom 22. September 1988 - 199/87 (https://dejure.org/1988,1926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Jensen / Landbrugsministeriet

    Verordnung Nr . 1078/77 des Rates, Artikel 6 Absatz 1; Verordnung Nr . 1391/78 der Kommission, Artikel 9 Absatz 4 und Artikel 12 in der Fassung der Verordnung Nr . 1799/79
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Prämie für die Nichtvermarktung von Milch - Überlassung des Betriebs durch den Erzeuger, der Nichtvermarktungsverpflichtungen eingegangen ist - Zwangsversteigerung - Einbeziehung - ...

  • EU-Kommission

    Jensen / Landbrugsministeriet

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Betriebsnachfolge bei Wechsel des Eigentümers eines landwirtschaftlichen Betriebes infolge einer Zwangsversteigerung ; Annahme eines Falls höherer Gewalt bei Wechsel des Eigentümers eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der Zwangsversteigerung; Volle ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1078/77 EWG; ; Verordnung Nr. 1391/78 EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Prämie für die Nichtvermarktung von Milch - Überlassung des Betriebs durch den Erzeuger, der Nichtvermarktungsverpflichtungen eingegangen ist - Zwangsversteigerung - Einbeziehung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 5045
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 28.01.1999 - C-181/96

    Wilkens

    Nach der Zielsetzung der Regelung über die Prämien und die spezifischen Referenzmengen sollen sowohl die durch die Verordnung Nr. 1078/77 eingeführte Regelung als auch die in der Verordnung Nr. 857/84 vorgesehene Zusatzabgabenregelung die Überschüsse von Milch und Milcherzeugnissen auf dem Markt verringern und das Gleichgewicht auf dem Milchmarkt wiederherstellen, indem sie den Landwirten einen Anreiz dafür bieten, während eines bestimmten Zeitraums auf die Vermarktung von Milch und Milcherzeugnissen zu verzichten (vgl. in bezug auf die Prämienregelung Urteile vom 22. September 1988 in der Rechtssache 199/87, Jensen, Slg. 1988, 5045, Randnr. 30, und vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-127/94, Ecroyd, Slg. 1996, I-2731, Randnr. 47).

    Die Verletzung der Pflicht, während des Verpflichtungszeitraums keine Milch und Milcherzeugnisse zu vermarkten, führt folglich zum Verlust der aufgrund der Verordnung Nr. 1078/77 gewährten Prämie (Urteil Jensen, Randnrn. 27 und 30) und schließt die Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge nach Artikel 3a Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung Nr. 857/84 aus.

    Der Widerruf der Prämien, der die erfolgreiche Anwendung der Prämienregelung gewährleisten soll, muß nämlich nicht ausschließlich auf einer Verletzung der Pflicht beruhen, keine Milch oder Milcherzeugnisse zu vermarkten, sondern kann auch auf der Nichterfüllung sonstiger Pflichten beruhen, die sich aus der aufgrund dieser Regelung eingegangenen Verpflichtung ergeben (Urteile Jensen, Randnr. 30, und Ecroyd, Randnr. 50).

    Anders als bei der Regelung über die Umstellungsprämien, nach der selbst eine nur teilweise Verletzung der eingegangenen Verpflichtung die Rechtfertigung und die Rechtsgrundlage für die Gewährung der Prämie sowie das Recht, sie zu behalten, entfallen läßt (zitiertes Urteil Jensen, Randnr. 30) führt mithin eine teilweise Verletzung der Nichtvermarktungspflicht nur in einem der Verletzung entsprechenden Umfang zum Ausschluß eines Milcherzeugers von der Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge.

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind nämlich unter höherer Gewalt ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich auf sie beruft, keinen Einfluß hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in der Rechtssache 199/87, Jensen, Slg. 1988, 5045, Randnr. 21).
  • BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 67.90

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer Prämienrate für die Nichtvermarktung von

    Wie der Gerichtshof in dieser Rechtssache im Anschluß an sein Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 199/87 (Jensen) weiter entschieden hat, ist der maßgebliche Rechtsgrund für die Gewährung und den endgültigen Erwerb der Prämie die tatsächliche Einstellung der Vermarktung von Milch und Milcherzeugnissen während des gesamten vorgesehenen 5-Jahres-Zeitraumes, so daß selbst eine nur teilweise Verletzung dieser Verpflichtung die Rechtfertigung und die Rechtsgrundlage für die Gewährung der Prämie und das Recht, sie zu behalten, entfallen läßt.
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