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   EuGH, 17.10.1989 - 109/88   

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https://dejure.org/1989,474
EuGH, 17.10.1989 - 109/88 (https://dejure.org/1989,474)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.1989 - 109/88 (https://dejure.org/1989,474)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 109/88 (https://dejure.org/1989,474)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, acting on behalf

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1 . Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag - Begriff

  • EU-Kommission

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, acting on behalf

  • Wolters Kluwer

    Zoll-/Gemeinschaftsrecht; (Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer)

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der Richtlinie zum Grundsatz des gleichen Entgeltes für Männer und Frauen; Geltendmachung einer Diskriminierung auf Grund der Nichtbeachtung der europäischen Richtlinie zum gleichen Entgelt für Männer und Frauen; Ausführungen zu ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; RL 75/117 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; RL 75/117 Art. 1
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag - Begriff

  • rechtsportal.de

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EWG -Vertrag - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung der Richtlinie 75/117 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen; Systematische Benachteiligung weiblicher Arbeitnehmer bei der Anwendung von Zulagekriterien wie ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 3199
  • NZA 1990, 772
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus EuGH, 17.10.1989 - 109/88
    Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 ( Bilka, Slg . 1986, 1607 ) hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Politik eines Unternehmens, Vollzeitbeschäftigte insgesamt höher zu entlohnen als von den betrieblichen Versorgungsleistungen ausgeschlossene Teilzeitbeschäftigte, angesichts der für weibliche Arbeitnehmer bestehenden Schwierigkeiten, als Vollzeitbeschäftigte zu arbeiten, eine wesentlich grössere Anzahl Frauen als Männer betreffen kann .
  • EuGH, 30.06.1988 - 318/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 17.10.1989 - 109/88
    Juni 1988 in der Rechtssache 318/86 ( Kommission/Frankreich, Slg . 1988, 3559, Randnr . 27 ) ein Einstellungssystem, dem es an Durchschaubarkeit mangelt, als Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Zugangs zur Beschäftigung verworfen hat, da diese mangelnde Durchschaubarkeit jede Nachprüfung seitens der nationalen Gerichte unmöglich macht .
  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Der Arbeitgeber darf durch die Entlohnung die Anpassungsfähigkeit des Arbeitnehmers an unterschiedliche Arbeitszeiten besonders vergüten, wenn er darlegt, dass die zeitliche Flexibilität für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben von Bedeutung ist (vgl. EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 25; 17. Oktober 1989 - C-109/88 - [Danfoss] Rn. 22) .
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    (3) Darüber hinaus ist bei der Auslegung von § 22 AGG das Gebot der "praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts" zu beachten; die Einhaltung des Grundsatzes des gleichen Entgelts muss vor den nationalen Gerichten durchsetzbar sein (vgl. etwa EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 13) .

    Dies kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in verschiedenen Situationen in Betracht kommen, so ua. wenn einem Entgeltsystem jede Durchschaubarkeit fehlt (vgl. etwa EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 16) , wenn zwischen den Beschäftigten nach ihrer Arbeitszeit unterschieden wird und dies tatsächlich mehr Personen des einen oder anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. etwa EuGH 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 15; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 16; 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Rn. 31; zusammenfassend EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 14) oder wenn es um die Frage der Diskriminierung bei unterschiedlicher, jedoch gleichwertiger Arbeit geht; hier kann ggf. die Darlegung aussagekräftiger statistischer Angaben ausreichend sein (vgl. etwa EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 16) .

    aa) Danach hat der Arbeitgeber zur Widerlegung der Vermutung vorzutragen und ggf. zu beweisen, dass die festgestellte unterschiedliche Vergütung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, zu erklären ist und dass die Ungleichbehandlung auch tatsächlich ausschließlich auf anderen Gründen als dem unterschiedlichen Geschlecht der Arbeitnehmer, also auf einem geschlechtsunabhängigen Unterschied beruht (vgl. etwa EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20, 39; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 61 f.; 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 43; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 13 und 16; 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 22 und 23; in diesem Sinne auch EuGH 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Rn. 29 ff., 36 f.) .

    Das Gebot der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts - hier das Erfordernis der praktischen Wirksamkeit von Art. 157 AEUV sowie der Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG - fordert eine wirksame Kontrolle der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. etwa EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35; 6. April 2000 - C-226/98 - [Jørgensen] Rn. 27, 31; 30. März 2000 - C-236/98 -[JämO] Rn. 43; 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] Rn. 31, 34) und die Nachprüfung seitens der nationalen Gerichte (EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 12 unter Hinweis auf EuGH 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 27) .

    Eine mangelnde Durchschaubarkeit - hier des Entgelts - macht jede Nachprüfung seitens der nationalen Gerichte und auch seitens der durch diskriminierende Maßnahmen beschwerten Personen unmöglich (EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 12 unter Hinweis auf EuGH 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 27) .

    Die einzelnen Differenzierungskriterien müssen diskriminierungsfrei gewichtet (vgl. näher auch BT-Drs. 18/11133 S. 53) sowie insgesamt durchschaubar sein (EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 12 f., 15; vgl. näher auch BT-Drs.

    (1) Es ist ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik, die Berufserfahrung zu honorieren, die den Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu verrichten (ua. EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34; 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 24) .

    Daher steht es dem Arbeitgeber grundsätzlich frei, das Dienstalter bei der Vergütung zu berücksichtigen, ohne dass er dessen Bedeutung für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben darlegen muss (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34 ff.; 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 24) .

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Der Gerichtshof hat anerkannt, dass der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters in aller Regel zur Erreichung dieses Ziels angemessen ist, weil das Dienstalter mit der Berufserfahrung einhergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 1989, Danfoss, 109/88, Slg. 1989, 3199, Randnrn. 24 und 25, Cadman, Randnrn.
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