Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1988 - 196/87   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    EWG-Vertrag, Artikel 2
    1 . EWG-Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Wirtschaftliche Betätigung - Beteiligung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft an deren gewerblichen Betätigungen - Tatsächliche und echte Tätigkeiten, für die eine Gegenleistung erbracht wird - Einbeziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG -Vertrag Art. 2, Art. 59, Art. 60
    1. EWG -Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Wirtschaftliche Betätigung - Beteiligung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft an deren gewerblichen Betätigungen - Tatsächliche und echte Tätigkeiten, für die eine Gegenleistung erbracht wird - Einbeziehung

mehr
  • rechtsportal.de

    EWGV Art. 177; EWGV Art. 60; EWGV Art. 2; EWGV Art. 59
    1. EWG-Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Wirtschaftliche Betätigung - Beteiligung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft an deren gewerblichen Betätigungen - Tatsächliche und echte Tätigkeiten, für die eine Gegenleistung erbracht wird - Einbeziehung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1988, 6159
  • NJW 1990, 627 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 53



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)  

  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86  

    'Kohlepfennig'

    Demgemäß ist der Grundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans berührt, wenn der Gesetzgeber Einnahme- und Ausgabekreisläufe außerhalb des Budgets organisiert (BVerfGE 82, 159 [178f.] = NVwZ 1990, 53 = NJW 1991, 830 L m.w. Nachw.).

    Das BVerfG hat in nunmehr gefestigter Rechtsprechung die Grenzen benannt, in denen Sonderabgaben allein zulässig sind (vgl. BVerfGE 55, 274 [298ff.] NJW 1981, 329; BVerfGE 67, 256 [275ff.1 = NJW 1985, 37 NVwZ 1985, 106 L; BVerfGE 82, 159 [179ff.] = NVwZ 1990, 53 = NJW 1991, 830 L).

    Hierauf wird verwiesen (s. zuletzt BVerfGE 82, 159 [179ff.] = NVwZ 1990, 53 = NJW 1991, 830 L).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08  

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Sein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zielt auf einen Daueraufenthalt, dessen Zweck weder von der Niederlassungs- (Art. 43 Abs. 2 EGV) noch von der Dienstleistungsfreiheit (Art. 50 EGV) gedeckt wird (vgl. im Übrigen zur Unvereinbarkeit eines beabsichtigten Daueraufenthalts mit der Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit: EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1988 - Rs. 196/87 - Steymann - Slg. 1988, 6159; Urteil vom 19. Oktober 2004 - Rs. C-200/02 - Zhu und Chen - Slg. 2004, I-9925 Rn. 22).
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00  

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Da der Verwaltungsgerichtshof weder zur Niederlassungs- noch zur Dienstleistungsfreiheit (vgl. Art. 59 ff. EG-Vertrag; jetzt: Art. 49 ff. EG) - unabhängig von der Frage, ob letztere hier überhaupt von Bedeutung sein kann (vgl. auch EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1988 - Rs. 196/87 - Steymann - Slg. 1988, 6159) - auf die Klägerin bezogene tatsächliche Feststellungen getroffen hat, kann revisionsgerichtlich derzeit nicht beurteilt werden, ob sich diese auf die Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit berufen kann.
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht