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   EuGH, 31.05.1989 - 344/87, C 344/87   

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https://dejure.org/1989,446
EuGH, 31.05.1989 - 344/87, C 344/87 (https://dejure.org/1989,446)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.1989 - 344/87, C 344/87 (https://dejure.org/1989,446)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - 344/87, C 344/87 (https://dejure.org/1989,446)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bettray / Staatssecretaris van Justitie

    EWG-Vertrag, Artikel 48
    1 . Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen

  • EU-Kommission

    Bettray / Staatssecretaris van Justitie

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Aufenthaltserlaubnis für einen deutschen Staatsbürger in den Niederlanden; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWGV Art. 48; ; VO Nr. 1612/68 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 48; VO Nr. 1612/68 Art. 1
    1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen

  • rechtsportal.de

    1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Unbeachtlichkeit anderer Erwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Begriff des Arbeitnehmers - Angehöriger der Gemeinschaft, der eine Tätigkeit im Rahmen eines Sozialarbeitsplatzes ausübt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auselgung des Art 48 Abs 1 EWGVtr; Darstellung von ausgeübten Tätigkeiten als Mittel der Rehabilitation und Wiedereingliederung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Begriff des Arbeitnehmers - Angehöriger der Gemeinschaft, der eine Tätigkeit im Rahmen einer Maßnahme der sozialen Arbeitsbeschaffung ausübt.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 1621
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 31.05.1989 - 344/87
    13 Weiter ist festzustellen, daß aus dem Grundsatz der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer sowie aus der Stellung der insoweit geltenden Bestimmungen innerhalb des Systems des Vertrages folgt, daß diese Bestimmungen nur die Freizuegigkeit von Personen gewährleisten, die im Wirtschaftsleben tätig sind oder sein wollen, und daher nur für die Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten gelten ( vgl . Urteil vom 23 . März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg .
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 31.05.1989 - 344/87
    11 Zunächst ist festzustellen, daß nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Artikels 48 EWG-Vertrag eine gemeinschaftsrechtliche Bedeutung hat und, da er den Anwendungsbereich einer der Grundfreiheiten der Gemeinschaft festlegt, weit auszulegen ist ( siehe insbesondere Urteil vom 3 . Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg .
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 31.05.1989 - 344/87
    Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt ( siehe erstmals das Urteil vom 12 . Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg .
  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Sofern eine Person die vorstehend in Randnr. 39 angeführten Voraussetzungen erfüllt, ist die Art der Rechtsbeziehung zwischen ihr und der anderen Partei des Arbeitsverhältnisses ohne Bedeutung für die Anwendung der Richtlinie 92/85 (vgl. entsprechend im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteile vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 16, und vom 26. Februar 1992, Raulin, C-357/89, Slg. 1992, I-1027, Randnr. 10).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung oder der Umstand, dass der Betreffende die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht, kann irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14, vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 15, sowie vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 22).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-229/14

    Balkaya - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1

    Zweitens ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch, dass weder der rechtliche Kontext des Beschäftigungsverhältnisses im nationalen Recht, in dessen Rahmen eine Berufsausbildung oder ein Praktikum absolviert wird, noch die Herkunft der zur Vergütung des Betreffenden eingesetzten Mittel und insbesondere im vorliegenden Fall deren Finanzierung aus öffentlichen Mitteln irgendeine Rolle für die Beantwortung der Frage spielen, ob jemand als Arbeitnehmer anzusehen ist oder nicht (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Bettray, 344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15 und 16, Birden, C-1/97, EU:C:1998:568, Rn. 28, und Kurz, C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 34).
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