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   EuGH, 27.09.1988 - 18/87   

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EuGH, 27.09.1988 - 18/87 (https://dejure.org/1988,1446)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 18/87 (https://dejure.org/1988,1446)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 18/87 (https://dejure.org/1988,1446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 9, 12, 13, 16 und 95
    1 . Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische Abgaben - Entgelt für geleistete Dienste - Belastungen im Zusammenhang mit gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen - Begriffe - Unterscheidungskriterien

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Tierschutz im Rahmen von Tiertransporten; Behinderung des freien Warenverkehrs

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 12; ; EWGV Art. 9; ; RL 81/389 Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische Abgaben - Entgelt für geleistete Dienste - Belastungen im Zusammenhang mit gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen - Begriffe - Unterscheidungskriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 5427
  • NJW 1988, 3081
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 31.01.1984 - 1/83

    IFG / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 18/87
    8 Da die streitige Gebühr anläßlich solcher Kontrollen erhoben wird, die aufgrund einer Gemeinschaftsbestimmung durchgeführt werden, ist darauf hinzuweisen, daß derartige Gebühren nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 25 . Januar 1977, a . a . O ., Urteil vom 12 . Juli 1977, Kommission/Niederlande, Slg . 1977, 1355, Urteil vom 31 . Januar 1984 in der Rechtssache 1/83, IFG/Freistaat Bayern, Slg .
  • EuGH, 20.03.1984 - 314/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 18/87
    1969, 193 ); dies ist nicht der Fall, wenn die Kontrolle dazu dient, im allgemeinen Interesse die Gesundheit von lebenden Tieren beim internationalen Transport zu gewährleisten ( vgl . Urteil vom 20 . März 1984 in der Rechtssache 314/82, Kommission/Belgien, Slg .
  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 18/87
    1979, 1923 ), wenn sie ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst darstellt ( Urteil vom 9 . November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg .
  • EuGH, 27.02.2003 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Eine den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt sonach, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 und 25 EG dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (siehe u. a. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427, Randnr. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gilt das jedoch dann nicht, wenn die fragliche Belastung Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst, wenn sie ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst darstellt oder aber - unter bestimmten Voraussetzungen - wenn sie sich auf Kontrollen bezieht, die zur Erfüllung von Verpflichtungen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben, durchgeführt werden (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 6, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen wird den in Deutschland ansässigen Abfallexporteuren dadurch, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung erfüllt, die das Gemeinschaftsrecht im allgemeinen Interesse, nämlich dem des Gesundheits- und Umweltschutzes, allen Mitgliedstaaten auferlegt, kein bestimmter, tatsächlich gewährter Vorteil verschafft (in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 7).

    34 bis 36, und Kommission/Deutschland, Randnr. 14).

    21 und 22, und Kommission/Deutschland, Randnr. 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    So hat der Gerichtshof ebenfalls im Urteil Kommission/Deutschland(39) die Erhebung einer Gebühr zum Ausgleich der Kosten der tiermedizinischen Kontrollen bei der Einfuhr von Tieren für rechtmäßig erklärt, die durch die Richtlinie 81/389/EWG im Rahmen einer Harmonisierung eingeführt worden waren, die bezweckte, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Rechtsvorschriften im Bereich des Viehtransports ergebenden technischen Hemmnisse für den Handel zu beseitigen(40).

    Diese Definition wird später in ständiger Rechtsprechung bestätigt, vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483), auf die sich die Klägerin beruft.

    29: - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 8).

    Im genannten Urteil Kommission/Deutschland (Randnrn. 14 und 15) hat der Gerichtshof jedoch ausgeführt, dass diese Auswirkungen nur durch den Erlass von Gemeinschaftsbestimmungen zur Harmonisierung der Modalitäten der Finanzierung der fraglichen Kontrollen beseitigt werden könnten (dazu bereits Urteil vom 12. Juli 1977, Kommission/Niederlande, zitiert in Fußnote 12).

  • EuGH, 06.12.2018 - C-305/17

    Die Mitgliedstaaten dürfen keine Abgabe auf die Ausfuhr von in ihrem

    Wie die Generalanwältin in Nr. 66 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, ändert dies jedoch nichts daran, dass eine Abgabe nur dann nicht von Art. 28 AEUV erfasst wird, wenn der einzelne Ausführer durch die erbrachte Dienstleistung einen spezifischen und bestimmten Vorteil hat, denn ein im Allgemeininteresse liegender Vorteil ist zu genereller Natur und zu schwer zu bewerten, als dass man ihn als ein Entgelt ansehen könnte, das eine Gegenleistung für einen tatsächlich erbrachten bestimmten Vorteil darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 1969, Kommission/Italien, 24/68, EU:C:1969:29, Rn. 16, und vom 27. September 1988, Kommission/Deutschland, 18/87, EU:C:1988:453, Rn. 7).
  • VG Oldenburg, 19.03.2002 - 12 A 3943/99

    Begleitbescheinigung; Gesundheitsbescheinigung; Untersuchung,

    Als finanzielle Belastung, die ausschließlich im Falle des grenzüberschreitenden Handels für tierseuchenrechtliche Untersuchungen entsteht, haben die hier im Streit befindlichen Gebühren allerdings die gleiche Wirkung wie ein Ausfuhrzoll (vgl. EuGH, Urteil vom 22. April 1999 - C-109/98 -, Slg. 1999 I, 2237, Rz. 19, Urteil vom 2. Mai 1990 - C-111/89 -, Slg. 1990 I, 1735, Rz. 9 ff. und Urteil vom 27. September 1988 - 18/87 -, Slg. I, 5427, Rz 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 2001, a.a.O.) und unterliegen damit dem Verbot des Art. 25 EGV (Art. 9, 12 EGV a.F.), auf das sich der Kläger unmittelbar berufen kann (vgl. Beschel/Vaulont, in: Groeben/Thiesing/Ehlermann, Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, Art. 12 Rdnr. 12).

    Von diesem Verbot ist eine Ausnahme nur dann zu machen, wenn die Abgabe mit Untersuchungen zusammen hängt, die zur Erfüllung von nach dem Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Verpflichtungen vorgenommen werden, die Gebühren die tatsächlichen Kosten der Kontrollen nicht übersteigen, die Kontrollen für alle betroffenen Erzeugnisse in der Gemeinschaft obligatorisch und einheitlich sowie vom Gemeinschaftsrecht im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft vorgesehen sind und wenn sie den freien Warenverkehr begünstigen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988, a.a.O., Rz. 8 f. und Urteil vom 2. Mai 1990, a.a.O., Rdnr. 9 ff.).

    Insoweit werden handelsbeschränkende Maßnahmen unter den Voraussetzungen des Art. 30 EGV, die zum Schutze des Lebens von Tieren gerechtfertigt wären, vermieden, so dass die gemeinschaftsrechtlich vorgesehene Kontrolle geeignet ist, den freien Warenverkehr zu fördern (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988, a.a.O., Rz. 12).

  • EuGH, 22.06.1994 - C-426/92

    Deutschland / Deutsches Milch-Kontor

    Um nicht in die Kategorie der Abgaben mit zollgleicher Wirkung zu fallen, müssten die Gebühren jedoch den vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427, Randnr. 8) aufgestellten Voraussetzungen genügen, d. h. sie müssten vom Gemeinschaftsrecht im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft vorgesehen sein, sie müssten für alle betroffenen Erzeugnisse obligatorisch und einheitlich sein, und sie dürften nicht die tatsächlichen Kosten der Kontrollen, mit denen sie zusammenhingen, übersteigen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-383/01

    De Danske Bilimportører

    15: - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-305/17

    FENS

    48 Urteil vom 27. September 1988, Kommission/Deutschland (18/87, EU:C:1988:453, Rn. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    23 Vgl. Urteile vom 7. Juli 1994, Lamaire (C-130/93, EU:C:1994:281, Rn. 14), und vom 27. September 1988, Kommission/Deutschland (18/87, EU:C:1988:453, Rn. 6).
  • EuGH, 07.07.1994 - C-130/93

    Lamaire / Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten

    13 Wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat (Urteile vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5, vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit, Slg. 1979, 1923, vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483) stellt jede ° auch noch so geringfügige ° finanzielle Belastung, die in- oder ausländischen Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegt wird, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Ein- oder ein Ausfuhrzoll dar.
  • VG Aachen, 03.02.2014 - 7 K 629/11

    Klauentiergülle; Verbringen; zollgleiche Abgabe; Äquivalenzprinzip

    Die generelle Zulässigkeit der Abgabe folgt vielmehr daraus, dass sie wegen Kontrollen erhoben wird, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Unionsrecht - nämlich aufgrund des Art. 48 VO (EG) Nr. 1069/2009 - durchgeführt werden, vgl. allgemein EuGH, Urteil vom 27.09.1988 - C-18/87 -, juris; Herrmann, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 30 AEUV Rn. 13 m.w.N. (Stand: September 2010); Kamann, in: Streinz, EUV/AEUV, 2. Auflage 2012, Art. 30 AEUV Rn. 16 m.w.N.
  • EuGH, 30.05.1989 - 340/87

    Kommission / Italien

  • EuGH, 14.03.1990 - C-137/89

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1994 - C-130/93

    Lamaire NV gegen Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990 - C-137/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1989 - 340/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1989 - 170/88

    Ford España SA gegen Estado español. - Abgaben gleicher Wirkung - Für die

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