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   EuGH, 25.10.1988 - 312/86   

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EuGH, 25.10.1988 - 312/86 (https://dejure.org/1988,1178)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.1988 - 312/86 (https://dejure.org/1988,1178)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 312/86 (https://dejure.org/1988,1178)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 3 und 4 sowie 5 Absatz 2 Buchstabe b
    1 . Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Ausnahmen - Schutz der Frau - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen - Umfang - Aufrechterhaltung der den Frauen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Fehlende fristgemäße Umsetzung einer Richtlinie durch Frankreich; Beinhaltung eines Verbots zur Diskriminierung auf Grund des Geschlechts in dem Grundatz der Gleichbehandlung; Zweck des Schutzes der Frau bei Mutterschaft

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 76/207Art. 9 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207Art. 5 Abs. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Ausnahmen - Schutz der Frau - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen - Umfang - Aufrechterhaltung der den Frauen ...

  • rechtsportal.de

    1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Ausnahmen - Schutz der Frau - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen - Umfang - Aufrechterhaltung der den Frauen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollständige Durchführung der Richtlinie 76/207 zu Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Umsetzung der Richtlinie 76/207.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 6315
  • NJW 1989, 3086
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus EuGH, 25.10.1988 - 312/86
    Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 ( Hofmann/Barmer Ersatzkasse, Slg . 1984, 3047 ) entschieden hat, soll der Schutz der Frau bei Mutterschaft den Schutz der Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit gewährleisten, die sich an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung aufgrund der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird .
  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

    18 Diese Vorschrift dient dem bestimmten und begrenzten Zweck der Zulassung von Maßnahmen, die zwar dem Anschein nach diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen (Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98

    Kreil

    Wendet man die im Urteil Kommission/Frankreich dargelegten Grundsätze (auf die ich mich bereits in der Rechtssache Sirdar gestützt habe) auf den vorliegenden Fall an, so scheint das geltend gemachte Erfordernis der "interaktiven Einsatzfähigkeit" die fragliche Ungleichbehandlung hingegen nicht zu rechtfertigen, denn die deutschen Stellen haben nicht nachgewiesen, daß dieses Prinzip tatsächlich in allen Einheiten mit "Kombattantenstatus", also in sämtlichen außer dem Sanitäts- und Militärmusikdienst, angewandt wird.

    Das Urteil fügt sich ein in die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie allein den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und der besonderen Beziehung zwischen Mutter und Kind bezweckt: vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnrn. 25 f.), vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 13), vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-345/89 (Stoeckel, Slg. 1991, I-4047, Randnr. 13), vom 3. Februar 1994 in der Rechtssache C-13/93 (Minne, Slg. 1994, I-371, Randnr. 11), vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 21), vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93 (Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-66/96 (Dansk Handel, Slg. 1998, I-7327, Randnr. 54).

    22: - Vgl. Urteil Johnston (Randnr. 45) sowie in gleichem Sinne Urteile in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 14) und Stoeckel (Randnr. 15).

    24: - Vgl. etwa das Vorbringen des Vereinigten Königreichs in der Rechtssache Johnston zur vierten Vorlagefrage (Slg. 1986, 1672) und Frankreichs in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6322) zu einer Reihe besonderer Rechte zum Schutz der Frau.

    (Schlußanträge in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6327).

    27: - Vgl. Hervey, Justifications for sex discrimination in employment, Butterworths, London 1993, Abschnitt 4.2.1.3.28: - Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 318/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 3559, Randnr. 28, Hervorhebung hinzugefügt).

    51: - Vgl. Kokott, a. a. O., Artikel 12a, Randnr. 6.52: - Vgl. Urteile in den Rechtssachen Kommission/Vereinigtes Königreich (Randrn. 14 bis 16) und 318/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 25), die Schlußanträge von Generalanwalt Sir Gordon Slynn in letztgenannter Rechtssache (Slg. 1988, 3570 f.) sowie meine Schlußanträge in der Rechtssache Sirdar (Nrn. 35 bis 37).

    57: - Vgl. meine Schlußanträge, Nrn. 6 f. 58: - Vgl. Urteile in den Rechtssachen 318/86 (Kommission/Frankreich, Randnrn. 25 f.) und wesentlich in gleichem Sinne Kommission/Deutschland (Randnrn. 36 ff.).

    59: - Urteil in der Rechtssache 318/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 27).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Die letztgenannte Vorschrift hat den bestimmten und begrenzten Zweck, Maßnahmen zuzulassen, die zwar dem Anschein nach diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen (Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 15, und Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99

    Lommers

    Die Kommission vertritt die Ansicht, die Frage der Vereinbarkeit positiver Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Kinderbetreuung sei in dem Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86(18) bereits entschieden worden.

    Zu Frauenfördermaßnahmen zur Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen hat der Gerichtshof - bis auf die Rechtssache 312/86, auf die noch zurückzukommen sein wird, - bisher nicht Stellung genommen.

    Es soll nun zunächst geprüft werden, ob das Urteil in der Rechtssache 312/86 die vorliegend zu beantwortende Frage präjudiziert.

    4: - Empfehlung 84/635/EWG des Rates vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (ABl. L 331 vom 19.12.1984, S. 34); Empfehlung 92/241 des Rates zur Kinderbetreuung (zitiert in Fußnote 3); Artikel 6 Absatz 3 des Abkommens vom 1. November 1993 zu dem Protokoll Nr. 14 über die Sozialpolitik; Artikel 141 Absatz 4 EG und die Erklärung Nr. 28 zu Artikel 141 (ex-Artikel 119) Absatz 4.5: - Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315); Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 6. April 1995 (Slg. 1995, I-3053) und Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 15. Mai 1997 (Slg. 1997, I-6365).

    13: - Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 15); Rechtssache C-450/93 (Kalanke, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 18) und Rechtssache 152/84 (Marshall, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).

    55: - Rechtssache C-312/86 (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 15) sowie Rechtssachen Kalanke (zitiert in Fußnote 5), Marschall (zitiert in Fußnote 5), Badeck (zitiert in Fußnote 16) und Abrahamsson (zitiert in Fußnote 45).

  • EuGH, 18.11.2020 - C-463/19

    In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub

    Zur Eigenschaft als Elternteil hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Lage eines männlichen Arbeitnehmers und die einer Arbeitnehmerin, die beide diese Eigenschaft besitzen, vergleichbar ist, soweit es um die Kindererziehung geht (Urteile vom 25. Oktober 1988, Kommission/Frankreich, 312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14, sowie vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social [Rentenzulage für Mütter], C-450/18, EU:C:2019:1075, Rn. 51).
  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    Männliche und weibliche Arbeitnehmer, die Vater bzw. Mutter von Kleinkindern sind, befinden sich nämlich im Hinblick auf die für sie möglicherweise bestehende Notwendigkeit, deshalb Kinderbetreuungsdienste in Anspruch zu nehmen, weil sie einer Beschäftigung nachgehen, in einer vergleichbaren Lage (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 14, und entsprechend zur Lage weiblicher und männlicher Arbeitnehmer, die die Erziehung ihrer Kinder wahrnehmen, Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-366/99, Griesmar, Slg. 2001, I-9383, Randnr. 56).

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission hierzu ergibt sich die in der vorliegenden Rechtssache zu treffende Entscheidung keineswegs bereits aus dem Urteil Kommission/Frankreich.

  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN

    Nach dieser Rechtsprechung soll Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit gewährleisten, die sich an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung aufgrund der gleichzeitigen Ausübung eines Berufes gestört wird (siehe Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 44, vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 13, und vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-285/98, Kreil, Slg. 2000, I-69, Randnr. 30).

    Zwar hat der Gerichtshof entschieden, dass ein der Frau nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist gewährter Mutterschaftsurlaub in den Anwendungsbereich von Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 fällt (Urteil Hofmann, Randnr. 26); er hat jedoch ebenfalls klargestellt, dass Maßnahmen, die den Schutz von Frauen in ihrer Eigenschaft als Elternteil bezwecken - eine Eigenschaft, die sowohl männliche als auch weibliche Arbeitnehmer besitzen können -, nicht durch diese Bestimmung der Richtlinie gerechtfertigt sein können (siehe Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 14).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-222/14

    Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Lage eines Arbeitnehmers in seiner Eigenschaft als Elternteil und die einer Arbeitnehmerin in derselben Eigenschaft miteinander vergleichbar sind, soweit es um die Erziehung der Kinder geht (vgl. Urteile Kommission/Frankreich, 312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14, Griesmar, C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 56, und Kommission/Griechenland, C-559/07, EU:C:2009:198, Rn. 69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

    24 Vgl. z. B. Urteile vom 25. Oktober 1988, Kommission/Frankreich (312/86, EU:C:1988:485, Rn. 14), vom 29. November 2001, Griesmar (C-366/99, EU:C:2001:648, Rn. 56), vom 26. März 2009, Kommission/Griechenland (C-559/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:198, Rn. 69), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473, Rn. 47).

    30 Vgl. z. B. Urteile vom 25. Oktober 1988, Kommission/Frankreich (312/86, EU:C:1988:485, Rn. 13 und 14), zu mehreren "besonderen Rechten für Frauen", die Frauen in ihrer Eigenschaft als ältere Arbeitnehmerin oder als Elternteil schützen, und vom 30. September 2010, Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561, Rn. 26 bis 31), zu einem Urlaub, der zwar "Stillurlaub" hieß, tatsächlich aber vom Stillen als solchem losgelöst war und als auf die Kindererziehung abzielend angesehen werden konnte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1997 - C-409/95

    DER GENERALANWALT SCHLIESST SICH DEN ERWÄGUNGEN DES GERICHTSHOFES IM URTEIL

    (9) - Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Slg. 1988, 6315).

    (10) - Vgl. Randnr. 8 des Urteils und die Schlussanträge von Generalanwalt Sir Gordon Slynn (Slg. 1988, 6315, 6327).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99

    Griesmar

  • EuGH, 25.07.1991 - C-345/89

    Strafverfahren gegen Stoeckel

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89

    Maria Kowalska gegen Freie und Hansestadt Hamburg.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-158/97

    Badeck u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93

    Eckhard Kalanke gegen Freie Hansestadt Bremen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20

    Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-127/92

    Dr. Pamela Mary Enderby gegen Frenchay Health Authority und Secretary of State

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91

    Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-342/93

    Joan Gillespie und andere gegen Northern Health and Social Services Boards,

  • ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07

    Überprüfung der bei einer betriebsbedingten Kündigung getroffenen Sozialauswahl

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-203/03

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-218/98

    Abdoulaye u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1991 - C-345/89

    Strafverfahren gegen Alfred Stoeckel. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen -

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