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   EuGH, 22.06.1989 - 103/88   

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https://dejure.org/1989,42
EuGH, 22.06.1989 - 103/88 (https://dejure.org/1989,42)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.1989 - 103/88 (https://dejure.org/1989,42)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 103/88 (https://dejure.org/1989,42)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Unmittelbare Wirkung der Richtlinien gegenüber der Verwaltung

  • EU-Kommission

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

  • Wolters Kluwer

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge ; Ausschreibung zur Vergabe eines Auftrags für den Ausbau eines Fußballstadions

  • Judicialis

    Richlinie 71/305/EWG Art. 29 Abs. 5; ; EWG-Vertrag Art. 189

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 71/305 - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Automatischer Ausschluß - Unzulässigkeit - Verpflichtung zur Durchführung eines Überprüfungsverfahrens - Zu überprüfende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Europaweite Vergabe öffentlicher Bauaufträge (IBR 1993, 225)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Unmittelbare Wirkung der Richtlinien gegenüber der Verwaltung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 1839
  • NJW 1990, 3071 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 647
  • NVwZ 1990, 649
  • DVBl 1990, 689
  • BauR 1990, 55
 
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Wird zitiert von ... (242)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 22.06.1989 - 103/88
    Februar 1986 in der Rechtssache 152/84 ( Marshall, Slg . 1986, 737, 748 ) festgestellt hat, daß sich die einzelnen in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, vor einem nationalen Gericht gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen können, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat .
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 22.06.1989 - 103/88
    Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 ( Becker, Slg . 1982, 53, 71 ) und vom 26 .
  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 22.06.1989 - 103/88
    Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 ( Transporoute, Slg . 1982, 417, 428 ) ausgeführt habe, darin bestehe, den Bieter vor der Willkür des öffentlichen Auftraggebers zu schützen .
  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich der Einzelne in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (siehe nur EuGH, Rs. 41/74, Slg. 1974, 1337 Rn. 9 ff. - van Duyn; Rs. C-148/78, Slg. 1979, 1629 Rn. 18 ff. - Ratti; Rs. 8/81, Slg. 1982, 53 Rn. 17 ff. - Becker; Rs. 152/84, Slg. 1986, 723 Rn. 46 ff. - Marshall; Rs. 103/88, Slg. 1989, 1839 Rn. 28 ff. - Fratelli Costanzo SpA; Rs. C-397/01 bis 403/01, aaO Rn. 103 - Pfeiffer u.a.; jeweils mwN; vgl. BAGE 128, 134, 154; [sogenannte vertikale Direktwirkung]).
  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand

    Die Pflicht, dem Unionsrecht entgegenstehende nationale Rechtsvorschriften, die im Widerspruch zu einer unmittelbar anwendbaren Bestimmung des Unionsrechts stehen, gegebenenfalls unangewendet zu lassen, obliegt nicht nur den nationalen Gerichten, sondern allen staatlichen Stellen einschließlich der Verwaltungsbehörden, die im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten das Unionsrecht anzuwenden haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 1989, Costanzo, 103/88, EU:C:1989:256, Rn. 30 und 31, vom 4. Dezember 2018, Minister for Justice and Equality und Commissioner of An Garda Síochána, C-378/17, EU:C:2018:979, Rn. 38, und vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 78).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    57 Dagegen rechtfertigen bloße negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter, selbst wenn sie gewiss sind, es nicht, dem Einzelnen das Recht auf Berufung auf die Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat zu versagen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, I-1839, Randnrn.
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