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   EuGH, 13.07.1989 - 361/87, 362/87   

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https://dejure.org/1989,2653
EuGH, 13.07.1989 - 361/87, 362/87 (https://dejure.org/1989,2653)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - 361/87, 362/87 (https://dejure.org/1989,2653)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 361/87, 362/87 (https://dejure.org/1989,2653)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    1. Beamte - Klage - Klagegründe - Ermessensmißbrauch - Begriff; 2. Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Prüfungsausschuß - Erstellung eines mit Gründen versehenen Berichts - Zweck; ( Beamtenstatut, Anhang III, Artikel 5 Absatz 6 )

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Klage - Klagegründe - Ermessensmißbrauch - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermessensmißbräuchliche Entscheidungen; Allgemeine Bewertungsgrundsätze für Auswahlverfahren

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 2471
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.02.1986 - 143/84

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 13.07.1989 - 361/87
    Februar 1986 ( Rechtssache 143/84, Vlachou, Slg .
  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 13.07.1989 - 361/87
    21 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe u . a . das Urteil vom 21 . Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg .
  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    105 Die Behauptung eines Ermessensmißbrauchs kann nur berücksichtigt werden, wenn der Kläger objektive, schlüssige und übereinstimmende Indizien für das Vorliegen eines solchen Mißbrauchs vorbringt (vgl. z. B. das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 36/87, Caturla-Poch und De la Fünte/Parlament, Slg. 1989, 2471, 2489, und das Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-156/89, Valverde/Gerichtshof, Slg. 1991, II-407, II-453).
  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

    Dieser Vorschrift zufolge kann der Rechtsschutzsuchende neue Aspekte weder in einer Replik auf die Klageerwiderung (EuGH, B.v. 9.12.1999 - CPL Imperial 2 und Unifrigo Gadus, C-299/98 P - Slg. 1999, I-8683 Rn. 53 f.) noch in der mündlichen Verhandlung mehr vortragen (vgl. zu letzterem EuGH, U.v. 13.7.1989 - Caturla-Poch und de la Fuente Pascual, C-361/87 - Slg. 1989, 2471 Rn. 5); zulässig ist es lediglich - nicht anders als im Verfahren über einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach deutschem Verwaltungsprozessrecht -, innerhalb offener Frist vorgetragene Angriffs- oder Verteidigungsmittel im weiteren Fortgang des Rechtsstreits noch zu vertiefen oder zu verstärken (Wägenbaur, Satzung und Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union, 2. Aufl. 2017, Art. 127 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Rn. 5).
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Da der Kläger keinerlei objektive, schlüssige und übereinstimmende Indizien für das Vorliegen eines Ermessensmißbrauchs vorgebracht hat, sind seine Behauptungen insoweit nicht hinreichend substantiiert (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 361/87, Caturla-Poch und de la Fünte/Parlament, Slg. 1989, 2471, 2489).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-613/21

    Parlament/ Carbajo Ferrero - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    25 Urteil vom 13. Juli 1989 (361/87 und 362/87, EU:C:1989:317).
  • EuG, 25.02.1992 - T-11/91

    Bernhard Schloh gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Aufhebung

    79 Unter diesen Umständen ist darauf hinzuweisen, daß die Rüge eines Ermessensmißbrauchs nur dann berücksichtigt werden kann, wenn der Kläger objektive, schlüssige und übereinstimmende Indizien für einen solchen Mißbrauch darlegt (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 361/87, Caturla-Poch und De la Fünte/Parlament, Slg. 1989, 2471, 2489, und Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-156/89, Valverde Mordt/Gerichtshof, Slg. 1991, II-407, Randnr. 120).
  • EuGH, 26.01.2023 - C-613/21

    Parlament/ Carbajo Ferrero

    Das Parlament stützt sein Vorbringen auf die Urteile vom 6. Februar 1986, Vlachou/Rechnungshof (143/84, EU:C:1986:55), und vom 13. Juli 1989, Caturla-Poch und de la Fuente Pascual/Parlament (361/87 und 362/87, EU:C:1989:317), wonach, wenn ein Prüfungsausschuss nach Erhalt der Liste der zu den Prüfungen zugelassenen Bewerber Beurteilungskriterien festlege, ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nur dann festgestellt werden könne, wenn geprüft worden sei, ob diese Kriterien objektiv geeignet seien, bestimmte Bewerber zu bevorzugen und andere zu benachteiligen.
  • EuG, 13.12.1990 - T-115/89

    José Maria González Holguera gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

    39 Zum ersten Teil des Klagegrundes, dem angeblichen Verstoß des Prüfungsausschusses gegen die Verpflichtung aus Artikel 5 Absatz 6 des Anhangs III des Statuts, seinen Bericht mit Gründen zu versehen, ist darauf hinzuweisen, daß diese Rüge nicht die Begründung der Entscheidung des Prüfungsausschusses gegenüber den Bewerbern, sondern nur gegenüber der Anstellungsbehörde betrifft (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in den verbundenen Rechtssachen 361/87 und 362/87, Caturla-Poch und de la Fünte Pascual, Slg. 1989, 2471).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-254/95

    Europäisches Parlament gegen Angelo Innamorati. - Rechtsmittel - Beamte -

    In seiner Gegenerwiderung hat sich der Rechtsmittelgegner auch auf die Urteile vom 14. Dezember 1965 in der Rechtssache 21/65 (Morina/Parlament, Slg. 1965, 1359, 1370) und vom 13. Juli 1989 in den verbundenen Rechtssachen 361/87 und 362/87 (Caturla-Poch und de la Fuente Pascual/Parlament, Slg. 1989, 2471, Randnr. 24) berufen.
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